Jugendliche besonders betroffen: Zahl der Hartz-IV-Sanktionen leicht gestiegen


Wenn ein Hartz-IV-Empfänger ein Jobangebot oder eine Fortbildung verweigert oder ein zusätzliches Einkommen verschweigt, muss er mit Sanktionen rechnen. Im vergangenen Jahr ist die Zahl dieser Strafen gestiegen. Doch es gibt auch mehr Bedürftige.

Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ist im vergangenen Jahr leicht auf knapp 953.000 gestiegen. Das waren rund 13.700 mehr als im Vorjahr, wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilte. Die Sanktionsquote – also das Verhältnis von verhängten Sanktionen zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten – lag unverändert bei 3,1 Prozent. „Die allermeisten Leistungsberechtigten halten sich an die gesetzlichen Spielregeln. Nur ein ganz geringer Teil wird überhaupt sanktioniert“, sagte dazu BA-Chef Detlef Scheele.

Mit 77 Prozent entfällt zudem ein Großteil der Sanktionen auf Meldeversäumnisse – wenn also beispielsweise jemand einen Termin beim Jobcenter ohne Angaben eines wichtigen Grundes nicht wahrnimmt. 2017 mussten die Jobcenter bei 733.800 Menschen deswegen die Regelleistung um zehn Prozent absenken. „Drei von vier Sanktionen entstehen schlicht deshalb, weil vereinbarte Termine im Jobcenter gar nicht erst wahrgenommen werden“, sagte Scheele.

Menschen unter 25 Jahren stärker betroffen

Deshalb böten die Jobcenter einen Termin-Erinnerungsservice per SMS an. Außerdem werden Hartz-IV-Empfänger sanktioniert, wenn sie etwa ein Jobangebot oder eine Fortbildung verweigern oder zusätzliches Einkommen verschweigen. Für die Weigerung, eine Arbeit oder Weiterbildung aufzunehmen oder den Abbruch, wurden 98.860 Sanktionen ausgesprochen. Pflichtverletzungen gegen die sogenannte Eingliederungsvereinbarung führten in 83.380 Fällen zu einer Leistungskürzung. Darin schreiben die Agentur für Arbeit und ein Arbeitsloser Unterstützungsleistungen und Pflichten des Jobsuchers fest.

Menschen unter 25 Jahren sind von den Sanktionen stärker betroffen. Das Gesetz sieht bei Jugendlichen bereits beim ersten Verstoß, der über ein Meldeversäumnis hinausgeht, eine hundertprozentige Sanktion der Regelleistung vor. „Die Sanktionierung auf Null finde ich nicht vernünftig“, sagte Scheele dazu. Denn nach so harten Sanktionen brechen einige Jugendliche den Kontakt zum Jobcenter ganz ab. Scheele wünscht sich zudem, dass es keine Sanktionierung bei den Kosten der Unterkunft gibt. Wenn Jugendliche sich innerhalb eines Jahres einen weiteren Verstoß leisten, kann ihnen auch die Unterstützung zur Zahlung der Miete gekürzt werden.

Sanktionspraxis angleichen

Der BA-Chef gibt zu bedenken, dass es aufgrund der angespannten Wohnungsmärkte in vielen Städten „ausgesprochen schwer“ sei, wieder eine Wohnung zu finden. „Drohende Wohnungslosigkeit hilft uns bei der Vermittlung und auch sonst nicht weiter“, sagte Scheele. Auch Erwachsene sind bei wiederholten Verstößen von der Kürzung der Zahlungen für die Miete betroffen.

Der BA-Chef sagte, er fände es zudem vernünftig, die Sanktionspraxis zwischen Jugendlichen und Erwachsenen anzugleichen. Im Jahresschnitt 2017 gab es 4,36 Millionen Hartz-IV-Empfänger; im Vorjahr waren es noch 4,31 Millionen. Auch durch diesen Anstieg hat die Zahl der Sanktionen zugenommen. Da manche Hartz-IV-Empfänger mehrfach sanktioniert werden, ist die Zahl der betroffenen Menschen deutlich niedriger als die Zahl der Fälle.



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