Ministerin: Ferienarbeit darf kein Knochenjob sein

Kurz vor Beginn der Sommerferien hat Brandenburgs Arbeitsministerin Diana Golze (Linke) darauf hingewiesen, dass Schüler sich nicht mit jedem Job ihr Taschengeld aufbessern dürfen. „Ferienarbeit soll Spaß machen und darf keinesfalls ein Knochenjob sein, bei dem womöglich sogar die Gesundheit gefährdet wird“, erklärte sie mit Blick auf das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Deshalb dürfen Kinder bis zum 15. Lebensjahr grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Allerdings gilt für die Dreizehn- bis Fünfzehnjährigen eine Ausnahme: Sie dürfen mit Einwilligung der Eltern bis zu zwei Stunden – in landwirtschaftlichen Familienbetrieben bis zu drei Stunden – täglich zwischen 8.00 und 18.00 Uhr einer leichten Tätigkeit nachgehen. Hierzu zählt beispielsweise das Austragen von Zeitungen und Werbeprospekten, Nachhilfeunterricht, Hilfe bei der Ernte oder die Versorgung von Tieren.

Ältere Jugendliche dürfen während der Ferien maximal vier Wochen im Jahr jobben. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens zwölf Stunden Freizeit liegen. Am Wochenende dürfen Schüler grundsätzlich nicht arbeiten, es sei denn, sie sind unter anderem in Klinken und Pflegeheimen, in der Gastronomie oder in der Landwirtschaft beschäftigt.

Sie können mehr von den Nachrichten auf lesen quelle

Weer

Weather Icon
background