Prozess am Landgericht Ulm: Mordete 15-Jähriger aus Schwulenhass?


Ein Mann stirbt in einer Lache aus Blut, sein Körper ist übersät mit Messerstichen. Welcher Mensch mordet derart brutal? Angeklagt ist ein Jugendlicher, der zur Tatzeit gerade einmal 15 Jahre alt war. Eines seiner möglichen Motive: Hass auf Schwule.

Keine Kameras, keine Reporter, kein Publikum: „Nicht öffentliche Sitzung“ steht am Eingang zu Saal 126 des Landgerichts Ulm. Seit Dienstag wird dort über einen Mord verhandelt, den ein damals 15-Jähriger begangen haben soll. Mit drei Messern soll er einen 64 Jahre alten Mann in dessen Wohnung getötet haben. Und zwar – so die Staatsanwaltschaft – „aus Abneigung gegenüber Homosexuellen und um Wertsachen des Mannes an sich zu nehmen“.

Verhandelt wird die Tat des 16-Jährigen nach Jugendstrafrecht. Eigentlich sind selbst die Angehörigen eines Beschuldigten von solch einem Prozess ausgeschlossen. Das Gericht macht in diesem Fall aber eine Ausnahme: Bei der Verlesung der Anklage dürfen Mitglieder der türkischstämmigen Familie des Beschuldigten, der die deutsche Staatsangehörigkeit hat, noch anwesend sein. Ihre Gesichter sind von Sorgen gezeichnet, als sie auf den Einlass warten. Eine Frau in traditioneller Kleidung, die Stiefmutter, ist den Tränen nahe. Der Vater des Angeklagten legt ihr einen Arm um die Schulter.

Die Familie lebt in Mannheim, nach einem Schulverweis war der Sohn von zu Hause ausgerissen. In Ulm lebte er auf der Straße – immer auf der Suche nach Essen, Trinken und einem Schlafplatz. Das war er auch an jenem verhängnisvollen Abend des 23. Mai. Am Hauptbahnhof begegnete der junge Mann seinem späteren Opfer, das ihn mit in seine Wohnung im nahegelegen Dichterviertel nahm.

Bei seinen Nachbarn war der 64-Jährige bekannt und beliebt. „Man konnte gut mit ihm reden“, sagt eine Frau. Dass der Alleinstehende vielleicht schwul war, störte niemanden. Seinen späteren Mörder jedoch soll es stark abgestoßen haben. Als der Mann ihm 50 Euro für Fotoaufnahmen bot und ihn dann noch – „ohne Nachdruck“, wie das Gericht betont – zu sexuellen Handlungen aufforderte, soll der 15-Jährige ausgerastet sein.

Opfer starb aufgrund des enormen Blutverlusts

Immer wieder habe er mit einem Küchenmesser auf sein Opfer eingestochen. Als es abbrach, so heißt es in der Gerichtsmitteilung unter Berufung auf die Anklage, habe der Junge mit anderen Gegenständen auf das Opfer eingeschlagen. Dann habe er zwei weitere Messer aus der Küche geholt und weiter auf den Schwerverletzten eingestochen, „bis dieser aufgrund des enormen Blutverlustes an Ort und Stelle verstarb“.

Anschließend soll der Angeklagte Bargeld und eine Digitalkamera eingesteckt haben, ehe er das Sofa und diverse Kleidungsstücke anzündete. Ein Nachbar schlug Alarm, die Feuerwehr konnte den Wohnungsbrand rasch löschen. Der Tatverdächtige wurde wenig später gefasst. Bei der Vernehmung war er weitgehend geständig. Aufgrund seiner Angaben geht die Anklage von einer Diebstahlsabsicht und – hinsichtlich des Mordes – von „homophoben Motiven“ aus.

„Unter Homophobie verstehen wir eine mehr oder weniger stark ausgeprägte Ablehnung von Schwulen und Lesben sowie auch von Bisexuellen und von Transgender-Menschen“, erläutert Oberarzt Marc Allroggen von der Ulmer Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Die Gründe dafür seien „sehr verschieden“ und könnten „von persönlichen negativen Erfahrungen mit Homosexuellen über Neid auf beruflich oder in der Schule erfolgreiche Nicht-Heterosexuelle bis hin zu Unsicherheiten hinsichtlich der eigenen sexuellen Orientierung reichen“. Allerdings spiele bei einer so extremen Tat wie einem Mord „zusätzlich wohl auch ein erheblicher Hang zu gewalttätigen Reaktionen eine Rolle“.

Bis Ende Januar will das Gericht unter Vorsitz des erfahrenen Richters Wolfgang Tresenreiter zu einem Urteil kommen – auch mit Hilfe eines psychiatrischen Gutachtens. Dass es in den vergangenen Jahren laut Bundesinnenministerium eine deutliche Zunahme von Gewaltdelikten gegen Homosexuelle gegeben hat, wird den Richtern nicht entgangen sein. Zu urteilen haben sie jedoch allein nach der Beweislage sowie den Tatumständen und dem Bild, das sie sich vom mutmaßlichen Täter und den konkreten Motiven machen. Dabei wird es an den kommenden Verhandlungstagen auch um dessen angebliche Homophobie und deren Ursachen gehen. Damit der Jugendliche seine Aussagen ohne Rücksichtnahme und ohne jedwede potenzielle Einschüchterung machen kann, darf dann auch niemand mehr von seiner Familie im Saal sein.



Sie können mehr von den Nachrichten auf lesen quelle

Weer

Weather Icon
background