Schutz vor Misshandlung: Kinderrechte sollen ins Grundgesetz

Die Rechte der Kinder sollen endlich gestärkt werden. Bisher spielen Kinder und Jugendliche lediglich eine Nebenrolle im Grundgesetz und sind meist darauf angewiesen, dass ihre Rechte beispielsweise durch ihre Eltern wahrgenommen werden. Wenn es nach den beiden Vizevorsitzenden der SPD geht, soll das bald geändert werden.

Die beiden stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Hannelore Kraft und Manuela Schwesig haben erneut für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz geworben.

Was bringt die Verankerung im Grundgesetz?

Das würde nicht nur den Schutz vor wiederholten Misshandlungen stärken, schreiben die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen und die Bundesfamilienministerin in einem gemeinsamen Gastbeitrag für den „Kölner Stadt-Anzeiger“. Die Verankerung würde auch helfen, Beschwerden wegen Kinderlärm abzuwehren oder die Sicherheit im Straßenverkehr durch Zebrastreifen, Ampeln und Tempolimits erhöhen.

Kinder müssen zur Hauptperson werden

„Wir müssen den Kinderrechten endlich dort ein Zuhause geben, wo sie hingehören: bei den Grundrechten im Grundgesetz“, schreiben die Politikerinnen. „Die Zeit ist reif für die Rechte der Kinder.“ Kinder und Jugendliche spielten bis heute im Grundgesetz nur eine Nebenrolle. Sie müssten aber zu Hauptpersonen werden.

Kraft und Schwesig treten am Dienstag in Düsseldorf auf dem 16. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag auf. Bis Donnerstag präsentieren sich auf dem „Gipfel der Jugendhilfe“ im Messe- und Kongresszentrum der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt mehr als 500 staatliche und private Institutionen, Organisationen, Verbände, Vereine und Einrichtungen.

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