Kategorie -Jugendliche

Täglich tote Tiere, aber ein Gewinn für die Lebenden: Arbeit in der Tierhygiene


Aus den großen metallenen Lüftungsrohren strömt ein stechender Verwesungsgeruch. Die gelben Schilder mit der Aufschrift „Vorsicht, Biogefährdung“ und „Betreten verboten“ lassen auf den Herkunftsort dieser Ausdünstungen schließen: eine mit einer schweren Eisentür verschlossene Kühlkammer. „Im Sommer ist dieser Geruch besonders schlimm“, sagt Klaus-Jürgen Danner, Tierarzt und Virologe des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts in Freiburg im Breisgau, kurz CVUA. Seit 30 Jahren arbeitet der hobbymäßige Motorradfahrer nun schon in der Tierhygiene, obwohl er früher ganz andere Pläne hatte: „Ursprünglich wollte ich Großtierpraktiker werden.“ Dann habe er am Labor jedoch so großen Gefallen gefunden, dass er seinen jetzigen Berufspfad einschlug. „An dieser Entscheidung habe ich auch nichts verloren, weil ich nun nicht Wind und Wetter ausgeliefert bin, sondern stattdessen in einem warmen Labor sitze, ein sicheres Einkommen kriege und einen unheimlich spannenden Beruf habe, der mir viel Freude bereitet.“ Das Tolle an seinem Beruf sei, dass er ständig vor neue Herausforderungen gestellt werde, wie zum Beispiel zurzeit bei der Geflügelpest und der Afrikanischen Schweinegrippe.

Von Pferden bis zu Bienen

Seit Weihnachten beschäftigen der 63-Jährige und seine Kollegen sich mit der Geflügelpest bei Hausgeflügel und Wildvögeln. Dabei bekommen sie öfters sogenannte Tupferproben, das sind Wattebäusche mit Abstrichen von den Schleimhäuten der toten Tiere. Diese werden im Labor mit Auge und Mikroskop untersucht und anschließend bei einem Erregernachweis auf das Virus geprüft. Neben den erwähnten Tupferproben werden im Labor Blutproben, Kotproben, Gewebeproben und auch Sockentupferproben untersucht. Sockentupferproben, erklärt Herr Danner, seien dabei Socken mit einer bauschigen Unterseite, die man über die Schuhe ziehen kann. Mit ihnen läuft man dann zum Beispiel im Hühnerstall durch den Kot und die Flüssigkeit, sodass die aufgenommenen Stoffe dann anschließend überprüft werden können. Im CVUA wird eine große Bandbreite an Tieren untersucht. Von Pferden, Rindern und Hunden gehe es bis zu Mäusen, Fischen und sogar Bienen. Das genaue Prozedere beim Sezieren laufe so ab: Die Tierleichen werden aus dem Kühlraum geholt. Großtiere werden dann mit einem Kran auf Sektionswagen gehoben und mit verschiedenen Werkzeugen aufgeschnitten, für Kleintiere gibt es größenverstellbare Edelstahltische. Im weiteren Verlauf werden Organe angeschaut, entnommen und in Labore weitergegeben, die diese dann auf Viren und Krankheiten untersuchen. In so einem Labor arbeitet Klaus-Jürgen Danner. Um 8 Uhr früh Am Moosweiher 2 im Dienstgebäude der Tierhygiene beginnt für ihn sein Arbeitstag. Am Morgen kommen die ersten Tierkörper und Proben mit der Post an, die dann nach und nach im EDV-System des Laborjournals erfasst werden.

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Ritzen: Warum ritzen sich so viele Jugendliche? | Behandlung von SVV

Für viele mag das unvorstellbar sein, dennoch kommen Ritzen und andere Selbstverletzungen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen immer wieder vor. Was sind die Gründe? Wie können Eltern helfen? Tipps von Medizinern und Psychologen lesen Sie hier.

Überblick
  • So viele Jugendlichen haben sich schon einmal geritzt
  • Was ist Selbstverletzendes Verhalten (SVV)? 
  • Was sind die Ursachen für das Ritzen?
  • Ritzen ist keine Lösung – was wirklich Hilfe verspricht
  • Hilfe: Strategien zur Bewältigung negativer Gefühle entwickeln
  • So können Eltern helfen

Zuerst kneifen sie sich vielleicht nur in den Arm oder schlagen mit der Faust an die Wand. Doch irgendwann reicht das nicht mehr, um die große innere Spannung abzubauen – und Betroffene ritzen sich mit einem Messer in den Unterarm.

So viele Jugendlichen haben sich schon einmal geritzt

Wie viele Menschen davon betroffen sind, ist nicht genau erfasst. Eine Studie der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Heidelberg ergab vor einigen Jahren, dass sich rund ein Drittel aller Schülerinnen zwischen 14 und 16 Jahren im Rhein-Neckar-Kreis schon einmal absichtlich eine Schnittverletzung zugefügt hat. Etwa 18 Prozent der Schülerinnen und acht Prozent der Schüler tun dies demnach häufiger.

Was ist Selbstverletzendes Verhalten (SVV)? 

„Unter selbstverletzendem Verhalten (SVV) wird das absichtliche Zufügen von äußerlichen Wunden verstanden“, erklärt der Psychiater Michael Armbrust, Chefarzt der Schön Klinik Bad Bramstedt in Schleswig-Holstein und langjähriger Experte auf dem Gebiet der Persönlichkeitsstörungen. Dazu gehörten zum Beispiel Schnitte mit dem Messer oder anderen Klingen, Beißen, Verletzungen mit einem heißen Bügeleisen oder das Ausdrücken von Zigaretten auf der Haut. „Dabei werden meist die Arme und Beine verletzt“, sagt er. Ritzen ist nur eine Form von selbstverletzendem Verhalten.

Was sind die Ursachen für das Ritzen?

Aber woher kommt der Drang, sich selbst zu verletzen? „Das kann verschiedene Ursachen haben“, berichtet die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Inka Saldecki-Bleck. Meist spiele eine depressive Entwicklung eine wichtige Rolle. „Oft liegt es an Störungen in der Kindheit.“ Es könne zum Beispiel sein, dass jemand als Kind abgelehnt wurde, wenig Liebe erfahren hat und so kaum ein Selbstwertgefühl entwickeln konnte.

„Auch ein traumatisches Erlebnis kann eine Ursache sein“, sagt die Psychologin. Beispiele sind sexueller oder emotionaler Missbrauch, eine schlimme Scheidung der Eltern oder der frühe Tod eines Elternteils. Auch Liebeskummer oder Mobbing in der Schule können überfordern und zu autoaggressivem Verhalten führen. „Dinge wie diese können unter anderem dazu führen, dass man innerlich wütend ist, viel mit sich machen lässt und sich nicht durchsetzen kann.“ Dadurch kann sich Spannung aufbauen, die irgendwie raus muss.

Tipp: Auch nach einem psychischem Heilungsprozess bleiben oft Narben auf der Haut zurück. So pflegt man diese am besten.

„Betroffene berichten, dass sie durch das Ritzen oder anderes selbstverletzendes Verhalten inneren Druck abbauen können“, sagt der Mediziner Armbrust. Außerdem hätten viele Betroffene das Gefühl, neben sich zu stehen, sich und ihr Leben von außen zu beobachten – ein Gefühl von Taubheit und gewisser Leere. „Sie berichten, dass sie sich durch das Ritzen wieder spüren und lebendig fühlen.“

Ritzen ist keine Lösung – was wirklich Hilfe verspricht

Eine wirkliche Hilfe ist das selbstverletzende Verhalten nicht. Denn die eigentlichen Probleme verschwinden damit nicht. Besser ist es, sich jemandem anzuvertrauen – und professionelle Hilfe zu holen. „Man muss sich für dieses Verhalten nicht schämen“, betont Expertin Saldecki-Bleck. „Es ist besser, sich Hilfe zu suchen, als das alles mit sich selber abmachen zu wollen.“ Zum Beispiel könnten Kinder- und Jugendberatungsstellen, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder spezielle Ambulanzen erste Anlaufstellen sein – auch für Eltern, die bemerken, dass sich ihre Kinder selbst Verletzungen zufügen.

Hilfe: Strategien zur Bewältigung negativer Gefühle entwickeln

Hilfe gibt es auch in vielen Kliniken. „Wir können zum Beispiel Medikamente geben, um die unerträgliche Spannung abzubauen“, sagt Armbrust. „Das kann schon sehr schnell helfen.“ Noch besser ist jedoch eine spezielle Therapie, die häufig stationär in einem Krankenhaus erfolgt. „Dabei lernen die Patienten, mit dem selbstverletzenden Verhalten aufzuhören.“ Viele der Betroffenen ritzten sich nach vier bis sechs Wochen nicht mehr.

Als Ersatz könne dabei ein Verhalten dienen, das einen ähnlichen Effekt zum Spannungsabbau hat, aber deutlich weniger schädlich ist, zum Beispiel kaltes Duschen oder der Verzehr einer Chilischote. „Außerdem trainieren wir in einer Verhaltenstherapie, wie man mit seinen Problemen anders umgehen kann.“ Dafür muss man aber Geduld mitbringen: „Nach etwa zwei Jahren spüren viele Patienten eine deutliche Besserung und Linderung.“

So können Eltern helfen

Diese Tipps von Professor Jörg Fegert, ehemaliger Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie (DGKJP), können besorgten Eltern eine erste Hilfe sein. Wichtig ist aber immer, sich rasch professionelle Hilfe zu suchen, um dem Jugendlichen zu helfen.

  • Verletzen sich Kinder selbst, sollten Eltern darauf nicht mit Vorwürfen oder Drohungen reagieren. Dies könne Kinder unter Druck setzen und die Situation noch weiter verschärfen.
  • Am besten wenden sich Mutter oder Vater zunächst an eine Beratungsstelle, bevor sie mit ihrem Kind reden. So können sie herausfinden, wie sie das Problem am besten ansprechen.
  • Im Gespräch mit ihrem Kind sollten Eltern zeigen, dass sie es ernst nehmen und ihm helfen möchten.
  • Selbstverletzendes Verhalten wie Ritzen tritt meist begleitend zu einer psychischen Störung oder Krankheit wie Depression, Borderline- oder Essstörung auf. Die Selbstverletzung ist für Erkrankte oft ein Mittel, um inneren Druck abzubauen oder sich von unangenehmen Gefühlen abzulenken.
  • Ist das Kind gesprächsbereit, sollten Eltern es dazu ermutigen, sich in therapeutische Hilfe zu begeben. In der Therapie geht es darum, die Ursachen für die Selbstverletzung herauszufinden und andere Bewältigungsstrategien zu entwickeln.
  • Das Forum „Rote Tränen“ bietet erste Hilfe und Informationen für Betroffene und Angehörige.
Verwendete Quellen:

  • Nachrichtenagenturen dpa, dpa-tmn

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Zahl der Hauptschulen in Deutschland nahezu halbiert

Die Zahl der Hauptschulen in Deutschland hat sich binnen zehn Jahren nahezu halbiert. Den Realschulen erging es ähnlich. Schuld ist ein bundesweiter Trend.

Die Zahl der Hauptschulen in Deutschland ist nach Angaben des Statistischen Bundesamts zwischen den Schuljahren 2006/07 und 2016/17 um 45 Prozent auf 2.600 zurückgegangen. Doch auch die Zahl der Realschulen ist rückläufig. Diese verringerte sich im gleichen Zeitraum um 30 Prozent.

Zugleich stieg die Zahl der integrierten Gesamtschulen stark an, wie die Behörde in der Broschüre „Schulen auf einen Blick 2018“ weiter mitteilt. Ihre Zahl verdreifachte sich zwischen 2006/07 und 2016/17 fast auf 2.100. Auch die Zahl von sonstigen Schulen mit mehreren Bildungsgängen erhöhte sich in dieser Zeit um 40 Prozent.

Hauptschulen: Grund für den Rückgang

Hintergrund dieser Entwicklung sind demnach Umstrukturierungen in der Schullandschaft. Viele Länder schafften die Hauptschule ab oder sind dabei, dies zu tun. Entsprechend verschoben sich die Gewichte.

Während der Anteil der Gymnasien an allen allgemeinbildenden Schulen sich in zehn Jahren lediglich leicht von 8,5 Prozent auf 9,3 Prozent erhöhte, sanken der Anteil der Hauptschulen von 13,3 Prozent auf 7,8 Prozent und der Anteil der Realschulen von 8,1 Prozent auf 6,2 Prozent. Der Anteil integrierter Gesamtschulen stieg von 1,9 Prozent auf 6,1 Prozent.

Insgesamt besuchte 2016/17 etwa ein Drittel aller Schüler nach der Grundschule ein Gymnasium (34,2 Prozent), etwa ein Fünftel eine Realschule (20,6 Prozent) und ebenfalls beinahe ein Fünftel eine integrierte Gesamtschule (18,3 Prozent). Mehr als ein Zehntel ging auf eine Schule mit mehreren Bildungsgängen (12,6 Prozent) und lediglich rund ein Zehntel auf eine Hauptschule (10,3 Prozent).

Verwendete Quellen:

  • AFP

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Hier unterrichten Lehrer Menschen – und keine Fächer

Hier unterrichten Lehrer Menschen – und keine Fächer

Die Martinschule in Greifswald hat den Deutschen Schulpreis 2018 erhalten. Am Schulzentrum, das in einem Plattenbaugebiet liegt, ist vieles anders: Schüler lernen in Stammgruppen, Inklusion wird seit Jahren gelebt. Der Abiturschnitt liegt über dem des Landes.

Der Greifswalder Stadtteil Schönwalde 1 ist ein typisches DDR-Plattengebiet, die meisten Häuser sind inzwischen saniert, dennoch sind die Mieten vergleichsweise gering. Schönwalde 1 ist kein sozialer Brennpunkt, aber auch kein Stadtteil der Reichen.

Martinschule in Greifswalld erhält für ihr Konzept Schulpreis

Inmitten des Viertels liegt das Evangelische Schulzentrum Martinschule. In der freien Schule lernen körperlich und geistig behinderte Kinder mit Durchschnittsschülern und Hochbegabten. Auf dem Schulflur grüßen die Schüler die Lehrer und umgekehrt, an den Türen der Unterrichtsräume hängen Fotocollagen der Klassen, die ab der 5. Jahrgangsstufe „Stammgruppen“ heißen. Auf einer Fotocollage steht: „Die Welt ist voller Wunder und wir sind 11 davon.“ Für ihr Konzept hat die Schule am Montag den mit 100.000 Euro dotierten Deutschen Schulpreis der Robert-Bosch-Stiftung erhalten.

Während sich viele staatliche Schulen mühevoll an das Thema Inklusion herantasten, wird der Begriff hier seit 16 Jahren gelebt. 1992 wurde die Einrichtung als Schule für geistig behinderte Kinder gegründet. Seit 2002 besteht die Grundschule. 2006 wurde die Integrierte Gesamtschule gegründet. Sie führt inzwischen Schüler bis zum Abitur. Als freie Schule erhebt das Schulzentrum Schulgeld und das in einer Gegend, wo viele Familien von Hartz IV leben.

Deutscher Schulpreis: Benjamin Skladny (vorne links), Schulleiter des Evangelischen Schulzentrums Martinschule in Greifswald, sowie Schüler und Lehrer nehmen von Anja Karliczek (M, CDU), Bundesministerin für Bildung und Forschung, bei der Verleihung des Deutschen Schulpreises 2018 den ersten Preis entgegen. (Quelle: dpa/Bernd von Jutrczenka)Deutscher Schulpreis: Benjamin Skladny (vorne links), Schulleiter des Evangelischen Schulzentrums Martinschule in Greifswald, sowie Schüler und Lehrer nehmen von Anja Karliczek (M, CDU), Bundesministerin für Bildung und Forschung, bei der Verleihung des Deutschen Schulpreises 2018 den ersten Preis entgegen. (Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa)

Morgenkreis, Lernen in Schulwohnungen, Selbstplanung

Schulleiter Benjamin Skladny erinnert sich an die Vorurteile, die ihm damals entgegenschlugen: „Da gründet ihr hier eine Schule, zu der die Reichen ihre Kinder mit fetten Autos kutschieren.“ Heute schmunzelt der 56-Jährige darüber. Inzwischen gingen viele Kinder aus dem Viertel in die Schule. Es gebe Eltern, die sparten das Schulgeld zusammen. Manchmal legen Oma und Opa etwas dazu. Wessen Eltern nicht mehr zahlen können, fliege nicht von der Schule. In der Grundschule zahlen Eltern 95 Euro, in der Gesamtschule 170 Euro pro Monat. Für Geschwisterkinder gelten Rabatte.

Vieles ist zunächst verwirrend anders: Die ersten und zweiten Klassen lernen in Schulwohnungen, der Schultag beginnt hier mit sanftem Glockengeläut statt einer schrillen Klingel. Ab der dritten Klasse beginnen die Kinder mit der Selbstplanung ihrer Schulwoche. „Die Lehrer achten darauf, dass sich Kinder frühzeitig ihren eigenen Lernweg suchen“, sagt Grundschulkoordinatorin Liane Massow. Jeder Schultag beginnt mit einem Morgen- und endet mit einem Abschlusskreis, in dem die Kinder ihre Tagesziele formulieren und zum Abschluss bilanzieren.

Der Abiturdurchschnitt an der Martinschule liegt bei 2,1

Auf der Homepage der Martinschule heißt es, man sei eine „Schule, in der alle Kinder und Jugendlichen willkommen sind, Mädchen und Jungen mit Begabungen aller Art, mit Handicap und Kinder aus verschiedenen Kulturen, mit und ohne Religionen“. Der Abiturdurchschnitt an der Martinschule liegt mit 2,1 über dem Landesdurchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern mit 2,3.

Wie kann das sein? Ein Grund mag der bessere Personalschlüssel an einer Schule mit Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sein. An der Martinschule haben 45 Prozent der 553 Kinder diesen Bedarf. Für sie gelten höhere Schulkostensätze, die die Schule in Personal investiert.

In Klasse 1a sitzen 13 Kinder mit Klassenlehrerin Anne Daedelow, zwei Integrationshelfern und einer Pädagogischen Unterrichtshilfe auf dem Teppich. In der Mitte steht eine Kerze. Die Kinder singen: „Ich kann mich freuen, denn ich bin nicht allein.“ Melinda ist eine von drei geistig behinderten Kindern. Sie sitzt in den Armen von Daniela Schubert, ihrer Integrationshelferin. „Melinda profitiert in dieser Klasse so stark von ihren Mitschülern“, sagt Schubert. Sie habe gelernt, erste Wörter zu sprechen, könne sich für mehrere Minuten konzentrieren. Melindas Schulziel wird es sein, später möglichst ein selbstständiges Leben zu führen.

Für den Englischunterricht in ihrer 5. Klasse an der Martinschule in Greifswald bereitet Sophie (3.v.l.) eine Präsentation vor. (Quelle: dpa/Bernd Wüstneck)Für den Englischunterricht in ihrer 5. Klasse an der Martinschule in Greifswald bereitet Sophie (3.v.l.) eine Präsentation vor. (Quelle: Bernd Wüstneck/dpa)

Inklusion wird in den höheren Klassen zur Herausforderung

Ihr Klassenkamerad Mika strebt schon jetzt nach Höherem: Aus einem Blumenkreis mit Fotos und Namensbezeichnungen sucht er die passenden Frühblüher heraus. Möglich werde die Förderung der individuellen Begabungen durch die Erstellung von Lernplänen, die dem jeweiligen Niveau der Kinder angepasst seien, sagt Daedelow.

Schulleiter Skladny verschweigt nicht, dass Inklusion für die Lehrer in den höheren Klassen zur Herausforderung werden kann, wenn die Schere der individuellen Lernniveaus auseinandergeht. Die Klassenverbandsstrukturen sind ab der 5. Klasse aufgelöst. Nach dem Morgenkreis suchen sich die Schüler ihre Lerngruppen innerhalb der Jahrgangsstufe. Für alle gilt der gleiche Stundenplan, doch wird in den Gruppen verschieden gelernt: mal schneller, mal praktischer. Die Abiturstufe sei frontaler als die unteren Klassenstufen, sagt Skladny. „Noch!“ Ansatz der Lehrer sei, Menschen zu unterrichten und keine Fächer.

Ob es an der Martinschule besser ist als woanders? „Es ist bei uns grundsätzlich anders als das gesamte Schulsystem in Deutschland, das ich für fast unreformierbar halte“, antwortet Skladny. Ausgehend von einer Behindertenschule seien an der Martinschule alle daran gewöhnt gewesen, im Team zu arbeiten. „Inklusion kann gelingen, sie muss aber aus den Schulen wachsen und kann nicht von oben verordnet werden.“

Verwendete Quellen:

  • dpa

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Jugendämter haben zu wenig Zeit für die Arbeit mit Familien

Viele Jugendämter in Deutschland können ihren Aufgaben beim Kinderschutz laut einer Studie nur unzureichend nachkommen. Die Sozialarbeiter müssen zu viele Fälle gleichzeitig betreuen.

In deutschen Jugendämtern herrschen Missstände. Auf die rund 13.300 Mitarbeiter im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) kämen mehr als eine Million Fälle – viel zu viel, sagte die Sozial- und Politikwissenschaftlerin Kathinka Beckmann von der Hochschule Koblenz bei der Vorstellung einer repräsentativen Studie. Die von der Deutschen Kinderhilfe geförderte Publikation beruht auf Befragungen von rund 650 Fachkräften aus 175 Jugendämtern via Fragebogen. Mehrere Medien hatten darüber berichtet.

Jugendämter: Viel Zeit wird für Dokumentation verwendet

Die meisten Sozialarbeiter betreuen laut der Studie zwischen 50 und 100 laufende Fälle – als angemessen gelten 35. Defizite sieht Autorin Beckmann zudem bei der finanziellen und räumlichen Ausstattung, bei der Einarbeitung und der Weitergabe von Erfahrungen. Statt in die Arbeit mit Familien fließe viel Zeit in Dokumentation, vor allem um sich rechtlich abzusichern.

Das Fallaufkommen und die Personalsituation hätten in den vergangenen Jahren oftmals nur das Einschreiten im Akutfall erlaubt, sagte die Leiterin des Jugendamts Berlin-Mitte, Monika Goral. Nötig sei aber proaktives Handeln, etwa wenn eine Kindes-Gefährdung zunächst unklar ist. Die Umstände erschwerten es, Fachkräfte zu halten, sagte Goral.

Etwa 560 Jugendämter gibt es deutschlandweit

Bundesweit gibt es rund 560 Jugendämter. Kritik flammt öfters dann auf, wenn Misshandlungsfälle publik werden und Kinder nicht geschützt werden konnten. Der ASD berät unter anderem zu Themen wie Erziehung und häusliche Gewalt und regelt das Vorgehen im Krisenfall.

Verwendete Quellen:

  • dpa

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„Die deutsche Gesellschaft blendet Kinderinteressen aus“

Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht Versäumnisse bei der konkreten Umsetzung von Kinderrechten in Deutschland. Eine Umfrage unter Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern zeigt demnach Defizite vor allem in der Möglichkeit der Meinungsäußerung auf.

Ein Recht auf Meinungsäußerung und die Berücksichtigung des eigenen Willens – das sind nur einige der Ansprüche, die sich aus der UN-Kinderrechtskonvention ergeben. Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht Defizite in der Umsetzung dieser. Eine Umfrage in seinem Auftrag ergab unter anderem, dass nur zwei Prozent der Heranwachsenden bei kommunalen Angelegenheiten häufig nach ihrer Meinung gefragt werden, 13 Prozent gelegentlich.

In der Schule werden 24 Prozent der befragten Kinder häufig um ihre Meinung gebeten. Etwa die Hälfte der befragten Eltern bewertete die Mitbestimmungsrechte ihrer Kinder in der Schule als „weniger gut“ beziehungsweise „überhaupt nicht gut“. In der Umfrage wurden 1.600 Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 17 Jahren sowie 1.600 ihrer Erziehungsberechtigten befragt.

„Die deutsche Gesellschaft blendet Kinderinteressen aus“

„Auch wenn wir bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention an einigen Stellen in den vergangenen Jahren Fortschritte erzielt haben, müssen wir in der Gesamtschau feststellen, dass die deutsche Gesellschaft Kinderinteressen anhaltend ausblendet und verdrängt“, sagt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerk.

Die eigene Meinung spielt den befragten Schülern zufolge am ehesten eine Rolle, wenn es um Sitznachbarn, Klassenregeln und Schulausflüge geht. Von den Schülern, die häufiger oder gelegentlich in der Schule nach ihrer Meinung gefragt werden, gaben bis zu 80 Prozent an, dass bei diesen Themen jeweils ihre Ansichten gefragt sind. Weniger können diese demnach bei der fachlichen Ausrichtung der Schule eingebracht werden (17 Prozent).

Kinder werden in der Familie häufiger nach ihrer Meinung gefragt

„Wir wollen die Mitbestimmung und Beteiligung von Kindern ins öffentliche Bewusstsein rücken“, sagt Krüger. „Kinder wollen befragt werden.“ In der Schule gehe es schließlich nicht nur darum, Kinder für den Arbeitsmarkt vorzubereiten, sondern auch um die Ausbildung einer eigenen Persönlichkeit.

In der Familie besteht offenbar das größte Interesse an den Ansichten der Kinder. Zumindest 59 Prozent der befragten Heranwachsenden gaben an, im familiären Umfeld nach ihrer Meinung gefragt zu werden. Ihre Eltern schätzen die Beteiligungsmöglichkeit ihrer Kinder höher ein: 73 Prozent sagen, ihr Kind werde häufig bei familiären Entscheidungen nach ihrem Standpunkt gefragt.

Weitere Ergebnisse der Umfrage: Mehr als Dreiviertel (78 Prozent) der Kinder und Jugendlichen sind der Meinung, dass alle Kinder an ihrer Schule die gleichen Chancen auf einen guten Schulabschluss haben. Knapp ebenso viele sagen, dass sich Jungen und Mädchen an ihrer Schule meistens respektieren. Dennoch spielt Mobbing an Schulen in Deutschland offenbar eine Rolle: 61 Prozent der Befragten gaben an, dass an ihrer Schule jemand gemobbt werde.

Umfrage ist Teil des „Kinderrechte-Index“

Die Umfrage wurde im Zusammenhang der Pilotstudie „Kinderrechte-Index“ durchgeführt. In dieser werden verschiedene Kinderrechte-Indikatoren entwickelt und der Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in verschiedenen Lebensbereichen von Kindern gemessen. Dadurch sollen nicht nur die Defizite aufgezeigt werden, sondern auch konkrete Handlungsvorschläge gemacht werden. Im Fokus stehen die Themen Schutz, Armut, Beteiligung und Bildung.

Das ist die UN-Kinderrechtskonvention

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde 1989 verabschiedet. Sie gilt als das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrumentarium für Kinder. Bis auf die USA haben alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen die Konvention ratifiziert. Sie beruht auf vier Grundprinzipien: dem Recht auf Gleichbehandlung, dem Vorrang des Kindeswohls, dem Recht auf Leben und Entwicklung und der Achtung vor der Meinung des Kindes.

Daraus leiten sich folgende Kinderrechte ab:

  • Recht auf Gleichheit
  • Recht auf Gesundheit
  • Recht auf Bildung
  • Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
  • Recht auf eine eigene Meinung, Information und Gehör
  • Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause
  • Recht auf gewaltfreie Erziehung
  • Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
  • Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
  • Recht auf Betreuung bei Behinderung
  • Recht auf Privatsphäre und persönliche Ehre

Verwendete Quellen:

  • eigene Recherchen

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Schlechtes Zeugnis? So sollten Eltern bei miesen Noten reagieren

Die Sommerferien stehen an und damit auch die Zeugnisse: So mancher Schüler zittert und manchen Eltern wachsen graue Haare bei den Noten ihrer Sprösslinge. Doch gerade sie sind in der Pflicht, ihre Kinder bei schlechten Leistungen zu unterstützen. Das geht auf verschiedenen Wegen.

Viele Schüler bringen ihr Zeugnis mit einem mulmigen Gefühl nach Hause. Neben der eigenen Enttäuschung ist es meist die erwartete Reaktion der Eltern, die Unbehagen auslöst. Eltern sollten aber verständnisvoll reagieren, rät Klaus Seifried. Er ist Diplom-Psychologe und leitete bis 2016 das Schulpsychologische und inklusionspädagogische Beratungszentrum im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg. „Erstmal sollte das Positive betont werden“, sagt er. Das heißt: Die guten Noten sollten gewürdigt werden. „Das Selbstvertrauen von Kindern wächst durch Anerkennung.“

Schlechte Noten haben viele mögliche Ursachen

Eltern sollten schlechte Noten aber auch nicht ignorieren. „Hier hilft aber kein Donnerwetter, sondern Ursachenforschung“, betont Seifried. Die Ursachen für schlechte Noten können vielfältig sein. Sie reichen von hohem Erwartungsdruck, fehlender Motivation, mangelhaftem Fleiß und Lernproblemen, über schlechten Unterricht und Konflikte mit den Lehrern bis hin zu Schlafmangel und einem falschen Umgang im Freundeskreis.

Gespräche mit dem Kind und auch mit seinen Lehrern können Hinweise auf die Gründe geben. Manche Probleme sind für Eltern kaum alleine zu lösen. „Wenn es wegen schulischer Probleme Konflikte und Streit in der Familie gibt oder man bei Lernproblemen überfordert ist, sollte man sich beraten lassen und Hilfe in Anspruch nehmen“, sagt Seifried vom Berufsverband Deutscher Psychologen.

Eltern sollten sich ruhig Hilfe holen

Helfen können die Erziehungs- und Familienberatung oder die Schulpsychologen. Manchmal reicht auch ein Nachhilfelehrer für das Kind. Das sei kein Makel: „Das entlastet die Familie, und die Eltern können sich auf eine positive Beziehung zum Kind und gemeinsame Freizeitaktivitäten konzentrieren, die dem Nachwuchs Halt geben.“

Dennoch sind sie auch praktisch gefragt. Schwächeln Schüler in einzelnen Fächern, können Arbeitspläne helfen. Die müssen realistisch sein, sagt Seifried. Wenn zum Beispiel Englisch ein Problem ist und das Fach Dienstag und Donnerstag ansteht, können Montag und Mittwoch für zehn Minuten Vokabeln geübt werden.

Ist das Kind in mehreren Fächern versetzungsgefährdet, kann es ebenfalls von Arbeitsplänen profitieren. Mit der Brechstange sollte man den Umschwung aber nicht forcieren. „Kleine bewältigbare Ziele, realistische Erwartungen und kleine Zeitperspektiven sind wichtig, um Erfolge zu erreichen“, erklärt Seifried.

Überschaubare Ziele setzen – das hilft beim Durchhalten

Anstatt zu sagen „Jetzt machst du nichts außer Schule“, sei es besser, ein nachvollziehbares Zeitfenster zu nennen. Etwa: „Die nächsten vier Wochen arbeitest du jeden Tag eine halbe Stunde für die Schule.“ In dem Fall sollten Eltern auch in kleinen Schritten denken und nicht gleich die Endjahresnoten in den Blick fassen. Schritt für Schritt, lautet die Devise. Das heißt: Klausur für Klausur. Dort sind dann schon einzelne Verbesserungen zu würdigen. „Denn um Leistung zu bringen, braucht das Kind Erfolge.“ Und die beginnen im Kleinen.

Welche Maßnahmen man ergreift, hängt auch vom Alter des Kindes ab. Wichtig sei, dass Kinder und Jugendliche selbst die Verantwortung für ihre schulischen Leistungen übernehmen – und nicht die Eltern, betont Seifried. Denn Eltern können beim Einteilen der Zeit und beim Motivieren helfen, aber lernen und arbeiten müssen die Schüler selbst – auch schon in der Grundschule. Das beginnt dort laut dem Experten damit, dass das Kind selbst die Hefter sortiert und die Schultasche für den nächsten Tag packt.

Verwendete Quellen:

  • Nachrichtenagntur dpa-tmn

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Cybermobbing: Das können Eltern gegen die Beleidigungen tun

Schon längst hat das digitale Zeitalter Einzug in deutsche Kinderzimmer gehalten. Souverän bewegen sich Kinder und Jugendliche im Internet und nutzen ganz selbstverständlich auch soziale Netzwerke wie Facebook. Leider haben Schulen genauso wie Eltern es in der Vergangenheit häufig versäumt, den Nachwuchs auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Eines der eklatantesten Probleme, das daraus resultiert, ist das Phänomen Cybermobbing.

Wut, Trauer, Suizidgedanken

Jeder Dritte der Zwölf- bis 19-Jährigen kennt laut der JIM-Studie 2016 jemanden, der im Internet oder per Handy fertig gemacht wurde. Cybermobbing ist eine moderne Form psychischer Gewalt. Die Verleumdungen und Schmähungen im Internet nehmen dabei eine ganze Bandbreite an Formen an. Neben der Veröffentlichung peinlicher Informationen, Bilder und Videos sind Kinder und Jugendliche häufig mit der Verbreitung von Gerüchten und Beleidigungen über soziale Netzwerke konfrontiert.

„Cybermobbing löst bei Kindern und Jugendlichen Wut, Trauer, Konzentrationsschwierigkeiten, körperliche Beschwerden bis zu Suizidgedanken aus“, wissen auch die Experten von Pro Juventute. Die Schweizer Stiftung, die sich für die Rechte der Kinder einsetzt, musste bereits hunderte Kinder beraten und betreuen, die Opfer der virtuellen Beleidigungen wurden.

Verschiedene Formen von Cybermobbing

Es gibt unterschiedliche Formen von Cybermobbing. Eine Studie der TU Berlin zum Thema listet folgende Formen auf:

  • Flaming: gegenseitiges Provozieren und Beschimpfen
  • Harassment: wiederholte Beleidigungen
  • Denigration: Verleumdung, Verbreiten von Gerüchten
  • Outing and Trickery: Bloßstellen und Betrügen
  • Exclusion: sozialer AUsschluss
  • Impersonation: Identitätsdiebstahl, Auftreten unter falschem Namen
  • Happy Slapping: Veröffentlichung entwürdigender Fotos / Videos
  • Cyberstalking: fortwährende Belästigung und Verfolgung
  • Cyberthreat: Androhung von körperlicher Gewalt

Opfer geraten in eine ausweglose Situation

Der Leidensdruck bei den Opfern von Cybermobbing ist enorm, zum Teil sogar größer als bei Mobbingopfern in der „echten“ Welt. Denn über die sozialen Netzwerke erreichen peinliche Fotos oder Gerüchte nicht nur einen lokal begrenzten Kreis von Menschen, etwa eine Schulklasse, sondern werden öffentlich.

Alle Beleidigungen wirken somit ins gesamte Leben des Opfers hinein. So bieten unter Umständen selbst ein Klassen- oder gar Schulwechsel keine Garantie für einen unbelasteten Neuanfang. Das Opfer empfindet seine Situation zunehmend als ausweglos.

Cybermobbing bis zum Selbstmord

Im Extremfall können die digitalen Beleidigungen Kinder und Jugendliche sogar in den Selbstmord treiben. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder solche Vorfälle, die durch die Medien gingen. Und auch die Netflix-Serie „Tote Mädchen lügen nicht“ thematisiert Cybermobbing und Selbstmord.

Mehr Medienkompetenz, auch bei den Eltern

Um die übelsten Auswüchse von Cybermobbing in den Griff zu bekommen, fordern Experten eine bessere Ausbildung der Medienkompetenz bei Kindern, Jugendlichen und vor allem auch bei den Eltern. Noch immer wissen allzu viele Erziehungsberechtigte wenig darüber, was ihr Nachwuchs den lieben langen Tag im Internet treibt, geschweige denn, wie man im Ernstfall auf die virtuellen Mobbing-Attacken reagieren und sich zur Wehr setzen kann. Dabei ist es wichtig, schnell einzugreifen, damit sich beim Kind gar nicht erst der Eindruck verfestigt, allen Angriffen schutz- und machtlos ausgesetzt zu sein.

Beweise sichern: Wie Eltern mit Cybermobbing umgehen können

Um auf die Täter oder deren Eltern zugehen zu können oder gegebenenfalls auch Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten, sollten Sie Beweise sichern. Speichern Sie die rufschädigenden Inhalte ab und versuchen sie denjenigen herauszufinden, der diese veröffentlicht hat. Oft weiß das Opfer zumindest ungefähr, aus welcher Richtung die Attacken kommen. Außerdem sollten Sie die Schule, vor allem den Klassenlehrer über die Situation Ihres Kindes aufklären, damit Cybermobbing und die möglichen drastischen Folgen in der Schule thematisiert werden.

Mobbing-Inhalte löschen lassen

Außerdem solltten Sie die Betreiber der Webseiten, auf denen Sie Mobbing-Inhalte gefunden haben, informieren. Der Betreiber ist dazu verpflichtet, die Verunglimpfungen aus seinem Angebot zu löschen. Das gilt auch bei Videos auf YouTube, wenn diese die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzen. Sollte ein Betreiber das nicht tun oder sollten Sie hier in einer anderen Form Hilfe benötigen, können Sie sich an eine Beschwerdehotline wie www.jugendschutz.net wenden. In Fällen von massiven Beleidigungen und Drohungen und groben Persönlichkeitsrechtsverletzungen ist eine Strafanzeige gegen den oder die Täter möglich.

Klar ist allerdings auch: Inhalte, die einmal ihren Weg ins Internet gefunden haben, sind dort kaum wieder restlos zu löschen. Niemand kann ausschließen, dass ein gelöschtes Video schon bald an anderer Stelle wieder auftaucht. Versuchen Sie, Ihr Kind über Gespräche stark zu machen, damit es möglichst gut damit umgehen kann. Das Gefühl, nur ein ohnmächtiges Opfer zu sein, das allen Angriffen wehrlos ausgesetzt ist, muss auf jeden Fall verhindert werden. Lassen Sie die Situation also nicht einfach laufen und hoffen auf Besserung, sondern handeln Sie.

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Taschengeld aufbessern: Gesetze für junge Neben- und Ferienjobber

Zeitungen austragen, Babysitten, Botengänge übernehmen: Mit kleinen Jobs möchten viele Heranwachsende ihr Taschengeld aufbessern – und sich damit ein Stück Unabhängigkeit von den Eltern erwirtschaften.

Gesetzliche Regelungen schränken die Beschäftigungsoptionen für Kinder und Jugendliche jedoch stark ein – und auch Eltern sollten im Blick haben, dass sich der Nachwuchs nicht übernimmt.

Gesetzlicher Schutz: Kinderarbeit ist verboten

Kinderarbeit ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Darunter fallen nach der UN-Kinderrechtskonvention Tätigkeiten, die jungen Menschen unter 18 Jahren Schaden zufügen oder sie am Schulbesuch hindern. Eine reguläre Arbeit darf demnach erst ausüben, wer nicht mehr schulpflichtig ist. Den entsprechenden Schutzschirm hierzulande bilden das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und die Kinderarbeitsschutzverordnung. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen Kindern und Jugendlichen: Als Jugendliche werden 15- bis 18-Jährige eingestuft, Jüngere als Kinder. Für vollzeitschulpflichtige Jugendliche gelten laut JArbSchG die gleichen Bestimmungen wie für Kinder. Allerdings gibt es Ausnahmen.

Normale Aufgaben in der Familie nicht extra bezahlen

Genauer heißt das: Kinder unter 13 Jahren dürfen gar keiner Beschäftigung nachgehen – eine dem Alter entsprechende Mithilfe im Haushalt oder Garten schließt das natürlich nicht aus. Für ältere Kinder entwickelt sich nicht selten das Waschen von Papas Auto oder das Mähen von Omas Rasen zu einer regelmäßigen Geldquelle. Sozialwissenschaftlerin Alexandra Langmeyer vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) rät Eltern aber, normale Aufgaben innerhalb der Familie nicht zu honorieren, sondern ausschließlich einmalige Arbeiten im wörtlichen Sinne zu „belohnen“ – etwa das Zusammenfegen des Laubs im Herbst.

Im Rahmen der in §6 JArbSchG festgeschriebenen „Behördlichen Ausnahmen für Veranstaltungen“ dürfen auch deutlich jüngere Kinder unter Umständen bei Theateraufführungen, Musikveranstaltungen sowie Film- oder Fotoaufnahmen mitwirken. Dazu ist allerdings eine Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich.

Kleine Jobs sind ab 13 Jahren erlaubt

13- bis 15-Jährigen ist es schon erlaubt, einen Job außerhalb der Familie anzunehmen. Sie brauchen dazu die Zustimmung der Sorgeberechtigten. Unbegrenztes Schuften ist für diese Altersgruppe nicht vorgesehen: Gestattet sind nach §5 JArbSchG Jobs, die an Werktagen – also montags bis samstags – nicht mehr als zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr in Anspruch nehmen. Die Arbeitsstunden dürfen zudem nicht vor oder in der Schulzeit liegen. Für den Nachwuchs in landwirtschaftlichen Familienbetrieben liegt die Grenze bei drei Stunden am Tag.

Schüler dürfen in den Ferien arbeiten

Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren, die „hauptberuflich“ noch zur Schule gehen, steht es frei, sich in den Ferien einen Job zu suchen – wenn sie diesen nicht länger als jeweils vier Wochen im Kalenderjahr und ausschließlich in der Ferienzeit ausüben. Die Arbeit darf nach dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) maximal acht Stunden täglich umfassen – also 40 Wochenstunden. Um auf der sicheren Seite zu sein, lassen sich Arbeitgeber von noch schulpflichtigen Ferienjobbern oft eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen.

Welche Nebentätigkeiten sind geeignet?

Aber was genau darf der Nachwuchs tun? Grundsätzlich müsse es sich um eine leichte, körperlich nicht anstrengende Beschäftigung handeln, die Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen nicht gefährde, betont Sozialwissenschaftlerin Alexandra Langmeyer. Geeignet sei etwa das Austragen von Zeitungen oder Wochenblättern, Babysitten – wenn dies nicht bis spät in die Nacht dauere –, das Gassigehen mit Hunden oder Füttern der Katze in der Nachbarschaft.

Für Jugendliche ab 15 Jahren erweiterten sich die Optionen. Da sei beispielsweise ein Ferienjob in einem Getränkemarkt denkbar, sagt die DJI-Spezialistin. Über 16-Jährigen, die im Gaststättengewerbe anheuern, gestattet das JArbSchG sogar, bis 22 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr zu arbeiten.

Schulbesuch hat Vorrang

Generell gilt: Jobben Minderjährige neben der Schule, darf der Unterricht selbstredend nicht darunter leiden. Schule habe Vorrang vor dem Geldverdienen, sagt Fachfrau Langmeyer. Nicht akzeptabel ist eine Arbeit daher etwa, wenn der junge Arbeiter wegen Übermüdung dem Unterricht nicht mehr folgen kann oder Schule gleich ganz Schule sein lässt.

Bei Stress am Arbeitsplatz sollten Eltern eingreifen

Unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen sollten auch die Eltern am besten darauf achten, wo ihr Kind wie lange welche Tätigkeiten übernimmt, und wie es ihm mit dem Job gehe, empfiehlt Alexandra Langmeyer. Hat das Kind eventuell einen zu langen Weg zur Arbeit beziehungsweise nach Hause? Oder gibt es am Arbeitsplatz Druck, weil dort zu viel in zu kurzer Zeit verlangt wird? Mütter und Väter sollten aus Sicht von Alexandra Langmeyer vor allem eingreifen, wenn die Aufgabe den Nachwuchs unter Stress setzt.

Ferienarbeit bleibt oft sozialversicherungsfrei

Bei der Vergütung junger Ferienjobber werden laut den Experten des Portals „nebenjob.de“ die gleichen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsregelungen angewendet wie bei anderen Arbeitnehmern. Nur die Arbeitslosenversicherung falle weg, da eine Ferienaushilfe nach dem Einsatz schließlich nicht arbeitslos werde, erläutern die Nebenjob-Profis. Die meisten Beschäftigungen liegen demnach sowieso im Rahmen eines Mini- oder Saisonjobs und bleiben damit sozialversicherungsfrei. Die pauschale Lohnsteuer führt der Arbeitgeber ans Finanzamt ab.

Hinzuverdienen ohne Abzüge für die Eltern

Die Höhe des Verdienstes ist bei Minderjährigen im Übrigen unproblematisch: Bis zum 18. Geburtstag besteht keine Gefahr, dass den Eltern das Kindergeld gekürzt wird. Aber Achtung: Jedes Einkommen von Familien, die Arbeitslosengeld-II-Leistungen (Hartz IV) erhalten, wird bei der Berechnung der Bezüge berücksichtigt.

  • Kinderkonto: 

Betroffene Kinder unter 25 Jahren, die noch auf allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen gehen, können während der Ferien arbeiten und insgesamt 1200 Euro im Jahr verdienen, ohne dass sie etwas abgeben müssen. Die Dauer eines solchen Ferienjobs ist ebenfalls auf vier Wochen im Jahr beschränkt.

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