Abgas-Tragödie in Arnstein: Vater wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

In einer Hütte in Arnstein sterben Ende Januar sechs Jugendliche durch eine Kohlenmonoxidvergiftung. Nun wird der Hausbesitzer wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Er soll einen Generator angeschlossen haben, der nicht für Innenräume zugelassen war.

Im Fall der sechs Jugendlichen, die Ende Januar bei einer Gartenhaus-Party in Unterfranken starben, wurde Anklage erhoben. Die Staatsanwaltschaft Würzburg wirft dem 52-jährigen Besitzer der Hütte fahrlässige Tötung in sechs Fällen vor. Er soll in der Hütte einen mit Benzin betriebenen Stromgenerator aufgebaut und an das vorhandene Leitungsnetz angeschlossen haben.

Die 18 und 19 Jahre alten Männer und Frauen waren bei einer Geburtstagsfeier an einer Kohlenmonoxidvergiftung gestorben. Bei zwei der Toten handelt es sich um Kinder des nun angeklagten Hüttenbesitzers. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, dass er das Unglück hätte vermeiden können, wenn er den nicht für Innenräume zugelassenen Generator sorgfältiger aufgestellt hätte.

Die Staatsanwaltschaft klagte den Hüttenbesitzer auf Grundlage einer Reihe rechtsmedizinischer und technischer Gutachten sowie Zeugenvernehmungen an. Rechtsmedizinisch sei demnach schnell klar gewesen, dass das geruchlose Kohlenmonoxid Ursache für den Tod der Heranwachsenden gewesen sei.

Als sichere Quelle dafür sei der Generator ermittelt worden. Dieser habe zwar in einem Nebenraum gestanden, er habe aber das Gas unbemerkt in der ganzen Hütte und damit auch in dem Feierraum verbreitet.



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