Anschreien, Schubsen: Was Lehrer dürfen und was nicht

Wegen eines Übergriffs auf eine 16-jährige Schülerin muss ein Schulleiter aus Thüringen 7500 Euro Geldbuße zahlen. Das Verfahren gegen den 52-Jährigen wegen Körperverletzung im Amt wird im Gegenzug eingestellt, wie das Amtsgericht Heiligenstadt entschied. Doch was dürfen Lehrer eigentlich und was nicht?

Die Schülerin hatte gemeinsam mit Mitschülern gegen das Verbot eines Pausenkonzerts protestiert. Als sie sich weigerte, ins Dienstzimmer des Schulleiters zu kommen, wurde dieser handgreiflich. Nach seinen Angaben fasste er die Jugendliche an den Schultern und zog sie.

Der Schulleiter hatte den Übergriff bereits zu Prozessbeginn eingeräumt und sich bei der Schülerin im Gerichtssaal entschuldigt. Der Strafrichter sprach von einem Augenblicksversagen. So etwas dürfe nicht vorkommen, der Übergriff sei aber nicht gravierend.

Was dürfen Lehrer – und was nicht?

Viele Ältere haben noch Gewalt durch Lehrer erlebt. Schon seit langem sind solche Übergriffe im Unterricht verboten. Doch wann fängt Gewalt an und wann ist es einem Lehrer erlaubt, einen Schüler fester anzufassen?

Generell gilt für Lehrer in ganz Deutschland seit 1973 das Gewaltverbot. Die Landesschulgesetze regeln: Lehrer dürfen ihren Schülern gegenüber in keiner Form handgreiflich werden. In Hessen heißt es wortwörtlich: „Körperliche Züchtigung und andere herabsetzende Maßnahmen sind verboten.“

Weniger klar ist dagegen die Sachlage bei psychischer Abwertung durch Mobbing. „Dass Schüler durch Lehrer psychisch drangsaliert werden, kommt durchaus vor“, sagt Stefan Drewes, Leiter der schulpsychologischen Beratung der Stadt Düsseldorf. „Hier Recht zu sprechen ist allerdings viel schwieriger, da es sich schwerer belegen lässt.“

Wie häufig gibt es Prozesse gegen Lehrer wegen körperlicher Gewalt gegen Schüler?

„Genaue Zahlen liegen uns nicht vor“, sagt Volker Busch, Leiter der Rechtsberatung der Lehrergewerkschaft GEW. Es kommt zwar immer wieder zu Prozessen, oftmals werden die Verfahren aber bereits im Vorfeld eingestellt. Wenn beispielsweise eine Lehrerin einen Schüler auf einem Ausflug zu hart anfasst, ihn damit aber vor einer Gefahr bewahrt, werten Gerichte dies im Normalfall nicht als körperliche Gewalt – und der Prozess kommt gar nicht erst zustande.

Was kann eine Verurteilung für Folgen haben?

Wird ein Pädagoge verurteilt, hat dieser meistens mit einer Geldstrafe zu rechnen und kann in den normalen Schulalltag zurückkehren. „Für einen Schulverweis oder Berufsverbot müssen drastische Straftaten vorliegen“, sagt Busch.

Welche Möglichkeiten haben betroffene Lehrer und Schüler?

Für Lehrer, die befürchten, sich nicht unter Kontrolle zu haben oder die schon einmal ausgerastet sind, empfiehlt Drewes als erste Maßnahme regelmäßiges Coaching und Supervision. Darüber hinaus hat die Universität Lüneburg ein Training emotionaler Kompetenzen (TEK) entwickelt, das Lehrern helfen soll, mit starken Emotionen umzugehen.

„Wenn das nicht genug ist, kann auch psychotherapeutische Hilfe in Anspruch genommen werden“, erklärt Drewes. Betroffenen Schülern empfiehlt er, sich zunächst an eine Person ihres Vertrauens zu wenden. „Das sind natürlich in erster Linie die Eltern, es können aber genau so gut Vertrauenslehrer, Schulsozialarbeiter oder Schulpsychologen sein.“

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