Ausgehzeiten: Ohne Konflikte geht es nicht

Ausgehzeiten gehören zu den am häufigsten ausgetragenen Konflikten in Familien. Wenn Jugendliche zu Erwachsenen heranreifen, gehören Partys oder andere Aktivitäten in den späten Abendstunden einfach dazu. Doch wie sollten sich Eltern bei Streitigkeiten verhalten – wenn sie sich schon nicht vermeiden lassen?

Jugendschutzgesetz schreibt Ausgehzeiten vor

Weil es immer wieder zu Konflikten beim Thema Ausgehzeiten kommt, ist es für Sie als Eltern wichtig zu wissen, wie lange ihre Kinder laut Jugendschutzgesetz überhaupt alleine unterwegs sein dürfen. So haben Sie immer ein paar handfeste Argumente in der Hand: Solange Jugendliche noch nicht volljährig sind, dürfen Sie sich in Diskotheken nur bis 24 Uhr aufhalten; sind sie jünger als 16 Jahre alt, ist der Zutritt dort überhaupt nicht erlaubt. Ähnliches gilt für Gaststätten: Um 24 Uhr ist Schluss, für unter 16-Jährige sogar schon um 23 Uhr. Die Betreiber sind dazu angehalten, die Ausweise zu kontrollieren.

Anders sieht es hingegen bei privaten Partys aus. Wenn Freunde etwa zu Hause feiern, darf es durchaus auch länger gehen – und vor allem in diesen Fällen entstehen immer wieder Konflikte. (Jugendschutz: Was Jugendliche dürfen und was nicht)

Konflikte mit Jugendlichen sind ganz normal

Solche Auseinandersetzungen zu den Ausgehzeiten sind ganz normal bei Jugendlichen. Sie wollen ihre Grenzen ausloten und rebellieren gegen deshalb die Regeln der Eltern. Für Sie als Elternteil ist es aber wichtig, bei Ihren Prinzipien zu bleiben. Denn absolute Freiheiten können Jugendliche überfordern und das Gefühl hervorrufen, dass ihre Eltern sich nicht um sie kümmern oder sich keine Sorgen um sie machen.

Tipp: Bringen Sie Ihre Sorgen deutlich zum Ausdruck, dann kann Ihr Kind Verständnis dafür entwickeln, weshalb ihm bei den Ausgehzeiten Grenzen gesetzt werden.

Klare Vereinbarungen treffen

Wenn Sie Ihrem Kind hin und wieder längere Ausgehzeiten gewähren wollen, sollten Sie darauf pochen, dass es sich stets an die vorher getroffenen Vereinbarungen halten soll. Wenn Sie ihm auf den Weg geben, dass es um 23 Uhr zu Hause sein soll, dann achten Sie darauf, dass diese Zeit auch eingehalten wird. Kommt es mal eine Viertelstunde zu spät, müssen Sie das noch nicht als Vertrauensbruch werten. Kommt es allerdings regelmäßig zu solchen oder noch größeren Verspätungen, sollten Sie konsequent sein und für das nächste Mal die Ausgehzeit verkürzen oder den Besuch bei Freunden ganz verbieten.

Belohnen Sie Zuverlässigkeit

Ist Ihr Kind hingegen verlässlich zur vereinbarten Zeit zu Hause, spricht nichts dagegen, Jugendlichen in Ausnahmefällen immer wieder mal zu erlauben, länger wegzubleiben. Sorgen Sie jedoch dafür, dass Ihr Kind sicher wieder nach Hause kommt. Holen Sie es gegebenenfalls ab. Verspäten sich Jugendliche besonders deutlich, sollten Sie auch nicht den Konflikt scheuen, Ihr Kind anzurufen oder sogar am Ort des Geschehens vorbeizuschauen – schließlich machen Sie sich große Sorgen. (Jugendliche wollen abends ausgehen, aber wie lange)

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