„Behörden-WG“ erweitert Wirkungsbereich

Haus des Jugendrechts in Bad Cannstatt„Behörden-WG“ erweitert Wirkungsbereich

An erster Stelle der von Jugendlichen  begangenen Delikte steht das Fahren ohne gültiges Ticket in Bussen, Stadt- und S-Bahnen, gefolgt von Körperverletzungen. Foto: dpa

Stammheim – Jungen Straftätern helfen, damit sie möglichst schnell von der schiefen Bahn wieder auf den richtigen Weg zurückfinden – das ist eines der Hauptziele des Hauses des Jugendrechts in Bad Cannstatt. Gegründet wurde es 1999, seit Anfang vergangenen Jahres sind die Mitarbeiter für den gesamten Gerichtsbezirk Cannstatt zuständig, zu dem unter anderem auch die Bezirke Stammheim, Zuffenhausen und Feuerbach gehören. Aus diesem Grund hatte Stammheims Bezirksvorsteherin Susanne Korge den Leiter der Jugendgerichtshilfe im Haus des Jugendrechts, Donald Bieß, sowie Frederik Finkbeiner, stellvertretender Bereichsleiter des Beratungszentrums Jugend und Familie in Zuffenhausen, und Bettina Mendel von der Jugendhilfe in Strafverfahren eingeladen.

„Im Haus des Jugendrechts an der Krefelder Straße sind Polizei, Jugendamt und Staatsanwaltschaft unter einem Dach“, erklärte Donald Bieß den Politikern, quasi eine Art Behörden-WG. „Einzig das Gericht ist aus Gründen der Unabhängigkeit nach wie vor an der Badstraße ansässig.“ Aber auch die Richter sind eng in die Arbeit im Haus eingebunden. Diese enge Kooperation führe zu einer Beschleunigung von Verfahren. Zudem sei es möglich, wohnortnah und individuell auf die jugendlichen Straftäter einzugehen.

Durch die kurzen Dienstwege, die festen Ansprechpartner und einen regelmäßigen Austausch aller Beteiligten würden die Behörden optimal zusammenarbeiten und rasch auf „normenwidriges Verhalten“ reagieren können – nicht zuvorderst mit dem Strafrecht, sondern auch mit den nötigen Angeboten der Jugendhilfe. Die große Transparenz zwischen den Abteilungen trage ebenso zu einem reibungslosen und optimalen Verlauf bei: „Jeder kennt die Aufgaben und Angebote des anderen“, sagte Bieß. Ein großes Augenmerk werde nicht nur auf die jugendlichen Täter, sondern auch auf die Opfer sowie auf Hilfsangebote für sie gelegt. Eine wichtige Rolle spiele auch die Prävention. Die enge Verzahnung zwischen den Instituten führe auch dazu, dass die erforderlichen Maßnahmen optimal aufeinander abgestimmt werden können. So habe sich die Dauer zwischen Straftat und Urteilsspruch um etwa die Hälfte der Zeit verkürzt. Und diese Zeit werde obendrein besser genutzt: Etwa durch Schadenswiedergutmachung durch den Täter, Suchtberatung oder den Nachweis über Schulbesuche. Dinge, die sich positiv auf die Entwicklung des Täters und damit auch auf den Urteilsspruch auswirken können.

Neu ist seit Anfang 2015, dass die Mitarbeiter für den gesamten Gerichtsbezirk zuständig sind. Zwar befinden sich die zuständigen Beratungszentren und Polizeireviere beziehungsweise -posten vor Ort in den Außenbezirken, dennoch sei durch feste Ansprechpartner und ein regelmäßiges Konferenzwesen eine gute Vernetzung gegeben. „Wir stehen in engem Kontakt und tauschen zeitnah die relevanten Infos aus.“

Generell sei bei den meisten Jugendlichen die Straffälligkeit nur eine Episode in ihrem Leben. Die Zahl der anderen, der sogenannten jugendlichen Intensivtäter sei mit etwa hundert Personen in ganz Stuttgart relativ gering. An erster Stelle der Straftaten bei Jugendlichen stünden laut Bieß das Schwarzfahren, also die Erschleichung von Leistungen, gefolgt von Körperverletzungen, sprich Gewaltdelikten und Sachbeschädigungen. Die Fälle von Jugendkriminalität allerdings seien in Stuttgart und Stammheim rückläufig.

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