Jugendschutz: Ab wann sind Tattoos und Piercings erlaubt?

Piercen und Tätowieren gilt rechtlich gesehen als mutwillige Körperverletzung. Sie bleibt nur deshalb straffrei, weil die betreffende Person in den Eingriff einwilligt. Wie alt müssen Jugendliche sein, um sich tätowieren lassen zu dürfen?

Derzeit gibt es für Tätowierungen und Piercings in Deutschland keine gesetzliche Altersgrenze. Auch das Jugendschutzgesetz gibt dazu keinerlei Regeln vor. Das liegt daran, dass man nicht genau sagen kann, ab welchem Alter ein Jugendlicher die Risiken und Folgen der „mutwilligen Körperverletzung“ abschätzen kann – nämlich dass zum Beispiel geweitete Ohrlöcher nicht wieder zuwachsen oder dass ein Tattoo nur mit großem Aufwand und auf eigene Kosten wieder entfernt werden kann.

„Relevant ist nicht das Alter, sondern die geistige Reife des Jugendlichen selbst. Verfügt dieser über die nötige Verstandesreife, kann er die Einwilligung selbst erklären. Das aber kann der Tätowierer nicht prüfen“, erklärt Urban Slamal vom Bundesverband Tattoo e.V., der sich auf die juristischen Aspekte des Tätowierens spezialisiert hat.

Auch die verbreitete Praxis, Jugendliche ab einem bestimmten Alter zu tätowieren, wenn sie eine Einwilligungserklärung der Eltern vorlegen oder von ihnen begleitet werden, hat keine sichere rechtliche Grundlage. Eine solche Erklärung der Eltern bewahrt den Tätowierer nur vor späterem Ärger mit diesen.

Die Berufsverbände haben sich unterschiedliche Regelungen auferlegt. Die Deutsche Gesellschaft für Piercing (DGP) spricht sich gegen Eingriffe bei Jugendlichen unter 14 Jahren aus: „Das lehnen wir grundsätzlich ab.“ Bei älteren Jugendlichen werde die Zustimmung beider Elternteile gefordert. Diese müssten auch beim Vorgespräch anwesend sein, wo sie über die Risiken, die Pflege sowie die Nachsorge aufgeklärt würden.

Der Bundesverband der Juweliere, Schmuck- und Uhrenfachgeschäfte (BVJ) sieht hingegen keine Notwendigkeit für eine Altersgrenze. „Wir können den Erziehungsberechtigten ihre Verantwortung nicht abnehmen.“ Die Empfehlung des Verbandes lautet, bei unter 16-Jährigen die Einwilligung und Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten zu fordern. Bei Jugendlichen ab 16 Jahren ist nach Ansicht des BVJ eine schriftliche Einverständniserklärung ausreichend.

„Ich rate davon ab, Minderjährige zu tätowieren. Damit ist man auf der sicheren Seite“, sagt Rechtsanwalt Urban Slamal vom Bundesverband Tattoo. Auch der Verein Deutsche Organisierte Tätowierer (DOT) lehnt Tätowierungen für Jugendliche unter 18 Jahren ab.

Piercer und Tätowierer müssen ihre Kunden grundsätzlich vorher über die sachgerechte Nachbehandlung und mögliche Risiken wie Allergien, Entzündungen und Narbenbildung informieren.

Schadensersatzpflichtig wird Piercing als Körperverletzung übrigens dann, wenn das Studio unsauber und dilettantisch arbeitet und es zu Folgeproblemen wie Entzündungen oder Narben kommt. Jugendliche sollten bei der Auswahl des Studios sehr vorsichtig sein und sich über die hygienischen Vorschriften informieren.

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