Kategorie -Jugendliche

Jugendarbeitsschutzgesetz: Arbeiten – wie lange in Schulzeit und Ferien?

Sie wollen Klamotten kaufen oder das neueste Smartphone haben – mit zunehmendem Alter wachsen bei Jugendlichen die Ansprüche. Wenn das Taschengeld nicht reicht, gehen viele jobben. Doch dabei muss das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSCHG) beachtet werden.

Voraussetzung für einen Job ist, dass die Einschränkungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSCHG) beachtet werden. Es regelt, wie viel und wie lange Jugendliche arbeiten dürfen.

Kinder ab 13 Jahren dürfen Taschengeld aufbessern

Demnach dürfen Kinder bis zu einem Alter von 13 Jahren überhaupt nicht arbeiten, und auch ältere Jugendliche nur unter bestimmten Voraussetzungen. 

Schüler ab 13 Jahren dürfen ihr Taschengeld durch leichte Arbeiten aufbessern – Zeitungen austragen, Babysitten, Hilfe beim Einkaufen, Handreichungen beim Sport (also zum Beispiel Balljunge beziehungsweise -mädchen) oder Nachhilfe geben sind erlaubt. Während der Schulzeit dürfen Kinder und Jugendliche maximal zwei Stunden pro Tag und nur zwischen acht Uhr morgens und sechs Uhr abends Geld verdienen.

Arbeiten in den Ferien ab 15 Jahren

Schüler ab 15 Jahren können dagegen bis zu vier Wochen im Jahr, also 20 Arbeitstage zu jeweils acht Stunden einem Ferienjob nachgehen. Die Arbeitszeit muss zwischen sechs Uhr morgens und acht Uhr abends liegen.

Es gibt auch einige Ausnahmen:

  • Im Bäckerhandwerk – nicht in Konditoreien – dürfen 16-Jährige um 5 Uhr anfangen, 17-Jährige um 4 Uhr. In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr tätig sein. Im Gaststättengewerbe dürfen über 16-Jährige bis 22 Uhr arbeiten.
  • In künstlerischen Bereichen dürfen 14- oder 15-Jährige mit Erlaubnis des Jugendamtes auch bis 22 Uhr arbeiten. An Wochenenden und Feiertagen gilt, von einigen Ausnahmen abgesehen, ein Arbeitsverbot für Jugendliche.
  • Wenn Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren nicht mehr Vollzeit schulpflichtig sind, können sie bis zu acht Stunden täglich arbeiten, dürfen aber die Arbeitszeit von 40 Wochenstunden nicht überschreiten.

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Jugendschutzgesetz 2020: Alkohol – ab wann und was ist erlaubt?

Ab welchem Alter sind Alcopops erlaubt? Welche alkoholische Getränke dürfen Jugendliche trinken und welche sind für sie verboten? Das Jugendschutzgesetz macht Vorgaben zum Thema Alkohol, an die sich auch Eltern halten sollten. Die Tabelle zeigt, was erlaubt ist und was nicht.

Der Verkauf von branntweinhaltigen Produkten (Spirituosen, auch branntweinhaltige Mischgetränke) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Gleiches gilt für deren Verzehr. Andere alkoholische Produkte (Bier, Wein, Sekt, auch Mischgetränke) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden. Diese Altersgrenze sinkt auf 14 Jahre, wenn Jugendliche von Personensorgeberechtigten (meist Vater, Mutter, Vormund) in eine Gaststätte begleitet werden.

unter 14 14 bis 15 16 bis17 ab 18
Bier verboten nur in Begleitung
der Eltern erlaubt
erlaubt erlaubt
Wein/Sekt verboten nur in Begleitung
der Eltern erlaubt
erlaubt erlaubt
Mix-
Getränke
mit Wein
oder Bier
verboten nur in Begleitung
der Eltern erlaubt
erlaubt erlaubt
Mix-
Getränke
mit
Spirituosen
verboten verboten verboten erlaubt
Spirituosen verboten verboten verboten erlaubt

Bei Privatpartys ist der Jugendschutz Elternsache

Bei privat ausgerichteten Partys seien die Eltern in der Pflicht, so die Jugendpfleger Jörg Cordruwisch und Rainer Schott. Eltern könnten sich strafbar machen, wenn auf der privat ausgerichteten Party ihres minderjährigen Sprösslings die Regelungen zum Alkoholausschank an Jugendliche missachtet würden.

Alkohol zur Stressbewältigung

Jugendliche unterscheiden sich in ihren Motivationen zum Trinken nicht so sehr von Erwachsenen: Eine Studie des Bundesministeriums für Gesundheit zeigt, dass Jugendliche überwiegend aus „Spaßgründen“ trinken, aber Alkohol soll auch bei der Bewältigung von Stress und anderen Problemen helfen.

Die Wirkung von Alkohol auf Kinder

  • Das Nervensystem von Kindern reagiert wesentlich empfindlicher als das von Erwachsenen auf Alkohol. Bereits mit 0,5 Promille Alkohol im Blut kann ein Kind bewusstlos werden.
  • Je geringer das Körpergewicht des Kindes ist, umso mehr bewirkt die aufgenommene Alkoholmenge einen höheren Blutalkoholgehalt im Körper. Bereits kleine Mengen Alkohol können für Kinder gefährlich sein. Bei einem Schulkind liegt die riskante Menge bei drei Gramm je Kilogramm Körpergewicht, bei einem Erwachsenen braucht es die doppelte Menge.
  • Beispiel: Gefährlicher Konsum beginnt für Männer bei 60 Gramm und bei Frauen bei 40 Gramm. Zum Vergleich: Der Konsum von einem Liter Bier entspricht etwa 40 Gramm Reinalkohol.
  • Bei Kleinkindern fehlt das rauschhafte Stadium, in dem Erwachsene noch die Notbremse ziehen können, das bedeutet kleine Kinder können schlagartig in einen rauschhaften Zustand fallen.
  • Alkohol wirkt auf die seelisch-geistige und die körperliche Entwicklung von Kindern.
  • Alkohol bewirkt bei Jugendlichen die Auskühlung bei Partys im Freien.
  • Alkohol ist ein Zellgift
  • Schon Schnapspralinen können für Kinder gefährlich sein.

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Abschied von Maurice K. – Jugendlicher starb bei Schlägerei in Passau

Bei einer Schlägerei in Passau stirbt ein 15-Jähriger. Das Entsetzen ist groß, erst recht die Trauer. Nun haben Familie und Freunde in einem Gottesdienst von Maurice K. Abschied genommen.

Am Eingang der Pfarrkirche St. Maria Himmelfahrt in Obernzell bei Passau steht eine schwarz gekleidete Frau, in ihrer Hand ein Stapel Karten. Mit einem Nicken drückt sie jedem Gottesdienstbesucher eine in die Hand. Auf der Karte sind zwei Fotos von Maurice K. abgebildet, einem blondhaarigen Jugendlichen mit Kopfhörern im Ohr. „Pfiat Eich…bis späda! Eia Maurice“, steht in kursiver Schrift daneben. Manchen Trauernden huscht beim Anblick des 15-Jährigen ein Lächeln über das Gesicht. Aber viele können die Fotos kaum anschauen, sie legen die Karte verkehrt herum auf die Kirchenbank. 

Die Pfarrkirche in Maurice Heimatgemeinde ist am Samstagnachmittag rappelvoll. Familie, Freunde und Nachbarn drängen sich auf den Bänken. Einige müssen stehen. Die Urnenbeisetzung war schon am Vormittag im engsten Kreis. Nun wollen sie bei einem Trauergottesdienst in aller Öffentlichkeit Abschied nehmen von Maurice. 

Der Schüler hatte sich am Montagabend mit einem Gleichaltrigen an einer Unterführung in Passau verabredet, um einen Streit auszutragen. Die Situation eskalierte. Maurice ging verletzt zu Boden und starb wenig später im Krankenhaus. Fünf Tatverdächtige im Alter von 15, 17, 21 und 25 Jahren sitzen in Untersuchungshaft. Für einen 14-Jährigen ordnete ein Haftrichter die Unterbringung in einer geschlossenen pädagogischen Einrichtung an. Allen wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen.

„Maurice, wir werden dich nicht vergessen“

„Ein blühendes Leben verschwand, wurde buchstäblich zu Boden getrampelt“, sagte Pfarrer Josef Remberger zu Beginn seiner Predigt. „Die Frage nach dem Warum kann niemand erklären.“ Nach der Predigt ist es mucksmäuschenstill. Zwei Freundinnen des 15-Jährigen wagen sich nach vorne, sie haben ein Gedicht geschrieben: „Dear Maurice, ich will nur noch zu dir…“, setzt eine der beiden mit brüchiger Stimme an. Auch die Lesungen und Fürbitten werden von Jugendlichen übernommen.

Auch der Schulrektor von Maurice spricht ein paar Worte. „Maurice, wir werden dich nicht vergessen“, verspricht er. Es ist eine besondere Messe, das ist klar. Dass ein 15-Jähriger am helllichten Tag unter den Augen von dutzenden Passanten totgeprügelt wurde, kann niemand fassen. 

„Bei uns auf dem Land ist die Welt noch in Ordnung, dachte ich bis Dienstagmorgen“, sagt Josef Würzinger, Bürgermeister von Obernzell. Er appelliert an die Zivilcourage der Trauernden. „Vielleicht ist Maurices Tod eine Mahnung und zugleich eine Aufforderung an uns.“ Nach seinen Worten stimmt der Chor ein letztes Stück an: „Wind of Change“ von der Band Scorpions. Es soll das Lieblingslied von Maurice gewesen sein.

Verwendete Quellen:

  • dpa

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Bundesrechnungshof: Welchen Nutzen haben Zahnspangen?

Der Bundesrechnungshof hat der Bundesregierung bei Projekten und Ausgaben unwirtschaftliches Verhalten vorgeworfen. Auch kieferorthopädische Behandlungen sieht er kritisch.

Mehr als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen in Deutschland ist bei einem Kieferorthopäden in Behandlung. Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherungen geben jährlich mehr als eine Milliarde Euro dafür aus, Eltern werden zusätzlich zur Kasse gebeten.

Allerdings seien Ziel und Erfolg solcher Behandlungen unzureichend erforscht, prangert nun der Bundesrechnungshof an und verweist auf aktuelle Prüfergebnisse als Ergänzung zum Jahresbericht 2017. 

„Vor allem eine fehlende Versorgungsforschung lässt es fraglich erscheinen, ob Krankenkassen kieferorthopädische Leistungen in ausreichendem, zweckmäßigem und wirtschaftlichem Maße erbringen“, heißt es in einer Bemerkung zur Ergänzung zum Jahresbericht 2017.

Kein Einblick in kieferorthopädische Leistungen

Bei einer Prüfung habe der Rechnungshof festgestellt, dass weder das Bundesministerium für Gesundheit noch die Krankenkassen einen Einblick haben, welche kieferorthopädischen Leistungen Patienten konkret erhalten. Es gebe keine Daten über Art, Dauer und Erfolg der Behandlungen. Und auch Aufzeichnungen zu zugrundeliegenden Diagnosen oder der Zahl der abgeschlossenen Behandlungen liegen demnach nicht vor. Hinweisen auf diesen Missstand – auch von anderen Einrichtungen – sei das Ministerium seit Jahren nicht nachgegangen.

„Auch im Sinne der Patienten ist zu klären, welche Leistungen zu Behandlungserfolgen führen“, sagt Kay Scheller, Präsident des Rechnungshofs. In anderen Leistungsbereichen der Gesetzlichen Krankenversicherung müsse der Nutzen einer Therapie wissenschaftlich bestätigt sein. „Das sollte auch bei kieferorthopädischen Behandlungen der Fall sein.“

Der Bundesrechnungshof empfiehlt, Daten zu Versorgungslage, Behandlungsnotwendigkeit und Nutzen zu erfassen und auszuwerten. Auch Selbstzahlerleistungen sollten dabei berücksichtigt werden. Nur so könne man ermitteln, welche Leistungen sinnvoll sind und die Krankenkassen zukünftig übernehmen sollten.

Verwendete Quellen:

  • dpa
  • Bundesrechnungshof: Bemerkungen zum Jahresbericht

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Missbrauch und sexuelle Nötigung: Experten kritisieren fehlenden Jugendschutz bei Musical.ly

Die Video-App Musical.ly steht bei Kindern und Jugendlichen hoch im Kurs. Schaut man aber genau hin, finden sich auch freizügigere Clips, nicht selten von jungen Nutzerinnen. Experten warnen vor Missbrauch. 

Per Smartphone zum Star. Davon träumen viele Jugendliche. Besonders beliebt bei Teenagern ist die App Musical.ly, auf der kurze Playback-Clips gedreht und mit anderen geteilt werden können. Vorbild für viele sind die schwäbischen Zwillinge Lisa und Lena. Dank ihrer lustigen Clips wurden sie weltweit bekannt. Mit mehr als 28,5 Millionen Fans sind die beiden die erfolgreichsten „Muser“, so nennen sich die Nutzer der App.

„Du bist so heiß“

Doch längst nicht alle Videos sind so harmlos, wie die Filmchen der berühmten Zwillinge mit den Zahnspangen. Schaut man genauer hin, finden sich unter den Milliarden Clips auch vereinzelt freizügigere Aufnahmen, nicht selten von jungen Nutzerinnen. „Ein Weg zu großer Aufmerksamkeit und Anerkennung, da funktioniert Musical.ly nicht anders als das professionelle Showgeschäft, ist das Zeigen von sehr viel Haut. Bei Musical.ly handelt es sich erschreckend oft um die Haut sehr junger Mädchen“, berichtete das von der Bundesregierung unterstützte Infoportal mobilsicher.de am Wochenende. Die Verbraucherschützer warnten vor Missbrauch und sexueller Nötigung.

Und in der Tat: Sucht man mit einschlägigen Hashtags wie etwa #bellydancing, #bottom oder #bikini fanden sich bis Montagnachmittag Zehntausende Videos auf der Plattform. Zu sehen gab es Mädchen in knappen Hotpants auf ihrem Bett oder bauchfrei bei aufreizenden Tanzbewegungen. In den Kommentarleisten erhielten sie von Nutzern wie „daddys_girlz29“ oder „loveyourbelly13“ Komplimente wie „Du bist so heiß!“. Oder sie fordern die Mädchen auf, ihnen das Video gleich per Direktnachricht zuzuschicken, damit sie es auf ihrer Seite bewerben können.

Viele nicht älter als sieben Jahre

„Einige Nutzer erstellen Sammlungen, die sich nur auf aufreizende Selbstdarstellungen von Kindern konzentrieren“, erklärt Inga Pöting von mobilsicher.de. Andere würden versuchen, direkt zu den jungen Mädchen Kontakt aufzunehmen – etwa indem sie eine Telefonnummer schicken oder sie auffordern, per Messenger weiter zu kommunizieren. Einige Mädchen seien nicht älter als sieben oder acht Jahre.

Am Montag bat die Deutsche Presse-Agentur Musical.ly um eine Stellungnahme. Wenige Stunden später war ein Teil der zitierten Hashtags nicht mehr abrufbar. Am Dienstag sprach das Unternehmen, das im November von der chinesische Medienfirma für rund eine Milliarde Euro gekauft worden war, von einem „komplexen Problem“, das es als Branche zu lösen gelte.

Die Musical.ly-Stars Lisa und Lena: Viele junge Mädchen eifern ihnen nach – das kann auch gefährlich werden. (Quelle: dpa/Christian Charisius)Die Musical.ly-Stars Lisa und Lena: Viele junge Mädchen eifern ihnen nach – das kann auch gefährlich werden. (Quelle: Christian Charisius/dpa)

Ausbau der Schutzmaßnahmen 

Und: „Musical.ly verfügt über eine Vielzahl an Schutzmaßnahmen und gewährleistet eine Moderation rund um die Uhr, um die Möglichkeiten einer missbräuchlichen Nutzung der App zu reduzieren“, hieß es. Leider seien diese Schutzmaßnahmen nicht immer tadellos. Solche Missbrauchsbeispiele spiegelten aber nicht die typischen Inhalte oder Nutzungsmuster der App wider.

Das Unternehmen versprach zudem, seine Schutzmaßnahmen weiter auszubauen. Tatsache ist dennoch, dass die Anmeldung kinderleicht ist und es keinerlei Kontrollen gibt. Zwar dürften unter 13-Jährige laut Nutzungsbedingungen nicht dabei sein, doch wird weder das angegebene Geburtsdatum noch die E-Mail-Adresse überprüft. Und: Jeder neu angelegte Account ist standardmäßig auf öffentlich eingestellt.

Kein neues Phänomen

Musical.ly wurde 2014 gegründet und vor allem durch kurze selbstgefilmte Clips populär, bei denen die Nutzer ihre Lippen synchron zu bekannten Popsongs oder Filmzitaten bewegen. Inzwischen zählt die App mehr als 200 Millionen Nutzer weltweit.

Popstar spielen und sich zu präsentieren sei kein neues Phänomen, sondern alterstypisch bei Kindern und Jugendlichen, sagt Iren Schulz, Expertin der Initiative „Schau hin! Was dein Kind mit Medien macht.“. „Was früher im Freundeskreis oder bei Familienfeiern stattfand, hat jetzt über die sozialen Medien eine größere Bühne bekommen – mit weiterreichenden Konsequenzen, wenn man nicht auf seine Daten und Profile aufpasst.“

„Das ist eine enorme Gefahr“

Laut Schulz fehlt einigen jungen Nutzern das kritische Bewusstsein: „Wenn sie die Videos machen, haben viele nur ihre besten Freundinnen oder die Jungs in der Klasse vor Augen. Sie denken nicht an das große Publikum, das sich da sonst noch rumtreibt, das ist eine enorme Gefahr.“ Sie appelliert an die Eltern, ihre Kinder auf Social-Media-Plattformen zu begleiten, ein Konto gemeinsam einzurichten und die wichtigsten Privateinstellungen vorzunehmen.

Medienpädagoge Martin Müsgens von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen rät den Nutzern die Privateinstellungen von Profilen grundsätzlich genau zu überprüfen und auch die Standortdaten zu deaktivieren. Vor allem sensible Inhalte sollten nur mit engsten Freunden geteilt werden, sagt er. „Je größer der Kreis, desto schneller kann der Beitrag außer Kontrolle geraten und in Portalen landen, wo ich ihn nicht haben will.“ Und grundsätzlich sollte man sich immer fragen, ob einem ein Beitrag irgendwann mal peinlich sein könnte. Das Netz vergesse nicht. Und: „Je mehr ich von mir präsentiere, desto angreifbarer mache ich mich.“

Verwendete Quellen:

  • dpa

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Apps: Diese Handy-Spiele sind für Kinder geeignet – diese nicht

Angry Birds, Pokémon, Super Mario und Co. – Spiele-Apps sind bei Kindern sehr beliebt. Aber nicht alle Apps sind für Kinder auch geeignet. Das liegt nicht nur an ihren Inhalten. Worauf Eltern achten sollten, lesen Sie hier.

Überblick
  • Was macht eine gute Spiele-App für Kinder aus?
  • Worauf sollten Eltern bei der Wahl einer App achten?
  • Wo liegen besondere Risiken von Apps?
  • Was sollten Eltern zum Schutz ihrer Kinder noch tun?
  • Ab welchem Alter sind Apps für Kinder sinnvoll?
  • Bewertungen einiger beliebter Apps

Die Experten von „jugendschutz.net“ testen regelmäßig Spiele-Apps für Kinder. In einer Stichprobe von 2018 von insgesamt 100 Spiele-Apps waren 99 laut „jugendschutz.net“ hinsichtlich ihres Umgangs mit Kinder-, Daten- und Verbraucherschutz kritisch, über 60 Prozent zeigten sogar so gravierende Mängel, um in mindestens einer Prüfkategorie als sehr riskant eingestuft zu werden. Bei den Apps wurde besonders auf Kinderschutz, Werbung, In-App-Käufe, Datenschutz und Verbraucherinformationen geachtet.

Die Tester prüften insgesamt 14 beliebte Spieleapps, eins davon bezeichneten sie als bedenklich, die übrigen 13 stuften sie als inakzeptabel ein – darunter Minecraft, Clash of Clans und Fortnite.

Worauf sollten Eltern bei Handyspielen also achten? Wir sagen Ihnen, welche Apps für Kinder geeignet und welche eher ungeeignet sind.

Was macht eine gute Spiele-App für Kinder aus?

Marlen Korn leitet bei „jugendschutz.net“ den Bereich „Internet für Kinder“. Sie nennt die Aspekte, die eine gute Kinder-App ausmachen. Eine für Kinder geeignete Spiele-App

  • ist altersentsprechend und enthält keine ängstigenden Inhalte,
  • ist leicht zu bedienen,
  • ist für Kinder ansprechend gestaltet,
  • regt im besten Fall Kinder zum Mitmachen an und
  • bietet einen Lerneffekt,
  • verzichtet im Idealfall auf Werbung und In-App-Käufe,
  • verlangt keine oder zumindest nur wenige Berechtigungen (wie z.B. einen Zugriff auf das Adressbuch),
  • fragt nur die nötigsten Daten ab und gibt diese nicht an Dritte weiter,
  • erzeugt keinen Spieldruck.

„Gerade Free-to-Play-Apps erzeugen einen Druck und drängen Kinder dazu, In-App-Käufe zu tätigen“, sagt Marlen Korn. Der Download solcher Apps ist kostenlos, man kommt schnell in den jeweiligen Spielmodus rein und hat schnell Erfolgserlebnisse. Spieler stoßen aber nach kurzer Zeit an Grenzen: „Dann gehen ihnen im Spiel die Ressourcen oder Leben aus, was sie zu Käufen drängt.“ Für ein paar Cent oder Euro können sie virtuelle Ressourcen erwerben, die sie im Spiel voranbringen. Zudem erzeugen Push-Nachrichten einen Druck, weiterzuspielen. Und auch lange Wartezeiten, die nur durch In-App-Käufe umgangen werden können, können den Druck verstärken.

Worauf sollten Eltern bei der Wahl einer App achten?

Die ersten Informationen zu einer App können Eltern im App-Store einsehen. Eltern sollten auch auf Zusatzinformationen achten und sich die Kommentare durchlesen. Die Altersangaben zu den Apps sind zwar sinnvoll, allerdings beziehen sie sich ausschließlich auf Spielinhalte. Datenweitergabe, Werbung und In-App-Käufe schlagen sich nicht in diesen nieder. Deshalb sei es sinnvoll, sich darüber hinaus an anderen Stellen zu informieren, rät Korn. Möglichkeiten hierfür bieten die Stiftung Warentest oder auch die Seite „www.app-geprüft.net“ von „jugendschutz.net“. Mithilfe von Ampelfarben erkennen Eltern dort auf einen Blick, wie Apps in Sachen Kinderschutz, In-App-Käufen oder Datenschutz abschneiden.

Wo liegen besondere Risiken von Apps?

Besonders riskant können Spiele-Apps mit integrierten Kommunikationsfunktionen sein. In den Apps sind sie meistens schlecht oder gar nicht gesichert. „Kinder sind hier der Gefahr von Cybermobbing oder gar -grooming (das Ansprechen Minderjähriger im Netz für sexuelle Kontakte, Anm. d. Red.) ausgesetzt“, so Korn. „Man kann meistens niemanden melden oder blockieren und es gibt kein erkennbares Moderationskonzept.“

Ein weiteres Problem stellt das Datensendeverhalten der Apps dar. Bei 90 der 100 von „jugendschutz.net“ getesteten Apps wurde Nutzertracking festgestellt. Zudem kennzeichnet kaum eine App Werbung angemessen.

Kinder mit Tablets: Gerade Free-to-Play-Apps erzeugen bei Kindern einen Druck zu In-App-Käufen. (Quelle: Getty Images/dolgachov)Kinder mit Tablets: Gerade Free-to-Play-Apps erzeugen bei Kindern einen Druck zu In-App-Käufen. (Quelle: dolgachov/Getty Images)

Was sollten Eltern zum Schutz ihrer Kinder noch tun?

Zunächst einmal sollten Eltern die App für ihr Kind runterladen. Am besten spielen sie diese selber einmal an oder entdecken sie gemeinsam mit dem Kind. Dabei können sie erkennen, wie das Kind mit der App umgeht und ob sie ihm eventuell noch etwas erklären müssen.

Viele Apps können auch im Offline-Modus gespielt werden. „Eltern sollten diesen aktivieren, sodass das Kind nicht durch einen Klick aus der App herausgeführt wird und im schlimmsten Fall auf andere Inhalte stößt“, so Expertin Korn. Sie rät Eltern zudem, mit dem Kind im Gespräch zu bleiben. „Und auch wenn es mühsam ist: Ein Blick in die Datenschutzerklärung lohnt sich.“

Zudem sollten Eltern die Push-Nachrichten in den Apps ausschalten und In-App-Käufe deaktivieren beziehungsweise mit einem Passwortschutz versehen.

Ab welchem Alter sind Apps für Kinder sinnvoll?

Kinder unter drei Jahren sollten noch keine Bildschirmmedien nutzen. Das rät die Initiative „Schau hin! Was dein Kind mit Medien macht“. In diesem Alter sei es wichtiger, die reale Welt zu erkunden. „Gerade Kleinkinder brauchen ganzheitliche Erfahrungen wie gemeinsame Spiele in der Familie, Entdeckungen in der Natur und Sport“, heißt es auf der Webseite der Initiative. Durch die frühe Nutzung elektronischer Medien können solche Erfahrungen zu kurz kommen, sodass die Kinder auch nicht mit jenen in der medialen Welt umgehen können.

Eltern sollten Kindern für die Nutzungsdauer von Handyspielen klare Regeln aufstellen. Die Initiative empfiehlt zum Beispiel einen Kompromiss: Der Nachwuchs darf bis zum Ende eines Levels spielen oder sich ein bestimmtes Zeitbudget selbst einteilen. Bei Kindern unter fünf Jahren reichen maximal eine halbe Stunde Mediennutzung. Eltern sollten Wert darauf legen, dass getroffene Abmachungen eingehalten werden.

  • Gummitwist und Co.: 
  • Das sagt ein Experte: 
  • Apps:

Bewertungen einiger beliebter Apps

„Die Maus“
In dem Test von „jugendschutz.net“ fiel diese App rund um „Die Sendung mit der Maus“ besonders positiv auf. Bei ihr hatten die Experten als einzige von den 100 geprüften Apps nichts zu bemängeln. Die App verzichtet komplett auf Werbung und In-App-Käufe.

„ZDFtivi für Kinder“
Mit der App der ZDFtivi-Mediathek können Kinder Sendungen aus dem TV auf Smartphone und Tablet überall anschauen. Auch an dieser App hatten die Experten so gut wie nichts zu bemängeln.

„Candy Crush Saga“
Bei diesem Spiel muss der Spieler Süßigkeiten einer Farbe in eine Reihe schieben und dadurch zum Platzen bringen. „app-geprüft.net“ kreidet an, dass Kinder permanent mit Kaufoptionen konfrontiert werden. Rabatt-Aktionen und lange Wartezeiten verstärken diesen Druck.

„Pokémon Go“
Der Spieler kann mit dieser App kleine Monster fangen. Es handelt sich bei „Pokémon Go“ um ein Augmented-Reality-Spiel. Die App ermittelt die Standortdaten des Spielers und positioniert dessen Avatar auf einer Karte. Kritisch sieht „app-geprüft.net“ dabei das Risiko von Fremdkontakten in der „realen Welt“. Dazu schreiben die Prüfer: „Spieler können zum Beispiel durch Lockmodule Pokémon und damit häufig auch andere Spieler anlocken, die die virtuellen Monster fangen wollen. Bei solchen spontanen Versammlungen besteht für Kinder immer die Gefahr, von Fremden angesprochen zu werden (…).“ Die virtuellen Ressourcen, die in diesem Spiel benötigt werden, können Spieler entweder im gesamten Stadtgebiet sammeln oder kaufen. So geraten laut den Experten besonders jüngere Kinder in Versuchung, In-App-Käufe zu tätigen – denn gerade sie sind im Alltag eher an ihre häusliche Umgebung gebunden.

„Plants vs. Zombies 2“
In der farbenfrohen App müssen Zombies mit Pflanzen bekämpft werden. „app-geprüft.net“ bemängelt die Werbung für weitere Apps, die Kinder wegen der optischen Gestaltung nicht vom Spielinhalt unterscheiden können. Außerdem werden Kinder mit Pop-ups direkt zu In-App-Käufen aufgefordert.

„Angry Birds 2“
Der Spieler muss bei „Angry Birds“ zielgenau Vögel auf Schweine schleudern. Auch in dieser App ist Werbung kaum vom Rest des Spiels zu unterscheiden. Wer Werbevideos anschaut, erhält dafür Belohnungen für das Spiel. Pop-ups ermuntern, etwas zu kaufen. Ebenfalls kritisch: Es findet vergleichsweise viel Datenaustausch statt.

„Magic Kinder App“
In Überraschungseiern befinden sich QR-Codes, mit denen Nutzer in dieser App Spiele freischalten können. Manche Inhalte sind auch ohne die Codes nutzbar. Wie bei den Ü-Eiern selbst könnten Kinder immer mehr Codes haben wollen. „Die App überträgt das Prinzip vom Überraschungsei vom Realen in die digitale Welt“, sagt Marlen Korn. Positiv ist, dass die „Magic Kinder App“ keine In-App-Käufe enthält. Und auch keine Werbung – „wobei natürlich die App an sich eigentlich Werbung ist“.

Verwendete Quellen:

  • Initiative „Schau hin!“

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214 Verfahren wegen Kinderporno in „WhatsApp“-Gruppe

Nachdem ein Kinderporno-Video in einer „WhatsApp“-Gruppe verschickt worden ist, sind Ermittlungen gegen alle 214 Teilnehmer der Gruppe angelaufen.

Knapp 50 Verfahren gebe es bei der Staatsanwaltschaft Trier, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Albrecht am Montag. Die übrigen verteilten sich auf ganz Deutschland und würden von den jeweiligen Behörden geführt. Weitere Angaben machte er zunächst nicht.

Im Kern geht es um ein kinderpornografisches Video, das eine Heranwachsende in der „WhatsApp“-Gruppe verschickt haben soll. „Es geht hier nicht um eine Bande mit Kinderpornos oder einen Kinderpornoring“, sagte Albrecht. Es gehe vielmehr darum, „Jugendliche zu sensibilisieren, dass es strafbar ist, wenn man solche Bilder oder Videos verschickt oder besitzt.“   

Bei einer großen Durchsuchung hat die Polizei in Wittlich (Rheinland-Pfalz) Ende April mehrere Smartphones mit kinderpornographischen Inhalten sichergestellt. Diese wurden offenbar von Jugendlichen per WhatsApp verschickt.

Verwendete Quellen:

  • dpa

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Von Schülern attackiert: Gewalt gegen Lehrer an jeder dritten Grundschule

Vor einigen Wochen machten Berichte über Sicherheitsdienste an einer Berliner Grundschule Schlagzeilen: So sollten Lehrer und Schüler vor gewalttätigen Eltern und Kindern geschützt werden. Eine krasse Ausnahme? Eine aktuelle Umfrage zeigt nun: Körperliche Gewalt gegen Lehrer tritt an beinahe jeder dritten Grundschule auf.

An etwa jeder dritten Grundschule in Deutschland sind Lehrkräfte in den vergangenen fünf Jahren laut einer neuen Studie körperlich angegriffen worden. Dies berichten die Schulleitungen laut einer am Mittwoch in Berlin vorgestellten Umfrage des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE). Über alle Schulformen hinweg gibt rund jede vierte Schulleitung an, dass es Fälle körperlicher Gewalt gegen Lehrkräfte gibt.

Psychische Gewalt ist noch stärker verbreitet

Fast die Hälfte der Schulleitungen (48 Prozent) gab an, dass es an ihrer Schule in den vergangenen fünf Jahren Fälle von „psychischer Gewalt“ gab – also Fälle, bei denen Lehrkräfte direkt beschimpft, bedroht, beleidigt, gemobbt oder belästigt wurden. Fälle von Mobbing, Diffamierung und Belästigung über das Internet gab es laut Studie an jeder fünften Schule.

Wie sieht diese Gewalt aus?

Ein Beispiel aus Nordrhein-Westfalen: Als Andreas F. in seine neue Klasse in der Brennpunkt-Grundschule kam, sagte ihm ein Schüler gleich in der ersten Stunde, was Sache ist, wie F. erzählte. Kaum hatte F. die Schüler gebeten, die Hausaufgaben aufzuschreiben, schallte es ihm entgegen: „Alter, davon träumst du. Mein einer Bruder sitzt im Knast, der zweite in der psychiatrischen Anstalt und den dritten sucht die Polizei. Wenn ich einen davon rufe, bist du so klein mit Hut.“

Schwere Vorwürfe erhebt der VBE-Vorsitzende Udo Beckmann gegen die zuständigen Landesregierungen. Die Bildungsministerien verbreiteten vielfach immer noch das „Märchen“, es handele sich nur um Einzelfälle. Viel zu lange habe Angst vor Reputationsverlust zu einer „Kultur des Schweigens“ geführt, so der Chef der Lehrergewerkschaft.

So halten 39 Prozent der Schulleitungen das Thema Gewalt gegen Lehrer für ein Tabu-Thema an Deutschlands Schulen. 46 Prozent hingegen meinen, mit dem Thema werde an den Schulen offen umgegangen.

Aufschluss über die Gründe für Gewalt gibt die Studie nicht. Beckmann meint, Kinder brächten entsprechende Verhaltensmuster von Zuhause mit. „Wenn sich Eltern selbst so verhalten, dass sie ihre Forderungen gegenüber anderen mit gewalttätiger Sprache oder körperlicher Gewalt durchsetzen, müssen sie sich nicht wundern (…).“

Zunehmende Gewalt ist ein „gesamtgesellschaftliches Phänomen“ 

Beckmann wies eine Aussage des ehemaligen Recklinghausener Gymnasiallehrers und Buchautors Wolfgang Kindler zurück, der im WDR 5 Morgenecho gesagt hatte: „Wir haben leider das Problem, dass Kinder aus Migrationszusammenhängen häufig körperlich gewalttätiger sind als andere.“ Kindler führte als Beispiel den Berliner Bezirk Neukölln an. „Das kann ich so nicht bestätigen“, sagte der VBE-Chef. Allerdings könne es Konflikte geben, wenn etwa Grundschüler aus anderen Kulturen in ihrem Elternhaus nicht gelernt hätten, mit der Rolle der Frau als gleichberechtigt klarzukommen und Lehrererinnen dann weniger Respekt entgegenbrächten. Zunehmende Gewalt – gegen den öffentlichen Dienst generell – sei aber ein „gesamtgesellschaftliches Phänomen“ und gehe keineswegs vorrangig von Menschen mit Migrationshintergrund aus.

Die große Mehrheit der Schulleitungen von Schulen mit Fällen von Gewalt oder Mobbing meint, ihnen gelinge es meist, die betroffenen Lehrer ausreichend zu unterstützen. In den anderen Fällen führten das die Befragten vor allem auf uneinsichtige Schüler oder nicht kooperationswillige Eltern zurück.

33 Prozent beklagen, dass das jeweilige Schulministerium sich des Themas nicht ausreichend annehme. Für 22 Prozent ist die Meldung von Vorfällen zu bürokratisch und zeitaufwendig organisiert. „Das hat Methode“, wirft Beckmann der Politik vor. Sie wolle das Ausmaß des Problems vielfach gar nicht kennen, um sich dem nicht stellen zu müssen – und damit sie nicht im schlechten Licht dastehe.

Bereits 2016 hatte der VBE vor Verrohung gewarnt. Laut einer damaligen Umfrage unter Lehrern hatte es an der Hälfte der Schulen binnen fünf Jahren Fälle psychischer Gewalt gegen Lehrkräfte gegeben. 45.000 Lehrkräfte wurden demnach schon körperlich angegriffen.

Beckmann verweist auf eine VBE-Anfrage an die Kultusministerien der Länder, ob sie einschlägige Statistiken führen und öffentlich machen. Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt hätten geantwortet, keine entsprechende Statistik zu führen. Bremen etwa habe mitgeteilt: „Auch wenn keine Statistik betreffend Gewaltvorfällen gegen Lehrpersonen geführt wird (wohl aber betreffend „Besondere Vorkommnisse“ aller Art), können wir versichern, dass es nur um Einzelfälle geht (…).“

Zugleich zeigt sich Beckmann zuversichtlich, dass das Thema zunehmend aus der Tabuzone rücke. Der Gewerkschaftschef lobt die Kultusministerkonferenz der Länder, die sich dessen annehmen wolle.

Verwendete Quellen:

  • dpa

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So bringt man Kindern den Umgang mit dem Handy bei

„Leg doch endlich mal das Handy weg.“ Wie viele Eltern sagen täglich wohl diesen Satz? Das Smartphone ist aus der Welt der Kinder aber nicht mehr wegzudenken. Eltern müssen sich daher überlegen, wie sie ihren Kindern den richtigen Umgang damit beibringen.

Ein Bild liken oder lustige Emojis verschicken: Schon kleine Kinder wissen, was Smartphones oder Tablets zu bieten haben. Sehr zum Leidwesen der Eltern – denn wie führt man noch ein Gespräch am Tisch, wenn alle auf ihre Bildschirme starren?

Thomas Feibel ist Buchautor und beschäftigt sich mit dem Aufwachsen in der digitalen Welt. Ein Gespräch über Smartphone-Zombies und die Möglichkeiten, Kinder für ihr Nutzungsverhalten zu sensibilisieren.

In fast jeder Familie gibt es Diskussionen um das Smartphone oder Tablet. Was nervt Eltern daran, wenn ihre Kinder am Smartphone hängen?

Thomas Feibel: Eltern nehmen es persönlich, wenn die Kinder nur halb anwesend sind. Und sie ärgern sich, dass scheinbar alles missachtet wird, was sie ihrem Kind über Handynutzung erklären. Das Problem ist: Der Depp ist immer der andere. Wenn man selbst aufs Handy guckt, weil man vielleicht gerade sein Bahnticket bucht, ist das wichtig und legitim. Wenn Sohn oder Tochter am Handy hängen, hat man schnell den Reflex: Was machen die da für einen Unsinn?

Von daher würde es sich lohnen, genau hinzuschauen: Scrollt er oder sie nur Bilder durch oder schreiben sie gerade mit einem Freund, der Liebeskummer hat und Trost braucht? Trotzdem muss man mit seinen Kindern darüber reden, dass es auch Offline-Zeiten in der Familie geben muss.

Wenn all das nichts nutzt, möchten Eltern das Smartphone  einkassieren. Wie sieht es damit aus?

Das halte ich für schwierig, wenn es aus einem Impuls heraus geschieht. Äquivalent dazu haben unsere Eltern uns Fernsehverbot erteilt. Das hat was von: Ich habe Macht und du bist machtlos. Das Smartphone einkassieren sollte als letztes Mittel in einer Reihe von Abmachungen stehen. Erst, wenn die alle nicht eingehalten werden, kann das Telefon auch mal für einen Tag weg sein.

Wie kann man seinen Kindern überhaupt bewusst machen, wie viel Zeit sie am Smartphone verbringen?

Dazu können Eltern mal ein kleines Experiment machen, etwa, wenn das Kind Vokabeln lernen muss. Man stoppt in Absprache die Zeit, die es fürs Lernen braucht – einmal, wenn es das Handy am Schreibtisch dabei hat und einmal ohne. Ohne Handy wird es vermutlich schneller gehen. Damit hat man was in der Hand und kann deutlich machen: Ohne Smartphone hast du hinterher mehr Zeit für Freunde oder zum Rausgehen. Ich kenne kaum Kinder, die freiwillig mehr Zeit mit Lernen verbringen wollen.

Aber das Ganze ist auch ein schwieriger Prozess, für den es keine goldenen Regeln gibt. Letztlich fällt es den Eltern genauso schwer, ihr Smartphone aus der Hand zu legen. Und wer selbstverständlich um 22:00 Uhr noch E-Mails beantwortet, kann von seinen Kindern kaum glaubhaft Disziplin verlangen.

In vielen Ratgebern werden Bildschirmzeiten für Kinder unterschiedlicher Altersstufen empfohlen. Was halten Sie davon?

Sobald Kinder ein eigenes Smartphone haben, wird das obsolet. Eltern können nur schwer kontrollieren, wie oft das Kind unterwegs das Handy nutzt. Es ist einfach immer „on“.

Was raten Sie Eltern, wie sie technikfreie Zeit in der Familie durchsetzen können?

Sie sollten da nicht moralisch rangehen und ankündigen: „So, am Wochenende machen wir alle mal was ohne Handy“. Am besten thematisiert man das Thema gar nicht groß, sondern versucht, was gemeinsam zu machen, bei dem alle Spaß haben. Wenn man rausfährt, um zu zelten, stört das Handy nur.

Verwendete Quellen:

  • dpa

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