Sicherheit in Weilimdorf„Kinder bei ersten Schritten im Netz begleiten“
Stuttgart-Weilimdorf – Früher oder später werden Kinder und Jugendliche mit der virtuellen Welt im Internet konfrontiert. Dort finden sich aber nicht nur interessante Infos, lustige Unterhaltung oder praktische Wege, um mit Freunden zu kommunizieren, sondern auch Tücken und Gefahren. Stefan Middendorf vom Landeskriminalamt, der kommende Woche einen Vortrag in Weilimdorf zum Thema „Jugendliche Medienwelten und Gefahren im Internet“ halten wird, rät Eltern, ihren Kindern ein kritisches Herangehen beizubringen. Herr Middendorf, dürfen sich Ihre Töchter bei einem sozialen Netzwerk anmelden? Der große Hype um Facebook kam zu einer Zeit auf, als die Jüngere 13 oder 14 war, die Ältere 16. In dem Alter war das in Ordnung. Laut allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Beitritt bei Facebook ab 13 Jahren erlaubt. Grundsätzlich gebe ich Eltern den Ratschlag: je später, desto besser. Denn es ist schwierig, wenn man sich ausschließlich über ein soziales Netzwerk sozialisiert und sich einen virtuellen Freundeskreis schafft, den man zum Großteil noch nie zu Gesicht bekommen hat. Wenn man Jüngeren den Beitritt bei Facebook erlaubt, muss man sich im Klaren sein, dass man dem Kind erlaubt, zu lügen. Denn es muss ja ein falsches Geburtsdatum angeben.
Wo liegen bei sozialen Netzwerken die Gefahren für Kinder und Jugendliche? Dass sie sich zu sehr transparent machen. Das Problem ist, dass Jugendliche sehr emotional und weniger rational handeln. Sie veröffentlichen häufig viele Daten von sich und auch von ihrem Umfeld, zum Beispiel Wohnanschrift, Geburtsdatum, Fotos oder die Info, dass sie drei Wochen in Urlaub sind. Soziale Netzwerke sind nicht per se schlecht, man muss nur lernen, richtig damit umzugehen und nicht blind alles zu glauben und anzuklicken.
Sollten Eltern kontrollieren, was ihre Kinder online treiben? Nein, Eltern sollten eher moderieren. Ich sage ihnen immer: Ihr müsst eure Kinder bei den ersten Schritten im Netz begleiten. Und das nicht nur einmal zehn Minuten, sondern über eine große Strecke hinweg. Kinder müssen ans Internet herangeführt werden und erklärt bekommen, was sie lieber lassen sollten. Wichtig ist, dass sie ein kritisches Herangehen lernen. Man kann sich mit ihnen hinsetzen und sagen, zeig mir doch mal, welche Fotos du hochladen möchtest. Denkst du, das ist gut, wenn man dich in Badehose sieht? Wenn man aber merkt, dass partout gegengesteuert wird, muss die Moderation auch in Kontrolle überspringen. Vor allem aber muss vereinbart werden, wie man sich verhält, wenn was verrutscht. Das Kind muss wissen: Wenn dir was komisch vorkommt, mach den Computer aus und sag uns Bescheid. In einem vertrauensvollen Familienumfeld können sich Kinder offenbaren.
Über internetfähige Handys entzieht sich den Eltern zunehmend der Einfluss darauf, wann sich ihr Kind was online anschaut. Eltern müssen die Entscheidung treffen, wann sie ihrem Kind ein Smartphone an die Hand geben. Dann müssen sie sich über die Konsequenzen im Klaren sein. Wenn ich feststelle, dass mein Kind sich sicher im Internet bewegt und auch Dinge hinterfragt, kann ich auch ein Smartphone zulassen. Wenn sich alle Klassenkameraden darüber verabreden und mein Kind zum Außenseiter wird, muss ich darauf reagieren. Nur ein Zurück ist dann häufig schwer.
Lauern für Mädchen und Buben unterschiedliche Gefahren im Netz? Mädchen sind viel kommunikativer, sie sind eher bei Chats und sozialen Netzwerken aktiv. Da gibt es die Gefahr des sogenannten Groomings. Das bedeutet, dass sich jemand als falsche Person ausgibt und zum Beispiel versucht, das Mädchen zu überreden, die Webcam einzuschalten und sich auszuziehen. Jungs sind anfälliger fürs Zocken. Da besteht die Gefahr, dass sie sich zurückziehen, völlig übermüdet in der Schule ankommen und nur noch in der Welt des Onlinespieles leben. Jugendliche müssen da auch den richtigen Umgang mit Zeitmanagement lernen.
Ein Problem ist auch das sogenannte Cybermobbing. Wie sollten Eltern reagieren, wenn ihr Kind im Internet beleidigt, belästigt oder bedroht wird? Wenn sich ein Kind dahin gehend offenbart, dann ist der Leidensdruck so groß, dass es wirklich sofort Hilfe braucht. Die Schule und auch die Polizei müssen informiert werden, damit das Opfer geschützt und die Tat beendet werden kann. Im Regelfall ermitteln wir im Umfeld der Opfer, und nicht selten mit Erfolg. Es ist wichtig, das Signal an die Täter zu senden: Wir lassen uns das nicht gefallen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer Opfer einer Straftat wird, der soll sich wehren. Dem Täter muss klar sein, dass gegen ihn ermittelt wird.
Sicherlich sind sich viele Menschen unsicher, ab wann sie die Polizei mit einem solchen Fall behelligen können. Es reicht, wenn psychische Gewalt angewandt wird. Wir sind dafür zuständig, und wir nehmen das sehr, sehr ernst.
Was kann die Polizei tun? Wir können eine Meldung an den Provider machen, damit ein gefälschtes Profil gesperrt wird. Gegebenenfalls werden wir die Ermittlung an die Staatsanwaltschaft geben, eine Mitteilung an das Jugendamt machen oder die Eltern des Täters informieren.
Wie arbeiten Sie im Bereich der Prävention? Wir versuchen unter anderem auch zu vermitteln, dass es cool ist, wenn jemand sagt: Das lasse ich mir nicht gefallen. Und es ist megacool und clever, wenn ich mir Hilfe hole. Keinesfalls sollte man versuchen, auf eigene Faust was zu regeln und virtuell zurückschlagen. Denn dann werden Opfer selbst zum Täter.
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Zwei Jugendliche sollen gemeinsam einen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt und womöglich auf eine Synagoge geplant haben. Wegen dieses Verdachts erlässt das Amtsgericht Neuruppin einen Haftbefehl gegen einen 16-jährigen Brandenburger. Sein mutmaßlicher Komplize sitzt bereits in Haft.
Das Amtsgericht Neuruppin hat Haftbefehl gegen einen 16-jährigen Jugendlichen aus Brandenburg wegen des Verdachts der Planung eines gemeinschaftlichen Terroranschlags erlassen. Das teilte die Behörde mit. Gegen ihn bestehe dringender Tatverdacht, mit einem 15-Jährigen in Nordrhein-Westfalen gemeinsam im Internet einen terroristisch motivierten Anschlag geplant und vorbereitet zu haben. Weitere Einzelheiten könnten nicht mitgeteilt werden – auch mit Blick auf das Alter des Beschuldigten und um die Ermittlungen nicht zu gefährden. Das Amtsgericht Leverkusen hatte am Mittwoch Haftbefehl gegen den 15-Jährigen erlassen.
Die Polizei hatte die beiden Jugendlichen am Dienstag festgenommen. Wie aus Sicherheitskreisen verlautete, sollen sich der 15-jährige Hauptbeschuldigte und der 16-Jährige über die Absicht ausgetauscht haben, einen Anschlag auf vermeintliche „Ungläubige“ zu verüben.
Offenbar Weihnachtsmarkt und Synagoge als Anschlagsziel
Als mögliche Ziele soll der 15-Jährige aus Nordrhein-Westfalen unter anderem eine Synagoge und einen Weihnachtsmarkt ins Auge gefasst haben. Dabei sollen sich die Jugendlichen laut NRW-Innenminister Herbert Reul auf einen bestimmten Weihnachtsmarkt als Anschlagsziel verständigt haben. Der Hinweis auf die Jugendlichen sei aus dem Ausland gekommen.
Wie aus Sicherheitskreisen verlautete, soll das Anschlagsziel ein Weihnachtsmarkt in Leverkusen gewesen sein. Sie sollen letztlich vereinbart haben, „mittels einer durch Brennstoffe erzeugten Explosion eines Kleinlasters Anfang Dezember, Besucher eines Weihnachtsmarktes in Leverkusen zu töten“, wie die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf nun mitteilte. Der in NRW festgenommene 15-Jährige will sich demnach bereits Benzin beschafft haben.
Die beiden Jugendlichen sollen ihren Anschlag demnach in Anlehnung an die Ziele und Vorgehensweisen des sogenannten Islamischen Staats (IS) geplant haben. Laut der Generalstaatsanwaltschaft hatten sie vor, nach dem Anschlag auszureisen, um sich der ausländischen terroristischen Vereinigung Islamischer Staat – Provinz Khorasan anzuschließen.
Bei Durchsuchungen wurden aber keine Brennstoffe gefunden. Es habe ein „sehr konkretes Gedankenmodell“ zur Tatplanung gegeben. Eine vorbereitende Umsetzung sei bisher aber nicht objektiv festgestellt worden. Demnach gibt es bisher auch keine Erkenntnisse, dass sie sich schon einen Kleinlaster beschafft hatten.
„Die Gefahr ist real“
Der 16-Jährige ist nach Angaben von Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen russischer Staatsangehöriger. Er wurde in der Kleinstadt Wittstock/Dosse im Landkreis Ostprignitz-Ruppin festgenommen. Der 15-Jährige ist laut NRW-Innenminister Reul Deutsch-Afghane. Ihm wird unter anderem die Verabredung zu einem Verbrechen, nämlich einem heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen, sowie die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser warnte angesichts des Terrorangriffs der Hamas auf Israel und jüngster Festnahmen in Deutschland vor Anschlägen, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Stübgen sprach davon, dass es im islamistischen Spektrum vermehrt Aufrufe zu Attentaten und Anschlägen gebe. „Die Gefahr ist real und so hoch wie schon lange nicht mehr“, sagte er. Der Verfassungsschutz sei vor einigen Wochen auf die Zweiergruppe aufmerksam geworden.
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Im Dorf Qingtian, im Südwesten von Zhejiang, in China, 1934. Es ist ein schwülheißer Tag. Der Himmel ist mit Wolken bedeckt. Der grünliche Fluss, der dort fließt, ist ruhig. Der 23-jährige Li Shon Beou und vier seiner Freunde sind bereit, ihren Plan auszuführen. Die Wellen auf dem Fluss werden höher und wühlen das Wasser auf. Das Frachtschiff, auf das sie gewartet haben, nähert sich. Die fünf Freunde bereiten sich darauf vor, das Schiff zu besteigen. Sie springen heimlich auf und verstecken sich im Laderaum. Nach einer mehrwöchigen Reise beschließen sie, an dem sich nähernden Land von Bord zu gehen. Es stellt sich heraus, dass dieses kleine und unbekannte Land Portugal ist. So begann die Geschichte einer der ersten chinesischen Familien in Portugal. „Auf der Suche nach einem besseren Leben“, antwortet Y Ping Chow, der Enkel von Li Shon Beou, auf die Frage, warum seine Großeltern China verließen. Zu dieser Zeit gab es eine Reihe von Konflikten zwischen nationalistischen und kommunistischen Kräften in China, die in den chinesischen Bürgerkrieg mündeten.
Der 68 Jahre alte Y Ping Chow, Präsident der Chinesischen Liga in Portugal, einer gemeinnützigen Organisation, deren Ziel es ist, die Rechte chinesischer Bürger zu verteidigen und ihre Integration in Portugal zu unterstützen, kam 1962 wegen seines Großvaters als Siebenjähriger mit seinen Onkeln und Cousins aus der Provinz Zhejiang in China nach Porto, wo er heute noch lebt. „Wir waren die ersten chinesischen Kinder, die hier ankamen“, sagt er stolz. Seine Eltern und Großeltern lebten schon seit einiger Zeit in Portugal und hatten bereits ein Unternehmen gegründet.
Es hieß schlicht „Das chinesische Restaurant“
Li Shon Beou, sein Großvater, brachte einige von ihm hergestellte Krawatten aus China mit, die er in dem Land, in dem er angekommen war, verkaufen wollte. „Er verkaufte seine Krawatten nicht in Geschäften oder auf Messen. Er hatte eine Pappschachtel und eine Schnur, die er um seinen Hals legte und an der Schachtel befestigte. So ging er durch die Straßen von Porto und verdiente ein paar Groschen.“ Sie begannen als Straßenverkäufer in einem unbekannten Land. Schließlich war die ganze Familie hier, und man eröffnete 1955 ein Krawattengeschäft. Y Ping gibt zu: „Meine Großeltern sind in Portugal geblieben, nicht weil sie das Land mochten, sondern weil sie hier ihren Lebensunterhalt verdienen konnten.“
Y Pings Eltern waren in Portugal, gingen dann aber für einige Zeit zum Arbeiten nach Deutschland und Holland, wo sich die chinesische Kultur bereits ausbreitete, vor allem mit Restaurants. Nach einer Weile kehrten sie nach Portugal zu ihrer Familie zurück, die nun über eine stabile Finanzierung verfügte. Inspiriert von ihrer Reise, beschlossen sie, die chinesische Gastronomie nach Portugal zu bringen, und eröffneten das erste chinesische Restaurant 1966 in Porto. Sie haben dem Restaurant nicht einmal einen Namen gegeben. Da es keine anderen chinesischen Restaurants gab, wurde es einfach „Das chinesische Restaurant“ genannt. Am Anfang lief das Geschäft nicht gut. „Die Portugiesen dachten, wir würden Kakerlaken, Ratten, Katzen und Hunde essen.“ Mit der Zeit gewann das Restaurant einen guten Ruf, und die Leute begannen, sich für chinesisches Essen zu begeistern. Das Restaurant wird von Touristen aufgesucht, aber auch von Familien, die es seit seiner Eröffnung besuchen. Die Familie Chow besitzt noch ein weiteres chinesisches Restaurant namens „King Long“, das 1973 gegründet wurde und das Y Ping, nach dem Tod seiner Eltern 2022, weiterführt.
„Sie machten sich über unser Aussehen lustig“
Für Y Ping war der Einstieg in das Leben in einem anderen Land schwierig. Er kam als Kind hierher und sah, dass er anders als alle anderen aussah. Er konnte die Sprache nicht verstehen, die die Menschen untereinander redeten. Die Leute waren nicht daran gewöhnt, Chinesen in ihrem Land zu sehen. „Sie machten sich über unser Aussehen lustig, indem sie ihre Augen weiteten, sie versuchten, uns beim Sprechen auf Chinesisch zu imitieren.“ Chow fand es schwierig, Portugiesisch zu lernen. „Portugiesisch ist nicht wirklich eine leicht zu erlernende Sprache, aber mit der Zeit habe ich es dann doch geschafft.“
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In Schweden zeigt eine 15-Jährige einen Taxifahrer wegen Vergewaltigung an. Einen Monat später lockt sie den Mann in eine einsame Gegend. Dort wird er von ihrem Freund und dessen Brüdern gehängt. Dafür müssen die Jugendlichen jetzt lange ins Gefängnis.
Ein schwedisches Gericht hat fünf Teenager wegen des Mordes an einem angeblichen Vergewaltiger zu Gefängnisstrafen verurteilt. Der älteste Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt bereits volljährig war, erhielt lebenslange Haft, wie das Bezirksgericht Uppsala mitteilte.
Zwei seiner minderjährigen Brüder wurden zu je vier Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der jüngste der vier Brüder und seine Freundin müssen wegen Beihilfe für je dreieinhalb Jahre in Jugendhaft. Richter Lars Holmgård sagte, der als „Taximord“ in den Medien bekannt gewordene Fall trage Züge einer Hinrichtung. Das zur Tatzeit 15-jährige Mädchen hatte einen 26 Jahre alten Taxifahrer einen Monat vor der Tat wegen Vergewaltigung angezeigt. Der Nachrichtenagentur TT zufolge lockte sie ihn dann Ende März mit der Aussicht auf ein Stelldichein in eine einsame Gegend.
Dort wurde der Mann von ihrem Freund und dessen drei Brüdern überwältigt. Sie zwangen ihn, die Zugangscodes für sein Mobiltelefon und seine Bankkarte preiszugeben, schleppten ihn in einen Wald und erhängten ihn. Anschließend wurde das Konto des Mannes leer geräumt. Die Angeklagten bestritten die Tat. Das Gericht hatte aufgrund von Chatgesprächen, DNA-Spuren und anderen Indizien jedoch keine Zweifel an ihrer Schuld.
Es ging aber davon aus, dass das Mädchen und der jüngste Angeklagte zum Zeitpunkt des Mordes nicht mehr am Tatort waren. Zum Vergewaltigungsvorwurf des Mädchens sagte Richter Holmgård, das Gericht habe ihre Aussage zur Kenntnis genommen. „Aber das, was dort geschah, war nicht das eigentliche Thema des Prozesses“, fügte er hinzu.
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