Ministerin Nahles: kein Mindestlohn unter 18 Jahren

Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sollen den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro nicht erhalten. Das Plant die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. „Wir müssen verhindern, dass junge Menschen lieber einen besser bezahlten Aushilfsjob annehmen, statt eine Ausbildung anzufangen“, sagte die SPD-Politikerin der „Bild am Sonntag“.

Weitere von der Union geforderte Ausnahmen etwa für Rentner oder Minijobber lehnt Nahles ab. „Das geht nicht. Warum sollen Menschen schlechter bezahlt werden, nur weil sie älter sind oder weniger Stunden arbeiten als andere?“ Ihren Gesetzentwurf zum Mindestlohn will die Ministerin Anfang der Woche den anderen Ressorts zuleiten.

Sie gehe nicht davon aus, dass es durch den Mindestlohn zur Vernichtung von Arbeitsplätzen kommt. „Ich prognostiziere, dass der allgemeine Mindestlohn keine negativen Effekte auf den Arbeitsmarkt hat“, sagte Nahles der Zeitung. Nach Berechnungen ihres Ministeriums werden ab Januar nächsten Jahres 3,7 Millionen Menschen vom flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn profitieren.

Gespräche gehen weiter

In einem „ernsthaften Dialog“ stehe sie mit Branchen, die Probleme mit einem Stundenlohn von 8,50 Euro haben. Diese hätten bis zum 1. Januar 2017 Zeit, ihre Löhne über Tarifverträge schrittweise auf 8,50 Euro anzuheben. Gespräche über Ausnahmen bis 2017 hat Nahles nach eigenen Angaben mit Gaststättenbetrieben, Taxifahrern, Callcentern, Zeitungsverlegern, Erntehelfern geführt.

Über diesen Zeitpunkt hinaus werde es keine Ausnahmen mehr geben. „Ich sage klipp und klar: Es wird nicht möglich sein, über dieses Zeitfenster hinaus ganze Branchen aus dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen.“ Die Einhaltung des Mindestlohns will das Arbeitsministerium streng überwachen. „Ich möchte eine Info-Hotline einrichten, bei der Anrufer Verstöße melden können“, sagte Nahles. „Das hat in Großbritannien gute Wirkung gezeigt.“

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