Polizeischüsse auf 16-Jährigen: Pfefferspray bei Dortmunder Einsatz war abgelaufen

Schüsse eines Polizisten töten Anfang August einen 16-Jährigen in Dortmund. In den Ermittlungen zum Fall gibt es nun neue Erkenntnisse: Das Pfefferspray, das die Polizisten zunächst gegen den Jugendlichen einsetzten, war abgelaufen. Jetzt wird ein „Wirksamkeitsgutachten“ erstellt.

Im Fall um die tödlichen Polizeischüsse auf einen 16-jährigen Flüchtling in Dortmund gibt es neue Erkenntnisse: Laut einem Bericht für den Rechtsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen war das eingesetzte Pfefferspray seit April abgelaufen. Das Innenministerium habe ein „Wirksamkeitsgutachten“ in Auftrag gegeben, ob das Spray noch voll gewirkt habe. Zudem besitzen die Ermittler laut dem Bericht inzwischen ein Augenzeugenvideo, das allerdings erst nach den Schüssen beginnt.

Die Polizei war am 8. August zum Innenhof einer Jugendhilfeeinrichtung gerufen worden, in dem sich der 16-Jährige ein Messer an den Bauch hielt. Der Einsatz lief als Einschreiten bei einem Suizidversuch.

Nach dem aktuellen Ermittlungsstand hatten die Beamten den Jugendlichen zunächst mit Pfefferspray besprüht. Die Polizisten hatten nach eigenen Angaben bezwecken wollen, dass der Jugendliche das Messer fallen lässt. Das geschah aber nicht. Danach wurde der Jugendliche mit zwei Distanzelektroschockern, sogenannten Tasern beschossen. Es entstanden aber nach ersten Untersuchungen keine Elektroschocks, die den 16-Jährigen außer Gefecht gesetzt hätten.

Der Jugendliche lief mit dem Messer weiter. Wie er es genau hielt, ist laut dem neuen Bericht weiter unklar. Ein Polizist erschoss den Flüchtling letztlich mit seiner Maschinenpistole. Gegen ihn wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt.

Die Bodycams der Polizisten waren bei dem Einsatz nicht eingeschaltet. Deswegen hatte Innenminister Herbert Reul im Anschluss angekündigt, dass eine Tragepflicht in jedem Einsatz sowie eine Aufzeichnungspflicht in bestimmten Fällen geprüft werde. Der Rechtsausschuss sollte am Mittwochnachmittag über den aktuellen Stand der Ermittlungen in dem Fall informiert werden.

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