Regenbogenfamilie


Der Himmel ist grau, ein fieser Nieselregen hängt in der Luft. „Es verstößt eigentlich gegen das Antidiskriminierungsgesetz“, meint Friederike Schneider (Name geändert). Die Stimme der 34-jährigen Mutter klingt rau am Telefon. Die Rede ist von der erschwerten Elternschaft für gleichgeschlechtliche Paare. Während sich die deutsche Gesellschaft schon zu einer toleranten und bunten in puncto Liebe, Geschlecht und Familienform entwickelt hat, spüren gerade queere Paare mit Kinderwunsch die verbleibenden Ungerechtigkeiten. Friederike und ihre Frau haben sich ganz klassisch auf der Arbeit kennengelernt. Vor vier Jahren hat es dann gefunkt. Seit Oktober 2018 sind die beiden Berufssoldatinnen glücklich miteinander verheiratet. Bei der Bundeswehr sei das gar kein Problem, im Gegenteil, diese sei schon relativ weit und zeige Interesse. Nun vervollständigt der gemeinsame sechs Monate alte Sohn die Regenbogenfamilie.

Sie koordiniert ein Projekt in Brandenburg

Eine Regenbogenfamilie ist eine Familie, in der sich mindestens ein Elternteil als schwul, lesbisch, trans*, bi, inter* oder queer definiert, wie Lisa Haring, die Koordinatorin vom Projekt „Regenbogenfamilien in Brandenburg stärken“ des Lesben- und Schwulenverbands Berlin-Brandenburg, berichtet. Die energiegeladene Sozialarbeiterin liebt diese Vielfalt an ihrem Job. „Ich reise durch ganz Brandenburg und biete Beratung an, alles rund um die queere Elternschaft, also zur Adoption, Samenspende, Stiefkindadoption, Pflegschaft und Mehrelternschaft.“ Sie veranstaltet Workshops für Fachkräfte und familienbezogene Einrichtungen und schafft Raum für den Austausch. Gefördert wird das Projekt vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz.

Homosexuellen Paaren begegnen viele Hindernisse

Für Friederike Schneider war schon immer klar, dass sie ein eigenes Kind haben wollte. Dafür nahm das lesbische Paar alle Herausforderungen auf sich. Der erste Schritt war die Entscheidung für die anonyme Methode einer Kinderwunschklinik mit Samenbank. Dort habe ein Vertrag abgeschlossen werden müssen, der gesetzlich vorgeschriebene Beratungsgespräche und Notarbesuche beinhaltete, wie sich die Mutter lebhaft erinnert. Da alle Kosten selbst getragen werden müssen, stellt insbesondere die Finanzierung eine nicht zu unterschätzende Hürde dar.

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