Städte und Gemeinden fordern: Kein Alkohol an der Tanke nach 22 Uhr

Ein Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen, Kiosken und Supermärkten in der Nacht hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund gefordert. „Sachbeschädigungen, Belästigungen und Gewalt anlässlich exzessiver Alkoholgenusse werden seltener, wenn Alkoholverbote ausgesprochen werden können“, begründete der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Gerd Landsberg, die Forderung.

In Baden-Württemberg habe sich ein entsprechendes Verkaufsverbot ab 22 Uhr bewährt. Es gilt seit fünf Jahren. Eine Tankstellenpächterin hatte erfolglos dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geklagt.

In der „Passauer Neuen Presse“ sprach sich Gerd Landsberg außerdem dafür aus, „dass die Länder durch Verordnung festlegen können, dass auf bestimmten öffentlich zugänglichen Flächen sowie in Bussen und Bahnen alkoholische Getränke nicht konsumiert werden dürfen“. Denn in Städten und Gemeinden komme es immer wieder zu erheblichen Störungen durch betrunkene Jugendliche.

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