Tod der Eltern: So sichern sie ihre Kinder für den Ernstfall ab

Ein düsterer, aber wichtiger Gedanke: Was wird aus den Kindern, wenn ich sterbe, solange sie noch nicht selbstständig sind? Jährlich werden mehr als 60.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu Halbwaisen, immerhin mehr als 1000 sogar zu Vollwaisen. So sollten Eltern vorsorgen.

Niemand denkt gern über den eigenen Tod nach. Aber wenn man Kinder hat, kommt man daran nicht vorbei. Denn im schlimmsten Fall kann es passieren, dass sie – zum Beispiel durch einen Unfall – beide Elternteile auf einmal verlieren. Dass niemand Mutter oder Vater ersetzen kann, ist selbstverständlich. Aber man kann dafür sorgen, dass sich jemand um die Kinder kümmert, der diesen auch emotional nahesteht.

Zu Lebzeiten einen Vormund bestimmen

Das Sorgerecht geht in einem solchen Fall nicht automatisch auf Geschwister oder Großeltern über und auch nicht auf die Paten – auch wenn dies früher eine ihrer Aufgaben war. Wenn es ungünstig läuft, dann bestimmen Gerichte oder Jugendämter über die Zukunft der Kinder. Möchte man dies vermeiden, sucht man sich einen Vormund. Denn auch, wenn das Vormundschaftsgericht trotzdem noch ein Wörtchen mitzureden hat, so hat es doch den Wunsch der Eltern zu berücksichtigen. Das Mittel der Wahl ist eine sogenannte Sorgerechtsverfügung.

Sorgerechtsverfügung kann bei Gericht hinterlegt werden

Doch wen auch immer man aus dem Freundes- oder Verwandtenkreis für diese Aufgabe auswählt, man sollte im Vorfeld mit der jeweiligen Person sprechen und die Zustimmung einholen. Denn eine solch verantwortungsvolle Aufgabe kann und will nicht jeder übernehmen. Auch dann nicht, wenn er die Kinder liebt. Ist man sich einig, dann genügt es, diesen Wunsch handschriftlich, mit vollem Namen und unterschrieben festzuhalten. Am besten versehen mit einer Vollmacht. Genau wie ein Testament sollte das Schriftstück an einem sicheren Platz hinterlegt werden. Entweder beim gewünschten Vormund oder bei einem Notar beziehungsweise dem Nachlassgericht.  

Alleinerziehende sollten besonders vorsichtig sein

Kommt nur ein Elternteil ums Leben und haben beide Eltern gemeinsam das Sorgerecht ausgeübt, dann geht dieses automatisch auf den anderen über, selbst bei Trennung oder nach einer Scheidung. Außer es gibt triftige Gründe, warum dies nicht der Fall sein sollte. Besonders vorsichtig sollten Alleinerziehende sein, wenn das Kind keinen Kontakt zum Vater hat, weil dieser sich zum Beispiel noch vor der Geburt aus dem Staub gemacht hat.

Selbst wenn der Mutter das Sorgerecht allein zustand, wird ein Familiengericht zunächst prüfen, ob es dem Wohl des Kindes dienen könnte, wenn die elterliche Sorge dem leiblichen Vater übertragen wird. Möchte die Mutter das auf keinen Fall, muss sie dem Übertragen des Sorgerechts auf den nichtehelichen Vater im Rahmen der Sorgerechtsverfügung widersprechen.

Von einer Waisenrente kann keiner leben

Stirbt ein Elternteil beziehungsweise im schlimmsten Fall sogar beide, hat das auch finanzielle Folgen. Waisen und Halbwaisen steht das Kindergeld genauso wie die sogenannte (Halb-)Waisenrente zu. Hoch ist diese aber nicht. Sie macht durchschnittlich etwa 150 Euro bei Halbwaisen und 300 Euro bei Vollwaisen aus. Es macht daher Sinn, auch diesbezüglich für den Fall der Fälle vorzusorgen.

Zum ersten, indem man eventuell zwei Vormünder bestimmt. Einen, der sich um das Kind kümmert und einen, der das geerbte Vermögen handhabt. In der Sorgerechtsverfügung bestimmt man damit eine Person für die Personensorge und eine zweite für die Vermögenssorge. Und zum zweiten, indem man sich überlegt, mit welcher Versicherung man die Kinder am besten absichern kann. Eine Risikolebensversicherung zum Beispiel kann genutzt werden, um im Falle des Ablebens noch fällige Haus- oder Wohnungsraten zu begleichen, damit die Kinder nicht auch noch ihr Zuhause verlieren.

Kapitallebensversicherungen sind unrentabel

Paare, die gemeinsam Wohneigentum besitzen und beide arbeiten, schließen daher oft mehrere solcher Versicherungen ab. Eine für den Todesfall jedes Partners, angepasst an das jeweilige Gehalt und weitere für die Absicherung der Kinder. Schon für wenige Euro im Monat ist es so möglich, ihnen im Ernstfall eine gute Ausbildung zu sichern.

Bedenken sollte man hier allerdings, dass eine solche Risikolebensversicherung tatsächlich nur das Risiko versichert. Überlebt man sozusagen die Kindheit und Jugend seiner Kinder, so ist das Geld weg. Im Gegensatz zu einer Kapitallebensversicherung, bei der zu einem bestimmten Zeitpunkt das Geld an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird. Doch Stefan Albers, Präsident des Bundesverbandes der Versicherungsberater (BVVB) in Bonn, rät trotzdem ab.

„Eine Kapitallebensversicherung besteht aus einer Todesfallabsicherung kombiniert mit einem unrentablem Sparvertrag.“ Solche Versicherungen sind meist schlecht verzinst, ihre Laufzeit viel zu lange. Wer sie vorzeitig beendet, bekommt oft nur schlechte Konditionen. Wurde bereits eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen, kann diese aber stillgelegt werden.

Online-Anbieter sind sicher

Viele Eltern fühlen sich angesichts der Fülle der Angebote überfordert. Gerade, wenn die Kinder noch klein sind und besonders stark Absicherung brauchen, hat man eigentlich anderes zu tun, als sich mit dem Vergleichen von Versicherungsverträgen zu beschäftigen. Doch es lohnt sich, hier etwas Zeit zu investieren. Denn gerade bei Versicherungen gilt: Die Teuersten sind nicht immer die Besten. Die Online-Anbieter haben oft Angebote, mit denen andere Versicherungsgesellschaften nicht mithalten können. „Sofern der Online-Anbieter die Tochtergesellschaft eines Konzerns ist, sehe ich da kein Problem. Die Versicherer werden auch hier durch den Konzern und auch über den Protektor geschützt“, erklärt Albers.

Versicherungsberater kann nützlich sein

Besonderheiten gilt bei bestimmten Vorerkrankungen zu beachten oder auch, wenn man gerne Risikosportarten betreibt. Hier kann ein Versicherungsberater besonders gut helfen. Dieser darf übrigens von den Versicherungsunternehmen keine Provision oder Ähnliches annehmen, sondern sollte nur im Interesse des Mandanten arbeiten. Sonst wäre nicht mehr garantiert, dass er neutral berät. Der Versicherungsberater kann anonym Angebote einholen und entsprechend beraten. Denn wird man zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen erst einmal bei einer Versicherung abgelehnt, dann muss man das der nächsten mitteilen und das kann sich negativ auswirken. Das Honorar für den Berater trägt man selbst, wobei man mit rund 500 Euro rechnen muss.

500.000 Euro für die Absicherung einer durchschnittlichen Familie

Wie hoch die Versicherungssumme sein sollte, kann man nicht pauschal sagen. Sie ist zum einen abhängig vom Alter der Kinder, zum anderen natürlich auch davon, wie viel man im Monat investieren kann und will. Albers rät dazu, sich einen Überblick zu verschaffen, welcher Absicherungsbedarf konkret besteht.

„Das heißt, welches Kapital erforderlich ist, um daraus für den überlebenden Ehepartner und die Kinder den jeweiligen monatlichen Betrag für eine definierte Anzahl von Jahren auszufinanzieren“, so der Diplom-Betriebswirt. „Für die Absicherung einer Familie mit zwei kleinen Kindern werden häufig 400- bis 500.000 Euro Todesfallsumme benötigt.“

Man kann sich nicht gegen alles versichern

Sind die Kinder im Grundschulalter und besuchen sie eine teure Privatschule, wird man anders handeln als bei Kindern, die bereits in der Ausbildung sind. Doch letztendlich ist es wie immer beim Thema Versicherung: Man kann sich nicht gegen alles im Leben absichern. Aber man kann, wenn man wohlüberlegt handelt, doch etwas beruhigter sein, wenn der fiese kleine Gedanke wiederkommt.

Sie können mehr von den Nachrichten auf lesen quelle

Weer

Weather Icon
background