„Wegen arglistiger Täuschung“: Gericht bestätigt AfD-Ausschluss von Kalbitz

Weil er bei Parteieintritt verschweigt, dass er Mitglied der mittlerweile verbotenen rechtsextremen Heimattreuen Deutschen Jugend war, wirft die AfD Andreas Kalbitz aus der Partei. Der ehemalige Brandenburg-Chef klagt gegen die Entscheidung – und verliert jetzt erneut.

Das Berliner Landgericht hat den Parteiausschluss des früheren Brandenburger AfD-Chefs Andreas Kalbitz bestätigt. Eine Klage von Kalbitz wurde abgewiesen. Seine Parteimitgliedschaft sei erfolgreich „wegen arglistiger Täuschung“ angefochten worden, hieß es zur Begründung.

Der AfD-Bundesvorstand beschloss im Mai 2020, Kalbitz‘ Parteimitgliedschaft zu annullieren, weil er beim Parteieintritt 2013 vorherige Mitgliedschaften bei den Republikanern und in der inzwischen verbotenen rechtsextremen Heimattreuen Deutschen Jugend verschwiegen haben soll.

Das Bundesschiedsgericht der Partei bestätigte den Rauswurf Ende Juli. Gegen diese Entscheidung ging Kalbitz juristisch vor, scheiterte mit einem Eilantrag aber im August 2020 vor dem Berliner Landgericht. Dagegen legte der Rechtsaußenpolitiker Berufung ein, welche das Berliner Kammergericht im Januar zurückwies. Das heutige Verfahren zielte nach Gerichtsangaben „auf eine abschließende Entscheidung im Rechtsstreit“.

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