Weniger beschleunigte Jugendverfahren vor den Gerichten

Immer weniger jugendliche Kriminelle werden in Brandenburg in beschleunigten Gerichtsverfahren verurteilt. 2012 fällten die Amtsgerichte noch in 351 Prozessen spätestens vier Wochen nach einer Straftat ein Urteil. 2016 hatte sich deren Zahl mit 142 mehr als halbiert, wie das Justizministerium auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Danny Eichelbaum antwortete. Eichelbaum äußerte sich besorgt: „Gerade bei jugendlichen Straftätern muss die Strafe auf dem Fuß folgen, um einen hohen Wirkungseffekt zu erzielen.“ Der Landesregierung warf er vor, Staatsanwaltschaften und Gerichten eine angemessene Personalausstattung zu verweigern. 

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