Wohl von Kindern in rund 8900 Fällen überprüft

Nach Hinweisen von Polizei, Nachbarn oder Ärzten haben hessische Behörden 2015 in rund 8900 Fällen geprüft, ob das Wohl von Kindern in einer Familien gefährdet ist. Diese Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um acht Prozent, wie das Statistische Landesamt am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte.

Bei 1400 Fällen bestand nach Einschätzung der Kinder- und Jugendhilfe akuter Handlungsbedarf, weitere 1160 Prüfungen ergaben eine latente Gefährdung des Kindeswohls. Auch bei rund der Hälfte der übrigen Fälle hätten die Familien Unterstützung benötigt, teilte das Landesamt mit.

Insgesamt waren bei mehr als 50 Prozent der 8900 Überprüfungen Kinder im Alter unter sieben Jahren betroffen. Ebenfalls bei mehr als der Hälfte lebte der junge Mensch bei einem alleinerziehenden Elternteil oder bei einem Elternteil mit neuem Partner.

Von den 2560 Fällen mit einer akuten oder latenten Gefahr erkannten die Behörden bei mehr als der Hälfte eine Vernachlässigung und zu jeweils etwa einem Drittel psychische Misshandlungen und körperliche Misshandlungen. Anzeichen von sexueller Gewalt spielten laut Landesamt mit fünf Prozent eine untergeordnete Rolle.

Waren Kinder in konkreter Gefahr, dann wurden sie in knapp 45 Prozent der 1400 Fälle aus der Familie genommen. Bei den übrigen Familien wurden beispielsweise Gerichte eingeschaltet oder staatliche Hilfen zur Erziehung veranlasst.

In jedem fünften Fall, bei dem die Behörden aktiv wurden, war die Initiative von der Polizei, Gerichten oder der Staatsanwaltschaft ausgegangen, wie die Statistiker mitteilten. Die übrigen Hinweise kamen unter anderem von Nachbarn (13 Prozent), Ärzten (10 Prozent) oder Schulen (8 Prozent).

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