Stuttgart – Eigentlich ist das System an der Kasse narrensicher. Alkohol wird mit einem roten Signal quittiert – keine Abgabe an Kunden unter 18, im Zweifel den Ausweis vorlegen lassen. Eigentlich sind auch die Lockvögel ehrlich. Würden sie gefragt, ob sie älter als 18 sind, dann würden sie mit Nein antworten. Und eigentlich geht aus dem Personalausweis das tatsächliche Alter eindeutig hervor – das entscheidende Stichdatum wäre heute der 30. Dezember 1996.
Eigentlich. Doch die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes werden noch immer viel zu selten beachtet. Trotz verschärfter gesetzlicher Bestimmung. Trotz der Möglichkeit für Behörden, Jugendliche als Lockvögel einzusetzen.
Eine aktuelle Testkauf-Aktion in Ludwigsburg, bei der zwei jugendliche Auszubildende unter Aufsicht von Polizei und Ordnungsamt auf Tour gingen, brachte ein ernüchterndes Ergebnis. Bei zehn von 17 Verkaufsstellen, also knapp 60 Prozent, kamen die Jugendlichen ohne große Schwierigkeiten an die für sie verbotenen Waren. „Entweder wurde kein Ausweis verlangt, oder es wurde trotz Ausweiskontrolle verkauft“, sagt der Ludwigsburger Polizeisprecher Peter Widenhorn. Deshalb laufen seit Wochen im gesamten Landkreis großangelegte Schwerpunktkontrollen.
Davon kann in der Landeshauptstadt Stuttgart indes keine Rede sein. Nach verheißungsvollem Start im Sommer 2010, als das Landessozialministerium den Einsatz jugendlicher Testkäufer freigab, findet die Lockvogel-Aktion von Stadt und Polizei inzwischen nur noch selten statt. Und das, obwohl die Stadt den Kurs eigentlich noch verschärfen wollte. 2012 hatte Ordnungsbürgermeister Martin Schairer an befristete Alkoholverbote gedacht und auf eine entsprechende Novellierung des Polizeigesetzes gehofft. Stattdessen aber wurde der Aufwand zurückgefahren. Selbst das Streetwork-Projekt der mobilen Jugendarbeit gegen Alkohol-Exzesse in der Vergnügungsszene wurde eingestellt. Der Gemeinderat wollte keine 200 000 Euro dafür investieren.
Dürftig sieht es auch mit den Alkohol-Testkäufen durch Jugendliche aus. Im Jahr 2014 gab es lediglich einmal eine größere Kontrolle von Stadt und Polizei in der Innenstadt – im Juli. Während des Frühlings- und Volksfestes gab es an vier Tagen Kontrollen auf dem Wasen – teils immerhin auch in Geschäften in Bad Cannstatt. Die nächsten Kontrollen gab es erst wieder beim Weihnachtsmarkt und lediglich in einem einzelnen Geschäft in der Innenstadt.
„Der Umfang der Kontrollen ist angesichts der Wichtigkeit wirklich zu gering“, räumt Stadt-Sprecher Fabian Schlabach ein. Man sehe es aber als Aufgabe an, „die Leichtigkeit, mit der man sich ohne Vorplanung auf die Schnelle Alkohol im Handel beschaffen kann, zu unterbinden“. Und dabei repräsentieren das Zentrum und der Neckarpark nicht einmal die ganze Stadt. Andere Stadtteile sind von Testkäufen weit entfernt: „Eine Ausweitung wäre sehr wünschenswert“, heißt es im Rathaus, „sie scheitert aber an den personellen Ressourcen.“
Da geht es rund um die Landeshauptstadt schon ganz anders zu. Offenbar ist in den Landkreisen Ludwigsburg und Böblingen mehr Personal vorhanden – denn seit mehreren Wochen rollt dort bis zum Jahresende eine Schwerpunktaktion. Mit zumeist ernüchternden Ergebnissen. Am Ludwigsburger Weihnachtsmarkt beispielsweise wurde bei vier Stichproben in drei Fällen Glühwein mit Schuss an Jugendliche verkauft – und auch in Ladengeschäften war die Bilanz kaum besser.
In Möglingen, Tamm und Kornwestheim wurden 19 Verkaufsstellen durchleuchtet, dabei gerieten acht Verkäuferinnen auf die schwarze Liste. Besser war die Bilanz in Korntal-Münchingen, wo es nur in zwei von acht Geschäften Alkohol gab. In Bietigheim-Bissingen und Kirchheim am Neckar mussten fünf von zwölf getesteten Verkaufsständen beanstandet werden.
Auch in Böblingen wurden die Lockvögel immer wieder fündig. In sieben von 16 Geschäften, eine Quote von immerhin knapp 44 Prozent, wurde Alkohol verkauft. Dabei verzichtete das Verkaufspersonal in fünf Fällen auf die Vorlage des Personalausweises, obwohl das Kassensystem Alarm schlug. Zwei Angestellte ließen sich den Ausweis zeigen, verkauften aber trotzdem. Die Sünder erwartet ein Bußgeld zwischen 250 bis 300 Euro. Besitzer, die ihren Laden wiederholt nicht im Griff haben, müssen gar mit bis zu 3000 Euro Bußgeld rechnen.
Das Rätsel, warum Verkäufer trotz automatisierter Warnung an der Kasse Alkohol verkaufen, hat die Polizei inzwischen klären können. „Die Betroffenen haben sich schlicht verrechnet und einen Denkfehler begangen“, sagt Polizeisprecher Widenhorn: „Wenn die Kasse das Stichdatum Dezember 1996 anzeigt, wird einer mit Geburtsjahr 1998 irrtümlich für älter gehalten.“
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Die jüngeren Generationen wachsen alle digital auf – nicht ohne Probleme. Der uneingeschränkte Zugang zu sozialen Medien führt häufig zu psychischen Problemen. In Utah könnte sich das bald ändern. Der US-Bundesstaat will den Zugang für junge Nutzer stark einschränken.
Der US-Bundesstaat Utah will den Zugang Minderjähriger zu sozialen Netzwerken stark einschränken. Der Gouverneur des Bundesstaates, Spencer Cox, unterzeichnete ein entsprechendes Gesetz. Es sieht unter anderem vor, dass Social-Media-Unternehmen das Alter eines Einwohners von Utah überprüfen müssen, bevor dieser ein Konto eröffnen kann. Außerdem verlangt das Gesetz die Zustimmung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten, wenn Jugendliche einen Account eröffnen möchten. „Dies ist der erste Gesetzentwurf dieser Art in den Vereinigten Staaten. Utah ist bei diesem Vorhaben führend“, sagte Cox.
Das Gesetz soll im kommenden Jahr in Kraft treten. Es sieht unter bestimmten Bedingungen außerdem eine Sperrzeit für die Nutzung sozialer Medien zwischen 22.30 Uhr bis 6.30 Uhr vor. Auch bestimmte Werbung soll eingeschränkt werden. Es ist sehr wahrscheinlich, dass betroffene Unternehmen vor Gericht gegen die Regelung vorgehen werden. Gouverneur Cox hat das Gesetz unter anderem damit begründet, dass die Nutzung sozialer Plattformen bei Jugendlichen zu psychischen Problemen führen könne.
Derzeit steht in den USA besonders die Kurzvideo-App Tiktok im Fokus. Tiktok-Chef Shou Zi Chew sagte bei einer Anhörung im Kongress aus und versuchte, Sorgen über chinesische Spionage und Einflussnahme zu zerstreuen. Tiktok steht zunehmend unter politischem Druck, weil die Plattform zu dem aus China stammenden Bytedance-Konzern gehört. Der Dienst ist mit mehr als einer Milliarde Nutzer weltweit die einzige auch im Westen erfolgreiche Online-Plattform, die nicht aus den USA stammt.
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Ein Sonnenaufgang wie im Märchen: Die Wasseroberfläche reflektiert Rot, Orange und Gelb vermischt mit Dunkelblau und Grau. Der Chiemsee ist ruhig und friedlich mit Tau umhüllt. Die Bergkette ist in dunklen Silhouetten zu erahnen. So beginnt der Tag, als die Chiemseeübung mit dem THW und der TAL angesetzt ist. Die benötigten Ölsperren, etwa fünf Meter lange Metallwände mit zwei Schwimmkörpern auf beiden Seiten, werden mit einem Flaschenzug nach unten auf den Steg gesetzt. Sie werden gekoppelt und gleiten anschließend wegen der Schieflage in Richtung Wasser. Jährlich wird das Material der Ölwehr-Einheit am Lachsgang bei Übersee, einer abgelegenen Stelle am Chiemsee, getestet und gewartet. Die Ölwehr ist allgemein für zulaufendes Öl auf dem Wasser und zu Lande verantwortlich und kümmert sich um die Vermeidung und Bewältigung von verheerenden Umweltschäden. Lokal für den Chiemsee sind dafür mehrere Ortsverbände des Technischen Hilfswerks, die örtlichen Feuerwehren und die TAL vertreten, um einen oder mehrere Tage vor Ort für den Ernstfall zu üben.
Drohnen über den Tiroler Achen
Die TAL ist ein großes europäisches Transportunternehmen für Rohöl und unterhält eine 753 Kilometer lange Pipeline, die von Triest in Italien durch Österreich nach Deutschland bis zum Tanklager in Lenting verläuft, im Herzen von Bayern bei Ingolstadt, wobei sie sich dort nach Westen und Nordosten aufteilt. Dabei kreuzt sie die Tiroler Achen im Raum Kitzbühel in Österreich. Erik Färber, ein mittelgroßer Mann mit rundlichem Gesicht und grauem Bart, ist seit 2009 zuständig für die Ölwehr bei der TAL und erklärt, dass „90 Prozent von Österreich und 100 Prozent von Bayern und Baden-Württemberg“ von der TAL versorgt werden, „was ein Drittel des deutschen Bedarfs ausmacht“. Das bedeutet, wenn die Pipeline auf österreichischer Seite im Gebiet der Tiroler Achen ein Leck hätte, würde das austretende Rohöl den Chiemsee gefährden. Um das zu verhindern, existiert ein Ölsperrenlager am Lachsgang, westlich des Achendeltas. Bei der aktuellen Übung waren auch die THW-eigenen Drohnen im Einsatz und haben faszinierende Fotos gemacht. Dadurch war es möglich, die Tiroler Achen von oben zu beobachten, wie sie sich in ganz vielen verzweigten Strängen in den Chiemsee einpflegen. Das Achendelta bezeichnet die Mündungszone der Tiroler Achen in den Chiemsee und befindet sich auf der südlichen Seite.
Der Standort am Lachsgang besteht aus einer mittelgroßen Halle, in der Kupplungen, Boote und weiteres Material gelagert werden, und aus zwei Stegen. Einer zum Anlegen der Boote und der andere zum Einbringen der Ölsperren. Wenn es zu einer Katastrophe kommen sollte, muss das Öl schnellstmöglich abgesondert werden, da Rohöl aufgrund seiner reinen Form hochentzündlich und giftig ist. Das Öl muss im Achendelta gestoppt und aus dem Wasser gefiltert werden. Jeder Helfer muss wissen, was zu tun ist, um die Anforderungen von Ausmaß und Schnelligkeit zu garantieren. Aus diesem Grund üben das Technische Hilfswerk und die örtliche Feuerwehr jährlich am Chiemsee. Diese Übung wird in drei Kategorien eingestuft, wobei sie sich im Aufwand unterscheiden. 2022 wurde mit sieben Ortsverbänden vom THW in Kategorie 2 geübt, wobei umliegende Ortsverbände wie Bad Aibling, Traunstein, Mühldorf, Simbach und Traunreut vertreten waren, aber auch Ellwangen aus Baden-Württemberg, die einen dreistündigen Anfahrtsweg auf sich genommen haben.
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Im Januar sticht Ibrahim A. in einem fahrenden Zug auf andere Fahrgäste ein, zwei Jugendliche sterben. Nach Angaben seines Verteidigers will der 33-Jährige nun zu der Messerattacke aussagen. Unterdessen herrschen Zweifel an seiner Schuldfähigkeit.
Rund zwei Monate nach einem Messerangriff in einem Zug in Schleswig-Holstein will der Tatverdächtige nach Angaben seines Verteidigers sein bisheriges Schweigen gegenüber den Ermittlungsbehörden brechen. Wie der „Spiegel“ berichtete, wird der 33-Jährige Ibrahim A. die Tat dabei seinem Anwalt zufolge nicht bestreiten. Sein Mandant werde darüber hinaus „eine Erklärung zu den Umständen abgeben“, sagte der Verteidiger dem Magazin.
Der kurz zuvor aus einer etwa einjährigen Untersuchungshaft entlassene A. hatte am 25. Januar in einem fahrenden Regionalzug bei Brokstedt mit einem Messer auf andere Fahrgäste eingestochen. Zwei Jugendliche im Alter von 17 und 19 Jahren starben, fünf weitere Menschen wurden teils lebensgefährlich verletzt. A. wurde überwältigt und sitzt seitdem wegen des Verdachts des Mordes und des versuchten Totschlags in Untersuchungshaft.
A. stand während der Tat unter Drogen
Der Verdächtige war nach Behördenangaben ohne festen Wohnsitz und trat bereits in der Vergangenheit mehrfach strafrechtlich in Erscheinung. Er stammt demnach aus Palästina und lebte seit 2014 in Deutschland. Der Fall löste eine Debatte über Abschiebungen straffälliger Ausländer aus.
Laut „Spiegel“ wird der Gesundheitszustand des 33-Jährigen derzeit von einem Gutachter untersucht. Seinem Rechtsanwalt zufolge gibt es demnach Zweifel an seiner Schuldfähigkeit. Wie das Magazin unter Berufung auf Ermittler berichtete, hatte A. bei der Tat Kokain, Morphin und Methadon im Blut. Er soll während der Tat „unvermittelt und wortlos“ agiert und laut einer Zeugin zuvor zudem einen verwirrten Eindruck gemacht haben.
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