Attacke auf Mädchen im Parkhaus: 16-Jährige in Hannover zu Haftstrafe verurteilt

Eine 14-Jährige entkommt dem Angriff zweier Mädchen im niedersächsischen Barsinghausen im vergangenen Oktober mit viel Glück leicht verletzt. Vor dem Landgericht Hannover müssen sich die beiden Minderjährigen wegen versuchten Mordes verantworten. Nun fällen die Richter ein Urteil.

Im Prozess um zwei Jugendliche, die versucht haben sollen, eine 14-Jährige von dem Dach eines Parkhauses in Barsinghausen bei Hannover zu schubsen, ist ein Urteil gefallen. Das Landgericht Hannover verurteilte die 16-jährige Angeklagte zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, wie ein Gerichtssprecher ntv.de mitteilte. Die Minderjährige fiel bereits mit anderen Taten auf, die in diesem Prozess mit abgeurteilt wurden. Im Fall ihrer 15-jährigen Mitangeklagten haben die Richter eine Betreuung angeordnet. Das Mädchen wird einem Sozialarbeiter unterstellt und muss 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Die beiden Mädchen wurden wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit räuberischer Erpressung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Hannover ging davon aus, dass sie ihr Opfer töten wollten, um an ihr Smartphone zu gelangen. Das Gericht sah dies jedoch anders: Es rückte vom Mordvorwurf ab und verurteilte die Minderjährigen wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung, in einem Fall in Tateinheit mit Nötigung. Die Richter gingen nicht davon aus, dass die beiden Minderjährigen ihr Opfer ernsthaft umbringen wollten, sagte der Gerichtssprecher über das Urteil.

Die Tat geschah im vergangenen Oktober im niedersächsischen Barsinghausen bei Hannover. Kurz nach Mitternacht betraten die beiden Täterinnen und ihr Opfer ein Parkhaus unweit des Bahnhofs der Gemeinde. Dort schlugen sie auf die 14-Jährige ein. Die Anklage ging zudem davon aus, dass sie sie an der Schulter packten und so vom Dach drängen wollten. Dem Mädchen sei es jedoch gelungen, sich festzuhalten und zunächst zu fliehen. Die beiden Täterinnen fanden das Mädchen anschließend vor dem Parkhaus, schlugen sie erneut und ließen sich das Smartphone der 14-Jährigen aushändigen.

Im Gegensatz zur Anklage gingen die Richter in Hannover nicht von einer räuberischen Erpressung aus. In diesem Fall hätten es die Mädchen darauf abgesehen haben müssen, sich mit dem Smartphone zu bereichern. Das Gericht nahm jedoch an, dass die Mädchen „Beweismittel auf dem Mobiltelefon vernichten wollten“, teilte der Gerichtssprecher weiter mit. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da die beiden Angeklagten minderjährig sind. Er umfasste insgesamt drei Verhandlungstage.

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