Darum „chillen“ Jugendliche in Shoppingmeilen

Bummeln, in Geschäften stöbern, mit der Clique „abhängen“: In Gruppen eignen sich Jugendliche die Einkaufszentren des Landes mehr und mehr an. Aber nicht allein kostenfreies WLAN lockt sie dort hin. Experten erklären, was die Shoppingpassagen für das junge Publikum so faszinierend macht.

Jugendliche machen öffentlichen Raum zu ihrem Revier

Ulrich Deinet vom Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf ist der Faszination der Einkaufsmeilen im Zuge seines Forschungsprojekts „Chillen in der Shopping Mall“ auf den Grund gegangen. Sein Team hat sich dazu bei rund 400 Mädchen und Jungen zwischen elf und 21 Jahren in den Düsseldorfer Arcaden, im Oberhausener CentrO und im Leo Center in Leonberg umgehört.

Am häufigsten in den Ladenstraßen unterwegs sind laut Deinet die 14- bis 16-Jährigen (40,3 Prozent). Ein Drittel der Jugendlichen machen demnach die 11- bis 13-Jährigen aus, etwas mehr als ein Viertel sind älter als 17 Jahre. Die meisten streifen regelmäßig durch die Geschäftsmeilen, ein Viertel der Befragten sogar länger als vier Stunden.

Die Cliquen sind nicht sehr groß – drei bis vier, maximal zehn Jungen oder Mädchen ziehen demnach gemeinsam los. „Sonst fällt man schließlich auf und bekommt Ärger mit der Security“, sagen die Jugendlichen.

Shoppen heißt nicht einkaufen

Tatsächlich suchen die Teenies die Zentren in erster Linie zum Shoppen auf. Das bedeutet allerdings nicht, dass sie etwas erwerben. Stattdessen halten sie Ausschau nach Dingen, die sie brauchen oder kaufen könnten – ohne konkrete Einkaufsintention.

Verlockende Umsonstangebote

Natürlich locken darüber hinaus Gratisangebote wie die Wasserspender in Drogerien oder freies WLAN im Elektronikmarkt das jugendliche Publikum an – sowie die Möglichkeit, die begehrten Waren unter die Lupe zu nehmen, zum Beispiel Kleidung, Computer- und Videospiele oder Bücher. Was zählt ist, gemeinsam Spaß zu haben. „Manchmal probieren wir neue Klamotten an und machen Fotos von uns in der Umkleidekabine“, sagt die 16-jährige Sabrina.

Viel schauen, nichts kaufen – rechtlich problematisch ist das nicht. Angebote aus- oder anzuprobieren sei in einem Laden mit öffentlichem Zugang grundsätzlich jedem erlaubt, erklärt Edith Schwab, Fachanwältin für Familienrecht in Speyer. Testeten also junge Damen in einem Drogeriemarkt Lippenstifte ohne direkte Kaufabsicht, gehe das vollkommen in Ordnung.

McDonald’s und Co werden zu externen Schulmensen

Ein weiterer wichtiger Grund für die Gruppenausflüge ins Shoppingcenter ist, sich dort mit gleichaltrigen Freunden zu treffen und ungestört zu „chillen“. Und das bedeutet ohne festes Ziel durchs Zentrum zu streifen, sich umzusehen oder einfach nur miteinander zu quatschen. „Wir sind hier mal ohne Erwachsene“, bekamen die Mitarbeiter des Sozialforschers von einem Großteil der Jugendlichen auf die Frage zu hören, was ihnen besonders an den Malls gefalle.

Eine beliebte „Homebase“ der Centergänger sind dabei Cafés und Fast-Food-Restaurants. „Je nach Entfernung von der Schule dienen die Schlemmerzonen oft als externe Mensen“, sagt Deinet. Viele Schüler der Sekundarstufe II wollten die – falls überhaupt vorhandene – Schulverpflegung nicht mehr, flüchteten für eine Stunde in die Ladenpassagen, um preiswert zu essen. Doch sie mögen nicht nur den Geschmack der Speisen bei McDonald’s und Co: Die aufgesuchten Imbisse fungieren manchmal zudem als Kontaktbörse.

Die Mall als sicherer Ort

Mit einem Vorurteil räumt die Studie schnell auf: Die Jungen- und Mädchengruppen in den Geschäftsstraßen sind demnach größtenteils nicht darauf aus, sich „herumzutreiben“ oder zu randalieren. Im Gegenteil: Sie gaben an, sich dort sicher und geschützt zu fühlen und die Außenbereiche zu meiden, weil diese zu dreckig und unhygienisch seien. Außerdem hielten sich draußen „zu viele Junkies“ auf. Kein Wunder: In der Regel vertreibt der Sicherheitsdienst diese Personengruppen aus den Gebäuden.

Junge Leute sind Kundschaft von morgen

Der jugendliche Sturm auf die Shoppingmeilen birgt jedoch Reibungspunkte. Ein Interessenkonflikt entstehe dadurch, dass manche Jugendliche einen ganzen Tag im Zentrum verbrächten, ohne Geld auszugeben.

Um potenzielle Kundschaft von morgen aber nicht zu vertreiben, seien die Zentrumsbetreiber interessiert daran, kritische Situationen nicht eskalieren zu lassen. Zwar hätten die Centermanager für seine Studie keine Angaben zur Anzahl von Hausverboten gegenüber Jugendlichen machen wollen, aber erklärt, das sei „kein großes Problem“.

Jugendarbeit in der Ladenstraße

An einigen Orten kooperieren Wirtschaft, Sozialarbeiter und die lokale Verwaltung sogar, um einen besseren Kontakt zu den Jugendlichen herzustellen. Im Fall der Düsseldorfer Arcaden habe sich im Sinne einer positiven Stadtentwicklung beispielsweise das Stadtparlament eingeschaltet, sagt Deinet. Daneben gibt es in den verschiedenen Malls bereits Workshops, mobile Jugendarbeit, Tischkicker-Turniere oder Chill-Ecken zum entspannen oder um sich bei Bedarf mit den anwesenden Sozialarbeitern zu unterhalten.

Und die Strategie geht auf. „Man sieht ganz klar, dass der Sicherheitsdienst weniger zu tun hat, sobald die Angebote starten“, sagte Lukas Rottmann, Centermanager des Leo Centers, der „Stuttgarter Zeitung“.

Rauswurf muss triftigen Grund haben

Aber wo genau verläuft die Grenze zwischen einem harmlosen Bummel und nicht mehr akzeptablem Verhalten? Der Ladenbesitzer hat generell das Hausrecht in seinen Räumen, sagt Juristin Schwab. Doch die sind für den „öffentlichen Verkehr“ geöffnet. Es ist daher jedem gestattet, sich dort aufzuhalten, inklusive einer Schar von Teenagern. Zum Schutz der Waren kann der Besitzer aber allen Kunden verbieten, Kaffee oder Eis in seinem Geschäft zu konsumieren.

Ein Rauswurf hingegen ist aus Sicht der Rechtsexpertin erst gerechtfertigt, wenn es übermäßig laut wird oder die jungen Shopper erwachsene Kunden abschrecken. Bei wirklichen Straftaten wie Diebstahl wird ebenfalls ein Hausverbot fällig. Auf fragwürdige „Preisverhandlungen“ oder Versuche, offensichtlich gebrauchte Dinge umzutauschen, sollte ausgebildetes Verkaufspersonal aber professionell reagieren können, zumal nicht nur junge Kundschaft solche Ideen entwickelte, sagt Edith Schwab.

Security schreitet bei Ausfällen ein

Diese Regelungen gelten der Anwältin zufolge ebenso für die Bereiche außerhalb der Läden. Lassen sich Jugendliche zum Beispiel mit einem Getränk an einem warmen Platz in einem Zentrum nieder, ist das unbedenklich – solange sie sich an die Hausordnung halten. Gehe die Lautstärke einer Gruppe über ein tolerierbares Maß hinaus, sei Alkohol im Spiel oder würden andere belästigt, schreite natürlich das Sicherheitspersonal ein, sagt Edith Schwab. Die Security dürfe Ermahnungen aussprechen, Ausweise kontrollieren und junge Übeltäter des Zentrums verweisen. Die Sicherheitsdienste seien außerdem autorisiert, jugendliche Querschläger festzuhalten, bis die Polizei eintreffe, erläutert die Juristin.

Doch selbst wenn es immer wieder einmal zu Ausfällen kommt: Die Anwesenheit „normaler“ jugendlicher Center-Cliquen macht ein Shoppingparadies nicht gleich zu einem sozialen Brennpunkt. Mit minderjährigen Kriminellen oder Jugendbanden, die andere Gäste anpöbeln, gewalttätige Krawalle anzetteln und sich sogar mit der Polizei anlegen, haben sie nichts zu tun.

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