Neues Gesetz: Bolivien erlaubt Kinderarbeit ab zehn Jahren

In Bolivien dürfen Kinder künftig ab einem Alter von zehn Jahren arbeiten. Eine Woche nach der Abstimmung im Parlament unterzeichnete Vizepräsident Alvaro García Linera ein Gesetz zum Schutz der Kinderrechte. Dieses erlaubt „unter außerordentlichen Umständen“ die selbstständige Arbeit ab zehn Jahren und für einen Arbeitgeber ab zwölf. Sonst dürfen erst 14-Jährige arbeiten. Die maximale tägliche Arbeitszeit Minderjähriger wird auf sechs Stunden festgelegt.

Die Ausnahmen für die 14-Jahres-Grenze müssen von den Eltern und dem lokalen Kinder-Beauftragten im Einzelfall jeweils bewilligt werden. Bolivien habe ein Gleichgewicht zwischen den internationalen Verträgen zum Kinderschutz und den traditionellen Arbeitsbedingungen in dem Andenland gesucht, erklärte García Linera.

Kritik von Human Rights Watch

In der vorangegangenen Diskussion hatte die Union arbeitender Kinder und Jugendlicher Boliviens (UNATSBO) gefordert, die in dem armen Land weit verbreitete Kinderarbeit zu legalisieren, damit der Staat die Minderjährigen besser schützen kann. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch kritisierte das Gesetz. Bolivien sei das einzige Land der Welt, das so jungen Kindern das Arbeiten erlaube.

Die Internationale Arbeitsorganisation ILO gibt für Kinderarbeit ein Mindestalter von 15 Jahren vor, das in Entwicklungsländern auf 14 Jahre herabgesetzt werden kann. Leichte Arbeiten, die nicht die Bildung und Gesundheit gefährden, sind in Entwicklungsländern nach der entsprechenden ILO-Konvention ab zwölf Jahren zulässig.

Strafmündigkeit wird auch gesenkt

In Bolivien arbeiten nach Unicef-Angaben 850.000 Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 17 Jahren, das entspricht etwa 28 Prozent dieser Altersgruppe. Das Alter für die Strafmündigkeit Jugendlicher wird mit dem neuen Gesetz von 16 auf 14 Jahre gesenkt.

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