Urteil im Prozess um Filmaufnahme von tödlichem Angriff

Als ein Mann in Kaiserslautern angegriffen und tödlich verletzt wird, zückt ein Passant sein Handy und macht Fotos. Jetzt steht er deswegen vor Gericht.

Am Landgericht der westpfälzischen Stadt wird heute das Urteil gegen den 20-Jährigen im Berufungsverfahren erwartet. Zuvor hatte das Jugendschöffengericht Rockenhausen den Angeklagten unter anderem wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Sowohl der 20-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung eingelegt.

Nach Darstellung der Anklage hatte der 20-Jährige den Angriff zweier Jugendlicher auf einen Mann am 24. Dezember 2016 in Kaiserslautern mit dem Smartphone fotografiert, gefilmt und die Aufnahmen verschickt. Die Staatsanwaltschaft hat ihn nicht nur wegen unterlassener Hilfeleistung, sondern auch wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs angeklagt.

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