Eintracht Frankfurt ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes mit einer Geldstrafe in Höhe von 41 000 Euro belegt worden. Mit dem Urteil vom Mittwoch wurde ein unsportliches Verhalten der Anhänger des Bundesligisten im Achtelfinale des DFB-Pokals gegen Zweitliga-Tabellenführer Darmstadt 98 geahndet. In der Partie am 7. Februar dieses Jahres hatten Eintracht-Fans mindestens 41 pyrotechnische Gegenstände gezündet.
Der Verein, der bis zu 13 600 Euro der Gesamtsumme für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann, hat dem Urteil nach Angaben des DFB zugestimmt.
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