Wegen Verstoß gegen Jugendschutz: Mehreren Porno-Portalen droht Abschaltung

Die Eilanträge der zypriotischen Gesellschaften gegen die Vorgaben der LfM zum Jugendschutz lehnte das Gericht ab. Der deutsche Jugendmedienschutz sei anwendbar, auch wenn die Internetseiten vom EU-Ausland aus betrieben würden.

„Ernste und schwerwiegende Gefahr für Kinder“

Das Verfahren verstoße weder gegen nationales Verfassungsrecht noch gegen Völkerrecht oder das Recht der Europäischen Union, befanden die Düsseldorfer Richter. Der EU-Mitgliedstaat Zypern sei von den deutschen Behörden auch hinreichend in die Maßnahmen eingebunden gewesen.

Die Anbieter könnten sich auch nicht auf das sogenannte Herkunftslandprinzip berufen, wonach für Internetanbieter nur die Regeln des Herkunftslandes gelten. Der strenge deutsche Jugendmedienschutz müsse Anwendung finden, weil Kindern und Jugendlichen ernste und schwerwiegende Gefahren durch freien Zugang zu pornografischen Internetseiten drohe.

Studien hätten gezeigt, dass etwa die Hälfte der befragten Kinder und Jugendlichen schon frei zugängliche Pornografie im Internet konsumiert habe. Die Anbieter müssten sicherstellen, dass nur Erwachsene Zugang zu solchen Inhalten erhielten. Gegen die insgesamt drei Beschlüsse kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet. Eine Sprecherin des OVG sagte auf Anfrage, die Beschwerdemöglichkeit habe keine aufschiebende Wirkung.

Deutliche Unterschiede zwischen TV und Netz

Dass auch Kinder im Netz harte Pornografie konsumieren können, ist Medienaufsehern in Deutschland schon lange ein Dorn im Auge. Medienaufseher und LfM-Chef Schmid will die reichweitenstärksten Porno-Portale dazu zwingen, in ihren deutschsprachigen Angeboten eine wirksame Altersbeschränkung einzuführen. „Wenn wir einerseits im Fernsehen jeden Trailer kontrollieren, Kinder im Netz aber ungefiltert mit abnormalen Sexualpraktiken konfrontieren, können wir es auch sein lassen.“

Die Porno-Riesen auf Zypern konnten sich allerdings bislang auf das mangelnde zypriotische Interesse an der Durchsetzung deutschen Jugendschutzes verlassen. Deswegen wollen die Medienaufseher über die Infrastruktur-Anbieter in Deutschland erreichen, dass rechtswidrige Inhalte gesperrt werden.

Die Uneinsichtigkeit der Branche gegenüber den bisherigen Aufforderungen und Appellen der Medienwächter hat einen triftigen Grund: Weil Pornokonsum noch immer tabu behaftet ist, schrecken viele Nutzer davor zurück, für eine Altersüberprüfung ihre Identität preiszugeben. Es droht ein massiver Reichweiteneinbruch.

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