Geld anlegen für Kinder: So sparen Sie richtig

Wer gleich nach der Geburt eines Kindes damit beginnt, dessen Zukunft finanziell abzusichern, macht alles richtig. Aber wie legen Eltern, Großeltern, Patentanten und -onkel am besten Geld an? Ein Finanzexperte hat für t-online.de verschiedene Angebote unter die Lupe genommen – und setzt auf „Splitting“.

Auslandsaufenthalte, Führerschein, Ausbildung oder Studium – gerade der Start von Kindern in das Erwachsenenleben kann teuer werden. Es sei grundsätzlich gut, frühzeitig Geld als Kapitalstock für Sohn oder Tochter beiseite zu legen, sagt Simeon Gentscheff, Projektleiter im Bereich Geldanlage bei der Zeitschrift „Finanztest“. Wichtig sei, überhaupt zu sparen.

Geldanlage bei der Wohnungsgenossenschaft

Dem Anlageprofi zufolge kann es sich beispielsweise lohnen, bei einer Wohnungsgenossenschaft nach Sparangeboten zu fragen. Das sind regionale, genossenschaftlich organisierte Immobilienunternehmen, die durch die Mieteinnahmen in ihren Objekten Kapital erwirtschaften. Dieses Geld reinvestieren sie wiederum im Interesse ihrer Mitglieder, die eine jährliche Dividende erhalten und von den Sparangeboten profitieren können. Bei dieser Anlageform müssen für Kinder sparende Angehörige laut der Stiftung Warentest keine Sorge haben, Geld zu verlieren: Seit Gründung des Selbst­hilfefonds des Bundes­verbands deutscher Wohnungs- und Immobilien­unternehmen 1974 habe es noch nie eine Pleite gegeben.

Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft und der – limitierte – Kauf von Geschäftsanteilen sei dabei zwar obligatorisch, sagt Gentscheff. Bei manchen Genossenschaften müssten Mitglieder jedoch nur etwa 30 Euro für den Einstieg investieren. Derzeit lockten solche Anlagen mit jährlichen Dividenden von drei bis vier Prozent. 

Ein gutes Beispiel ist das Produkt „Junior Sparen“ der Gewoba Nord. Einlagen bis 5000 Euro verzinst die Gewoba nach eigenen Angaben derzeit mit drei Prozent, die Sparrate lässt sich jederzeit anpassen. Innerhalb einer Frist von drei Monaten können Sparbücher gekündigt werden. Ohne Kündigung sind innerhalb eines Kalendermonats 2000 Euro verfügbar. Ein Hinweis der Genossenschaft: Omas, Opas, Onkel und Tanten, die für den Nachwuchs sparen möchten, benötigen dazu eine Einverständniserklärung beider Eltern.

Der Finanztester hält noch einen weiteren Tipp aus dem Sektor der Sparplanangebote bereit: das Prämiensparen für Kinder der Erfurter Wohnungsbaugenossenschaft Einheit. Das bietet bei einer Laufzeit von sechs Jahren einen Basiszinssatz von 0,75 Euro sowie eine Prämie in Höhe von fünf Prozent bei einer monatlichen Mindesteinlage von 30 Euro. Alternativ wirft das Kinderfestzinssparen der Erfurter Wohnungsbaugenossenschaft bei einer Mindesteinlage von 2.500 Euro und einer Laufzeit von sechs Jahren Zinsen in Höhe von 2,1 Prozent ab.

Falls Wohnungsgenossenschaften in einer Region keine ausgewiesenen Offerten für Kinder und Jugendliche haben: Auch reguläre Sparbücher, Sparpläne und Festzinsanlagen lassen sich oft für sie nutzen.

Indexfonds versprechen höhere Rendite

Eine langfristige Anlageform, die etwas Risikobereitschaft erfordert, sind börsengehandelte Indexfonds (ETF). Da sie Aktienindizes abbilden, unterliegen ETF den entsprechenden Wertschwankungen. Dennoch gehören sie zu Gentscheffs Favoriten für Eltern, die über viele Jahre hinweg Geld für ihr Kind anlegen und eine höhere Rendite kassieren wollen. Einige Direktbanken haben ETF-Sparpläne schon für geringe monatliche Raten im Portfolio. In der Regel lägen die monatlichen Einlagen bei 50 Euro, sagt der Fachmann. Bei der ComInvest beträgt die regelmäßige Mindestsparrate nur zehn Euro, Depotgebühren werden dort beim Kindersparen nicht verlangt.

Gentscheffs Hausempfehlung ist ein Sparplan auf den globalen Aktienindex MSCI World. Der Vorteil des MSCI World, der 1600 Aktien aus 23 Ländern umfasst: Der Index lasse sich gewichten und verursache geringe jährliche Kosten, sagt der Spezialist.

Die Fonds können jederzeit über die Börse verkauft und die Sparplan-Raten angepasst werden. Gentscheff empfiehlt allerdings, die spätere Geldentnahme flexibel zu gestalten. Wer zum Beispiel die Auflösung des Fonds exakt zum 18. Geburtstag des Kindes plane, nehme Einbußen in Kauf, wenn der Termin ausgerechnet in eine Schwächephase der Aktienmärkte fiele.

Der Fachmann empfiehlt Direktbanken für Geldanlagen

Eltern, die über eine Festgeldanlage nachdenken, sollten sich bei einer Direktbank nach attraktiven Optionen erkundigen – und zeitlich nicht zu knapp planen. Bei der DenizBank bringe Festgeld bei zehn Jahren Laufzeit etwa zwei Prozent Zinsen, sagt Gentscheff. Und die Edekabank lockt mit einer Festgeld-Verzinsung von immerhin noch 1,5 Prozent über 18 Jahre. Ein Konto bei einer Direktbank wird meist online geführt, einige Institute verfügen zudem über eine telefonische Kundenbetreuung oder – wie die DenizBank – über Filialen.

Auf Nummer sicher gehen und zugleich die beste Rendite kassieren – geht das auch? Dazu sollten Sparer zweigleisig fahren, also „splitten“, erläutert der Finanzexperte. Das bedeutet, einen Teil der geplanten Investition beispielsweise in einen Fonds zu stecken und das übrige Geld börsenunabhängig anzulegen, etwa bei einer Wohnungsgenossenschaft oder auf einem Festgeldkonto. Das Kind profitiert dann davon, zu einem festgelegten Termin zumindest auf die nicht börsenabhängig angelegte Summe zugreifen zu können. Zur Auflösung des Fonds warten Sie einfach einen am Aktienmarkt günstigen Zeitpunkt ab.

Ausbildungsversicherungen lohnen sich nicht

Weniger empfehlenswert sind gemäß „Finanztest“ Ausbildungsversicherungen – auch wenn die Versicherungsvertreter frischgebackenen Mamas und Papas häufig ungefragt Angebote unterbreiten. Das Prinzip ist einfach: Die Eltern zahlen regelmäßig in einen für das Kind abgeschlossenen Vertrag ein. Ähnlich wie bei Kapitallebensversicherungen sind dessen Laufzeiten jedoch lang und die Renditen niedrig.

Wichtige Grenzwerte für Steuern und Krankenkasse

Doch Achtung: Wer mit Fonds, Festgeld und Co. Gewinne einstreicht, kommt um die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent nicht herum. Grundsätzlich gilt der Stiftung Warentest zufolge aber: Kinder können wie Erwachsene den jährlichen Sparerpauschbetrag von 801 Euro nutzen sowie eine Sonderausgabenpauschale in Höhe von 36 Euro geltend machen. Klettern nach Abzug dieser Beträge die Einnahmen des Nachwuchses nicht über den Grundfreibetrag von aktuell 8652 Euro, sollten die Sparer beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.

Außerdem sollten Anleger unbedingt darauf achten, dass die Zinseinkünfte des Kindes nicht mehr als 405 Euro im Monat betragen. Andernfalls sei mit der beitragsfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse Schluss, sagt Gentscheff.

Letztendlich gilt: Geschenkt ist geschenkt. Entscheiden sich Sparer trotzdem dafür, ursprünglich für ein Kind angelegtes Geld abzuheben und für einen anderen Zweck zu verwenden, muss der Ertrag nachträglich versteuert werden.

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