Kategorie -Jugendliche

„Alles klar, Manu?“: Macron kanzelt Jugendlichen ab


Ein etwas zu vorlauter Jugendlicher muss sich vom französischen Präsidenten eine Zurechtweisung anhören. Nach einer flapsigen Begrüßung ermahnt Macron den jungen Mann, sich dem Anlass entsprechend zu benehmen. Und er gibt ihm einen guten Rat.

„Du nennst mich Herr Präsident!“ – Frankreichs Staatschef Emmanuel Macron hat einen Jugendlichen abgekanzelt, der ihn auf einer Gedenkfeier zum Widerstand gegen die Nazis mit den Worten „Alles klar, Manu?“ angesprochen hatte. Das Video wurde tausendfach in den sozialen Netzwerken geteilt und gelikt.

In dem Video ist zu sehen, wie Macron Schülern die Hände schüttelt, die am Montag an der Zeremonie zu Ehren französischer Widerstandskämpfer in der Gedenkstätte Mont-Valérien westlich von Paris teilnahmen. Als Macron sich nähert, stimmt einer der Teenager die Internationale an und schleudert dem Präsidenten die saloppe Begrüßung entgegen.

Der Präsident entgegnet: „Du bist bei einer offiziellen Zeremonie, Du benimmst Dich, wie es sich gehört!“ Der langhaarige Schüler im Karo-Hemd antwortet daraufhin kleinlaut: „Ja, Herr Präsident.“

Danach gibt Macron dem Jugendlichen noch einen Rat: „Wenn Du eine Revolution anstiften willst, lernst Du erst einmal, wie Du ein Diplom machst und Dich ernährst, einverstanden? Dann kannst Du anderen auch Lehren erteilen.“

Im Wahlkampf vergangenes Jahr hatte Macron ein Buch mit dem Titel „Revolution“ veröffentlicht, in dem er sein pro-europäisches Programm erläuterte. Der französische Präsident hat selbst keine Kinder.



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In rund 8900 Fällen prüften Behörden das Wohl von Kindern

Hessische Behörden haben 2015 in rund 8900 Fällen geprüft, ob das Wohl von Kindern in einer Familie gefährdet ist. Diese Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um acht Prozent, wie das Statistische Landesamt am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte. Bei 1400 Fällen bestand nach Einschätzung der Kinder- und Jugendhilfe akuter Handlungsbedarf, weitere 1160 Prüfungen ergaben eine latente Gefährdung.

Insgesamt waren bei mehr als der Hälfte der 8900 Fälle Kinder im Alter von unter sieben Jahren betroffen, wie die Statistiker berechneten. Ebenfalls bei mehr als der Hälfte lebte der junge Mensch bei einem alleinerziehenden Elternteil oder bei Vater oder Mutter mit neuer Partnerin oder neuem Partner.

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Null Promille und trotzdem wie berauscht

Präventionsveranstaltung in MöhringenNull Promille und trotzdem wie berauscht

Die Mitglieder des Jugendrates haben für die Besucher zahlreiche alkoholfreie Cocktails gemischt. Foto: Ralf Recklies

Stuttgart-Möhringen – Marcel kann noch nicht so recht fassen, was er gerade erlebt hat. Am Informationsstand der Polizei hat der 16-Jährige die von den Beamten mitgebrachte Rauschbrille ausprobiert und ist irritiert, wie heftig sich der Konsum von Alkohol auf die Sinne und insbesondere die Wahrnehmung auswirken kann. „Natürlich habe ich schon mal Alkohol getrunken“, sagt der Teenager. Dass sich der Genuss von Alkoholika aber derart heftig auswirken kann, dass er selbst einen einfachen Parcours am Ende kaum bewältigen kann, „das ist schon krass“, gesteht er. „Da sollte man schon genau überlegen, wie viel man trinkt“, sagt der Jugendliche.

Zufällig ist Marcel bei der Präventionsveranstaltung beim Möhringer Jugendhaus gelandet. Mit der Bahn war er nach Möhringen gekommen, um sich mit Freunden zu treffen und ist dann auf die Präventionsveranstaltung beim Jugendhaus aufmerksam geworden. „Ich finde es gut, dass so etwas angeboten wird“, sagt der 16-Jährige. Denn viel zu oft habe man keine Ahnung, wie sich der Genuss von Alkohol auswirke.

Davon weiß auch eine 14-Jährige zu berichten, die selbst einmal „aus Versehen“ einen Rausch hatte. „Ich habe Bowle getrunken“, sagt sie. Nicht absichtlich, sondern weil sie nicht gekennzeichnet und lecker gewesen sei, schildert sie. Die böse Überraschung kam am Tag danach: „Mir ging es nicht gut, und ich konnte mich nicht mehr an alles erinnern“, sagt sie. „Das war übel“, vor allem, weil sie nicht mehr wisse, was sie alles geredet habe. „Und es war ja auch der Typ da, in den ich verknallt bin.“

Die Mitglieder des Möhringer Jugendrats hatten gemeinsam mit dem Bezirksamt die Präventionsveranstaltung organisiert. Dies mit Unterstützung von Kaufland, „die alles Material, das wie hier benötigt haben, zur Verfügung gestellt hat“, erklärt der Bezirksvorsteher Jürgen Lohmann. Dass sich Kaufland an der Aktion beteiligt hat, kommt laut Lohmann nicht von ungefähr. „Wir hatten hier in der Umgebung von Kaufland vor einiger Zeit mit alkoholisierten Jugendlichen einige Probleme“, sagt Lohmann. Inzwischen habe sich die Situation zwar verbessert, an der vom runden Tisch zur Lösung der Probleme angeregten Präventionsveranstaltung wurde aber festgehalten. Sie soll künftig möglicherweise regelmäßig vom Jugendrat organisierte werden, sagt Ratsmitglied Adrian Sonje. Man werde dies den künftigen Jugendräten jedenfalls empfehlen. „Denn der Bedarf für solche Angebote ist da.“

Die Nachwuchspolitiker hatten nicht nur an der Organisation mitgewirkt und unter anderem die Mobile Jugendarbeit der Caritas und die Beratungsstelle Release als Partner gewonnen. Sie mixten auch leckere Drinks und Cocktails – freilich völlig alkoholfrei.

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Wohl von Kindern in rund 8900 Fällen überprüft

Nach Hinweisen von Polizei, Nachbarn oder Ärzten haben hessische Behörden 2015 in rund 8900 Fällen geprüft, ob das Wohl von Kindern in einer Familien gefährdet ist. Diese Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um acht Prozent, wie das Statistische Landesamt am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte.

Bei 1400 Fällen bestand nach Einschätzung der Kinder- und Jugendhilfe akuter Handlungsbedarf, weitere 1160 Prüfungen ergaben eine latente Gefährdung des Kindeswohls. Auch bei rund der Hälfte der übrigen Fälle hätten die Familien Unterstützung benötigt, teilte das Landesamt mit.

Insgesamt waren bei mehr als 50 Prozent der 8900 Überprüfungen Kinder im Alter unter sieben Jahren betroffen. Ebenfalls bei mehr als der Hälfte lebte der junge Mensch bei einem alleinerziehenden Elternteil oder bei einem Elternteil mit neuem Partner.

Von den 2560 Fällen mit einer akuten oder latenten Gefahr erkannten die Behörden bei mehr als der Hälfte eine Vernachlässigung und zu jeweils etwa einem Drittel psychische Misshandlungen und körperliche Misshandlungen. Anzeichen von sexueller Gewalt spielten laut Landesamt mit fünf Prozent eine untergeordnete Rolle.

Waren Kinder in konkreter Gefahr, dann wurden sie in knapp 45 Prozent der 1400 Fälle aus der Familie genommen. Bei den übrigen Familien wurden beispielsweise Gerichte eingeschaltet oder staatliche Hilfen zur Erziehung veranlasst.

In jedem fünften Fall, bei dem die Behörden aktiv wurden, war die Initiative von der Polizei, Gerichten oder der Staatsanwaltschaft ausgegangen, wie die Statistiker mitteilten. Die übrigen Hinweise kamen unter anderem von Nachbarn (13 Prozent), Ärzten (10 Prozent) oder Schulen (8 Prozent).

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Nach Fußballsieg von Russland: Jugendlicher schießt in Kassel aus Fenster


Nachdem seine Lieblings-Fußballmannschaft bei der WM gewonnen hat, ist die Freude bei einem 14-Jährigen groß. Um seinem Glück Ausdruck zu verleihen, wählt er allerdings eine Methode, die die Polizei auf den Plan ruft.

Schüsse aus Freude über den zweiten Sieg der russischen Nationalelf bei der Fußballweltmeisterschaft haben in Kassel einen Polizeieinsatz ausgelöst. Besorgte Nachbarn wählten wegen der aus einem Haus abgefeuerten Schüsse den Notruf, wie die Polizei mitteilte. Daraufhin rückten Beamte mehrerer Polizeireviere zum Ort des Geschehens aus und sperrten den vermeintlichen Gefahrenbereich weiträumig ab.

Wenig später konnten die Ordnungshüter jedoch Entwarnung geben: Ein 14-Jähriger hatte die Schüsse aus einer Schreckschusspistole abgefeuert. Der Sohn einer Familie aserbaidschanischer Herkunft gab nach dem Abpfiff des WM-Vorrundenspiels Russlands gegen Ägypten, das mit einem 3:1-Sieg endete, mit der Waffe seines Vaters drei Schüsse aus einem Fenster Richtung Straße und drei Schüsse aus einem Fenster Richtung Hinterhof ab.

Gegen den Jugendlichen und seine Eltern, die dem Treiben des Sohns offenbar tatenlos zusahen, wurden Strafverfahren eingeleitet. Zudem nahmen die Beamten aus der Wohnung zwei Schreckschusswaffen und zwei Luftdruckgewehre mit.



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Die Rebstock-Pflege als Schule fürs Leben

Weinberg-Arbeit in FeuerbachDie Rebstock-Pflege als Schule fürs Leben

Das Weinberg-Projekt wird von den Naturfreunden genauso unterstützt wie die Arbeit der Mobilen Jugendarbeit. Foto: Friedel

Feuerbach – Für viele Kinder und Jugendliche in dieser Gesellschaft hängen die Trauben sehr hoch. Die Zahl der unter 15-Jährigen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland lag 2012 bei knapp 1,64 Millionen. Manche rutschen in die Armut ab, bevor sie überhaupt richtig ins Leben starten konnten. Sie werden von den Eltern vernachlässigt, schaffen keinen Schulabschluss und haben deshalb wenig Perspektiven auf einen Job. Manche landen irgendwann auf der Straße, leben dort teilweise Tag und Nacht. Für sie ist der Schlupfwinkel an der Stuttgarter Schlosserstraße eine wichtige Anlaufstation. Dort finden sie Zuflucht.

Vorbereitung auf Anforderungen der Arbeitswelt

Eine sinnvolle Tätigkeit zu finden, statt nur auf den Straßen rumzuhängen, ist für diese Jugendlichen oft der erste große Schritt, um wieder herauszufinden aus dieser Sackgasse. „Die Arbeit im Weinberg ist eine Möglichkeit, für einige Stunden aus der Stadt, dem Straßenlärm, Staub und Dreck herauszukommen“, sagt Ulrich Baum-de Vries. Laut dem Psychologen und Projektbetreuer haben sich seit dem Frühjahr 2010 rund 23 Jungen und 20 Mädchen zwischen 14 und 21 Jahren an der Arbeit beteiligt. Drei- oder viermal pro Woche sind die Obdachlosen auf der Feuerbacher Hohen Warte aktiv. Sie schneiden die Reben in dem rund 1000 Quadratmetergroßen Weinberg, sie mähen Gras, jäten Unkraut, bekämpfen Schädlinge, schützen die reifenden Trauben mit Netzen gegen gefräßiges Gefieder und lesen irgendwann im Herbst die Trauben. „Insgesamt haben wir bestimmt schon rund 1000 Stunden im Weinberg gearbeitet“, sagt Ulrich Baum-de Vries, der die Jugendlichen anleitet.

Die Grundidee: Die Pflege der Rebstöcke dient als Schule fürs Leben. Denn Parallelen zur Situation der Jugendlichen bieten sich zur Genüge. Wer das ganze Jahr über im Wengert ackert, braucht Geduld und Demut. Denn mühsam ist das Geschäft, das Wachsen und Gedeihen der Trauben kann niemals geplant, bestenfalls unterstützt werden. Alles andere ist Sache der Natur. Und wenn die Gruppe um Ulrich Baum-de Vries, der sich beim Weinbau selbst sehr gut auskennt, mal speziellen Rat und Hilfe braucht, ist immer noch Eberhard Mauch da. Ihm gehört ein Teil der von den Jugendlichen bewirtschafteten Weinberge in den Hohewart-Gärten.

Er und seine Frau Doris haben ihr Grundstück für das Projekt zur Verfügung gestellt, genauso wie Manfred Gerlach, der dort auch einige Aar hat. Eberhard Mauch hat immer Zeit, wenn man ihn frage und überlasse der Gruppe sogar seine Gerätschaften zur Pflege des Weinbergs, berichtet Margitta Zöllner, Fachdienstleiterin in der Caritas-Einrichtung „Jugend.­Arbeit.­Perspektiven.“

Die Hälfte der Einnahmen kommt sozialen Einrichtungen zu

Die Bewirtschaftung der Steillagen ist Teil eines Sozialprojektes, das auch in Zöllners Verantwortungsbereich fällt. Eigentlich gehört es zum Schlupfwinkel, der eine Anlauf- und Beratungsstelle für Straßenkinder zwischen 12 und 21 Jahren ist. Der Schlupfwinkel ist wiederum ein Gemeinschaftsprojekt des Caritasverbandes Stuttgart und der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart. Wieder andere Teilnehmer, die beim Weinberg-Projekt dabei sind, werden vom Jobcenter in der Caritas-Einrichtung „Jugend.Arbeit.Perspektiven“, kurz JAP genannt, vermittelt. In dieser Einrichtung werden junge Erwachsene zwischen 15 und 25 Jahren mit den Ansprüchen und Erfordernissen der Arbeitswelt vertraut gemacht. Auch sie arbeiten in dem Weinberg-Projekt mit.

Derzeit reifen die Trauben für den neuen Jahrgang „Feuerbacher Schlupf“. Gekeltert, ausgebaut und in Flaschen abgefüllt wird der Cuvée aus Trollinger, Dornfelder und Regent übrigens im Keller von Konrad Zaiß. Der Obertürkheimer Weinbaumeister und Stadtrat der Freien Wähler stellt sein Fachwissen zur Verfügung. „Wir sind sehr froh, dass er den Wein für uns ausbaut“, sagt Zöllner. So sieht das auch Ulrich Baum-de Vries. „Für so eine kleine Menge eine Kellerei zu finden, ist schwer.“

Rund 500 bis 1000 Flaschen „Feuerbacher Schlupf“ werden etwa pro Jahrgang abgefüllt. „Jede Flasche beschriften die Jugendlichen von Hand“, sagt Zöllner. Der Cuvée Rotwein kostet 9,80 Euro. Etwa die Hälfte des Preises kommt den sozialen Einrichtungen und deren Arbeit zugute. Was bisher ein wenig untergegangen sei, „ist der wohltätige Zweck des Weinverkaufs“, betont Zöllner. Umso mehr freue sie sich darüber, dass die Feuerbacher Naturfreunde 52 Flaschen abnehmen werden und das Weinberg-Projekt damit finanziell unterstützen. „Wir wollen das Projekt auch weiterhin fördern“, sagen die neue Vorsitzende Margret Ambs und ihr Vorgänger Werner Geißler.

Die Naturfreunde sammeln Jahr für Jahr auf dem Weihnachtsmarkt Geld für den guten Zweck. Damit unterstützen sie auch regelmäßig die Arbeit der Mobilen Jugendarbeit in Feuerbach. Zuletzt konnten mit Hilfe gespendeter Gelder zwei Freizeiten, eine in Berlin und eine im Schwarzwald, durchgeführt werden. „Solche Freizeiten zu organisieren, ist aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel oft sehr schwer für die Mobile Jugendarbeit, deshalb sind wir auf Spenden wie die von den Naturfreunden angewiesen“, sagt Sozialpädagogin Yasemin Mengüllüoglu von der Mobilen Jugendarbeit Feuerbach.

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Informationen rund um den Anspruch auf Kindergeld von Volljährigen

Vielen Eltern ist nicht klar, in welchen Fällen ihre Kinder nach dem 18. Lebensjahr weiterhin ein Recht auf Kindergeld haben. Darüber gibt es auch oft Streit mit Familienkassen. Was gilt als Zweitausbildung? Besteht Anspruch im Masterstudium? Die wichtigsten Fakten zum Kindergeld für Volljährige.

Überblick
  • An wen und wie wird Kindergeld gezahlt?
  • Wieviel Kindergeld gibt es?
  • Wird zwischen Schule und Ausbildung noch Kindergeld gezahlt?
  • Besteht bei Wehrdienst und Öko-Jahr Anspruch auf Kindergeld?
  • Was gilt als Erstausbildung?
  • Besteht Anspruch auf Kindergeld bei Zweitausbildung?
  • Gibt es beim Masterstudium noch Kindergeld?
  • Was gilt für ein Studium nach einer Ausbildung?
  • Bekommen verheiratete Auszubildende Kindergeld?

An wen und wie wird Kindergeld gezahlt?

Das Kindergeld kann nur ein Elternteil erhalten. „Seit 1. Januar 2016 müssen Berechtigte ihre und die Steuer-ID des Kindes angeben, um das Kindergeld zu erhalten“, sagt Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Damit möchte die Familienkasse verhindern, dass sie für ein Kind doppelt zahlt.

Leben die Eltern in einem gemeinsamen Haushalt, können sie durch eine Berechtigtenbestimmung festlegen, wer das Kindergeld bekommt. Diese gilt für leibliche Eltern wie für Pflegeeltern, Großeltern oder Stiefeltern. Bei getrennt lebenden Eltern hat derjenige Anspruch auf das Kindergeld, der dem Kind den höheren Unterhalt zahlt.

Wieviel Kindergeld gibt es?

Kindergeldberechtigte erhalten seit Anfang 2016 für das erste und zweite Kind jeweils 190 Euro pro Monat. Für das dritte Kind gibt es nach Angaben der Familienkasse 196 Euro und für jedes weitere Kind 221 Euro pro Monat. Im Vergleich zum Vorjahr wurden die monatlichen Zahlungen für jedes Kind also um je zwei Euro erhöht.

Generell gilt: Kindergeld wird maximal bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. 

Wird zwischen Schule und Ausbildung noch Kindergeld gezahlt?

Auch für Übergangszeiten von bis zu vier Monaten – etwa zwischen dem Schulabschluss und dem Ausbildungsbeginn – kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Bis zum 21. Lebensjahr können Eltern ebenfalls Kindergeld beantragen, wenn der Jugendliche gerade keinen Arbeits- oder Ausbildungsplatz hat. Dann muss er sich arbeitssuchend melden.

Besteht bei Wehrdienst und Öko-Jahr Anspruch auf Kindergeld?

Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Familienkasse auch während des Wehrdienstes. „Auch nach Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 kann für eine Ausbildung bei der Bundeswehr Kindergeldanspruch bestehen“, sagt Silke Hinrichs. Sie ist Referatsleiterin beim Bundeszentralamt für Steuern. Beispielsweise, wenn junge Menschen eine Ausbildung zum Soldaten auf Zeit oder zum Berufssoldaten machen, um Unteroffizier, Feldwebel beziehungsweise Offizier zu werden. Die Familienkasse zahlt auch bei der dreimonatigen Grundausbildung und der anschließenden Dienstpostenausbildung während des freiwilligen Wehrdienstes. 

In der Regel besteht auch ein Anspruch, wenn das Kind den Bundesfreiwilligendienst ableistet und etwa ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr macht.

Was gilt als Erstausbildung?

Als Erstausbildung gilt, wenn der Jugendliche vorher keine andere berufsqualifizierende Ausbildung oder ein Studium absolviert hat. Hat er sich für einen Beruf qualifiziert, ist die Erstausbildung in der Regel abgeschlossen. 

Besteht Anspruch auf Kindergeld bei Zweitausbildung?

Das kommt darauf an. „Ein Kind kann auch in der Zweitausbildung Anspruch auf Kindergeld haben“, sagt Bunk. Allerdings dürfe der Jugendliche dann in der Regel keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Ausnahmen: Die Arbeit gehört zum Ausbildungsverhältnis, die wöchentliche Arbeitszeit beträgt weniger als 20 Stunden, oder es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung.

Gibt es beim Masterstudium noch Kindergeld?

„Auch der Masterstudiengang kann noch zur Erstausbildung gehören, wenn ihn der Studierende etwa im selben fachlichen Bereich absolviert“, erklärt Wolfgang Schwackenberg, Vorsitzender des Familienrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins. Dann sollte der Jugendliche ihn aber direkt nach der Bachelorprüfung beginnen. Liegen zwischen dem Bachelorabschluss und dem Masterstudium jedoch mehrere Jahre Berufstätigkeit, kann der Master als Zweitausbildung gelten.

Was gilt für ein Studium nach einer Ausbildung?

Ein Studium nach einer abgeschlossen Ausbildung gilt als Zweitausbildung. Es sei denn, die Ausbildung ist Voraussetzung für das Studium und erst das Studium qualifiziert den Jugendlichen für einen bestimmten Beruf. „Die Ausbildung muss von Beginn an einheitlich sein, und die einzelnen Akte müssen sachlich und inhaltlich zusammenpassen“, erklärt Schwackenberg.

Das ist nicht immer der Fall: Schließt ein Kind eine kaufmännische Ausbildung ab und beginnt ein Studium, das eine Berufstätigkeit voraussetzt, gibt es kein Kindergeld. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) im Februar 2016 (Az.: III R 14/15).

Bekommen verheiratete Auszubildende Kindergeld?

Ja, wenn der Volljährige bereits verheiratet ist, aber noch eine Ausbildung macht. Der Familienstand hat keine Auswirkungen auf den Kindergeldanspruch, urteilte der BFH im Jahr 2013 (Az.: III R 22/13).

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Mehrere Millionen Euro für Kleinkinder

Haushaltsentwurf für S-SüdMehrere Millionen Euro für Kleinkinder

In die Kleinkindbetreuung im Süden soll Geld fließen. Foto:  

S-Süd – Einen wichtigen Teil des Haushaltsentwurfs bildet das Parkraummanagement. Die Investitionskosten für dessen Einführung in Stuttgart-Süd sind mit 3,6 Millionen Euro veranschlagt. Den Unterlagen für die anstehenden Haushaltsberatungen zufolge rechnet die Stadt bereits nach zwei Jahren mit einem Gewinn von einer Million Euro durch die neuen Parkregelungen im Süden. Damit ist das Parkraummanagement eine Ausnahme. Die übrigen Investitionen, die die Ämter für den Bezirk Süd für wichtig erachten, amortisieren sich nicht – zumindest nicht finanziell. Mehrere Millionen Euro sollen in den Ausbau der Kleinkindbetreuung fließen. Der Gemeinderat muss den Vorhaben allerdings zustimmen, und die Fraktionen bringen womöglich eigene Projekte ein.

Die Investitionen für Kitas haben schon angesichts des hohen Bedarfs an Kleinkindbetreuung eine Priorität. Denn die Kita in Fertigbauweise an der Eierstraße ist weder eine Dauerlösung noch ausreichend. Deshalb will die Verwaltung die Pläne der Tageselterninitiative Himpelchen und Pimpelchen an der Böblinger Straße 125 unterstützen. Das einstige Ladengeschäft selbst umzubauen, konnte sich die Stadtverwaltung nicht vorstellen. Die Pläne der Tageselterninitiative sieht die Verwaltung dagegen durchaus als förderungswürdig an. 800 000 Euro zur Unterstützung des Umbaus sind veranschlagt. Auch die Kirchengemeinde St. Maria hat gute Chancen auf einen Neubau an der Fangelsbachstraße. 3,28 Millionen Euro sind für das Projekt vorgesehen. 100 000 Euro davon sind für das Ausweichquartier eingeplant, in dem die Kinder während der Bauarbeiten betreut werden sollen. Für den Neubau will die Gemeinde ihr Pfarrbüro an eine andere Stelle verlagern, damit die neue Kita mehr Fläche einnehmen kann.

Zwei größere Projekte will die Verwaltung nicht im nächsten, sondern frühestens im übernächsten Doppelhaushalt angehen. Das ist zum einen der viel diskutierte dritte Bauabschnitt des Rupert-Mayer-Platzes um die Marienkirche. Konkret geht es um den Bereich nahe und unter der Paulinenbrücke. Dafür ist mit etwa 100 000 Euro für die Jahre 2014 und 2015 nur ein Bruchteil der 1,3 Millionen Euro vorgesehen, die für die Umgestaltung des Bereichs benötigt werden. Die restliche Summe soll erst im nächsten Doppelhaushalt 2016/17 finanziert werden. Damit werden die meisten Jugendlichen, die sich in diesem Jahr mit vielen kreativen Ideen zur Umgestaltung der Fläche eingebracht haben, wohl gar nicht mehr von der Baumaßnahme profitieren – schlicht und einfach deshalb, weil sie dann bereits Erwachsene sind.

Nicht nur bei diesem Projekt müssen die Jugendlichen zurückstecken. Der mit knapp drei Millionen Euro veranschlagte Neubau des Jugendhauses soll nach den Vorgaben der Verwaltung frühestens 2016 angegangen werden. Der Bezirksbeirat hatte sich mehrfach dafür ausgesprochen, das Bauprojekt, das auch eine Mediathek umfasst, bereits 2014/15 zu finanzieren. Die Lokalpolitiker wollen dies zum einen, weil das bestehende Jugendhaus, eine alte Gaststätte, räumlich viele Defizite aufweist. Zum anderen ist die Lage der neuen Stadtbibliothek für die Südbürger eine Verschlechterung. Gerade für die bildungsfernen Schichten aber sehen die Lokalpolitiker einen größeren Bedarf an Zugang zu ausleihbaren Medien.

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Mordfall von Viersen ist geklärt: Ex-Freund stach sechs Mal zu


Eine 15-Jährige wird in einem Viersener Park niedergestochen und stirbt. Wenige Tage später ist der Fall aufgeklärt und die Polizei sicher: Es war Mord aus Eifersucht.

Der mutmaßliche Mörder eines Mädchens in Viersen ist der Ex-Freund des 15 Jahre alten Opfers. Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in Mönchengladbach mit. Das Mädchen rumänischer Herkunft habe sich vor der Tat von ihm getrennt.

Polizeipräsident Matthias Wiesselmann erklärte auf einer Pressekonferenz: „Wir als Polizei und Staatsanwaltschaft sind erleichtert, Ihnen mitteilen zu können, dass der Mordfall aufgeklärt ist.“ Der 17-jährige Ex-Freund habe seinem Opfer im Park aufgelauert und mit dem Messer zugestochen. Das Mädchen starb später im Krankenhaus. Der Bulgare stellte sich einen Tag nach der Tat bei der Polizei. Bisher machte er aber keine Angaben zum Vorwurf. Er sitzt seit Mittwoch in Untersuchungshaft.

Den Ermittlern zufolge wurde das Mädchen mit insgesamt sechs Messerstichen am Oberkörper verletzt. Davon seien vier Stiche tödlich gewesen. Die Tatwaffe war laut Chef-Ermittler Ingo Thiel ein „gewöhnliches Küchenmesser“. Den Ermittlern zufolge waren an der Kleidung des 17-Jährigen Blutspuren des Opfers gefunden worden.

Demnach hatte sich der Jugendliche schon während der Beziehung sehr eifersüchtig gezeigt und dann die Trennung nicht verkraftet. Er hatte angekündigt, er werde die 15-Jährige töten, sollte sie einen neuen Freund haben. Seinem Opfer lauerte er auf, als es auf dem Heimweg von der Schule war. Die 15-Jährige hatte davor keinen Kontakt mehr zu ihm.

Laut Polizei war der Beschuldigte arbeitslos und ging auch nicht mehr zur Schule. Er ist in Bulgarien geboren und lebte seit zehn Jahren in Deutschland.



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Sexuelle Belästigung: So wehren sich Mädchen gegen Grapscher

Finger weg! Das signalisiert ein Klebe-Tattoo, mit dem Mädchen Grapschern im Schwimmbad eine klare Absage erteilen sollen. Sexuelle Belästigung wird seit den Übergriffen in der Silversternacht in Köln stärker wahrgenommen. Wie sich Jugendliche dagegen stark machen und Eltern sie dabei unterstützen können.

Das Klebe-Tattoo mit dem Schriftzug „No“ unter einer stilisierten flammenden Hand gehört zu einer Kampagne aus dem Bodenseekreis, die derzeit Schlagzeilen macht. Unter dem Motto „Nein! Nicht mit mir!“ bestärkt sie junge Badegäste darin, sich gegen sexuelle Belästigungen zu wehren. Das Tattoo gibt es zusammen mit einem Faltblatt, das Kindern und Jugendlichen erklärt, wie sie bei einer Belästigung in Freibädern richtig reagieren. Die Kampagne wurde von der Frauen- und Familienbeauftragten der Stadt Tettnang initiiert und wird vom Landratsamt Bodenseekreis unterstützt.

Prompt kontert die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen: Sie sieht keine Häufung von sexuellen Belästigungen in Schwimmbädern. „Es gibt keine Auffälligkeiten“, sagte Sprecher Joachim Heuser – weder insgesamt noch im Zusammenhang mit Flüchtlingen. Auch der Einsatz privater Sicherheitsdienste in Freibädern sei kein neues Phänomen, betonte er. In manchen Städten gebe es sie seit Jahren.

Viele junge Opfer schweigen zunächst

„Keine Häufung“ bedeutet aber nicht, dass nichts geschieht, zumal Hilfsorganisationen wie der Weiße Ring durchaus eine Zunahme sexueller Belästigungen verzeichnen.

„Hey, zeig‘ uns doch mal deine Möpse!“ Nach diesem Spruch von einer Männerclique im Schwimmbad hat die 15-jährige Laura genug und geht heim. Von dem Vorfall erzählt sie nur ihrer Freundin Milena – und die hat ähnliche Erfahrungen gemacht. Ihre Eltern wissen davon ebenfalls nichts.

Die Namen der Mädchen sind zwar fiktiv – aber der Spruch ist in diesem Wortlaut gefallen. Viele sexuell bedrängte Teenager schweigen zunächst. Deshalb tauchen viele Fälle nicht in Statistiken auf. Oft ist den Betroffenen gar nicht bewusst, dass sie Opfer einer sexuellen Belästigung geworden sind. Als solche gelte ein unangemessenes, auf das Geschlecht einer Person abzielendes Verhalten, erklärt Frank Kempe vom Bundesfamilienministerium im Gespräch mit t-online.de.

Das Spektrum reicht demnach vom Anstarren oder anzüglichen Bemerkungen über unerwünschte sexualisierte Berührungen bis hin zu solchen körperlichen Übergriffen. Eine Definition gibt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Bald wird auch „Grapschen“ geahndet

Das Problem dabei: Der geltende Straftatbestand der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung (§ 177 Strafgesetzbuch, StGB) erfasse nicht alle Formen sexueller Übergriffe, sagt Kempe. Diese Lücke soll geschlossen werden – mittels eines neuen Straftatbestands der sexuellen Belästigung, der auch das „Grapschen“ einschließt.

Ebenso wird auch die Bedrängung durch Gruppen künftig strafrechtlich geahndet. Tätergruppen seien eine besondere Gefahr für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, betont Kempe. Die Übermacht der Täter verschlechtere die Lage des Opfers erheblich, wie die Vorfälle in Köln in der vergangenen Silvesternacht gezeigt hätten.

Opfer in der Statistik noch nicht erfasst

Die neuen Vorschriften sind jedoch noch kein geltendes Recht. Deshalb liefern Strafverfahrensstatistik und Polizeiliche Kriminalstatistik noch keine aussagekräftigen Zahlen zu sexueller Belästigung Minderjähriger. Hinweise auf eine alarmierende Entwicklung gibt hingegen eine entsprechende Erhebung des Weißen Rings, der Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und ihre Familien.

Die Zahl sexuell belästigter Jugendlicher zwischen 14 und 18 Jahren, die beim Weißen Ring Hilfe suchen, ist in diesem Jahr im Vergleich zu 2015 deutlich angestiegen. Während die Organisation im ersten Halbjahr 2015 bundesweit 27 Übergriffe auf Jugendlichen zählte, waren es im gleichen Zeitraum 2016 bereits 44.

Dabei handelt es sich ausschließlich um Fälle, bei denen der Weiße Ring materielle Unterstützung leistete. Weitere Hilfeleistungen wie Begleitung zur Polizei oder zu Gerichten werden nach Angaben des Opferhilfevereins dort statistisch nicht exakt erfasst, ihre Zahl liege jedoch bedeutend höher.

In der Gruppe sicherer unterwegs

Keine Frage: Die gesetzlichen Anpassungen sind dringend erforderlich, um Täter bestrafen zu können. Doch sicheren Schutz vor sexueller Belästigung bietet auch eine rechtliche Neuregelung nicht. Erstrecht nicht ein Tattoo fürs Schwimmbad – aber hier geht es darum, Zeichen zu setzen und die Gesellschaft für das Thema zu sensibilisieren.

Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin des Weißen Rings, hat generelle  Tipps, um brenzlige Lagen zu vermeiden oder zu entschärfen: Jugendliche sollten auf ihr Bauchgefühl hören: Wenn sie die Situation auf einem Festival oder im Freibad als angespannt empfinden, sollten sie den Ort besser meiden. Jugendliche seien in einer Gruppe immer sicherer unterwegs, sagt Biwer. Wichtig sei, offen zu kommunizieren, ob sich ein Gruppenmitglied unwohl fühlt, bedrängt wird oder Hilfe braucht.

Im Notfall sofort Hilfe anfordern

Die Täter versuchen meist, ihre Opfer zu isolieren. Deshalb sei es entscheidend, umgehend Hilfe zu holen, etwa beim Busfahrer, beim Personal im Schwimmbad oder beim Sicherheitsdienst vor Ort. 

Zudem rät Biwer Betroffenen, über die Notrufnummer 110 sofort die Polizei zu alarmieren. Ist das alles nicht möglich, sollten Opfer Mitfeiernde oder Umstehende ansprechen. Ein Satz wie „Sie da, helfen Sie mir, ich werde angegriffen!“ reiße Unbeteiligte aus ihrer Passivität und wirke dem Ziel des Angreifers entgegen, sein Opfer abzusondern.

Innerhalb der Familie geht es Biwer zufolge darum, Scham und Schuldgefühle des Kindes abzubauen und Unterstützung zu signalisieren – auch beim Gang zur Polizei. Dazu rät die Juristin unbedingt: Entsprechend geschulte Beamte reagierten mit Sensibilität auf die Not der Jugendlichen.

Kinder stark machen gegen Bedränger

Zu Hause gelte es, das Kind nicht zu bedrängen, betont Biwer. Wichtig sei, Heranwachsende in Gesprächen für das Thema zu sensibilisieren und ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass niemand sie sexuell belästigen dürfe. In einer kritischen Situation vergessen Bedrängte selbst scheinbar Einfaches wie die Notfallnummer 110. Bei regelmäßiger Vermittlung wichtiger Inhalte sei die Chance dagegen größer, dass sie präsent blieben.

Beistand und Begleitung etwa zur Polizei oder Gerichten bieten Fachberatungsstellen wie der Weiße Ring an. Darüber hinaus vermitteln dessen Experten weiterführende und finanzielle Hilfen, zum Beispiel Hilfeschecks für eine psychotraumatologische oder anwaltliche Erstberatung. Das kostenfreie Opfer-Telefon des Weißen Rings ist bundesweit unter der Nummer 116 006 täglich von 7 bis 22 Uhr erreichbar. 

Tipps zum Schutz vor Übergriffen:

Rasches Einschreiten und Eingreifen der Eltern: Nicht über irritierendes Verhalten auch vertrauter Personen hinwegsehen, sondern der eigenen Wahrnehmung vertrauen und klare Grenzen ziehen.

Sichere Orte schaffen: Eltern sollten die Personen, denen sie Kinder anvertrauen, sorgfältig auswählen und klar machen, dass weder körperliche noch verbale Gewalt akzeptabel sowie Grenzen und Intimsphäre des Kindes zu respektieren sind.

Die Wahrnehmung des Kindes fördern: Kinder sollten ihre Gefühle und Grenzen kennenlernen. Beispielsweise sollten sie in der Abwehr des eingeforderten Kusses zur Begrüßung der Oma oder des Onkels bestärkt werden. Eine frühzeitige Sexualerziehung mit positiv besetzter Sprache für den gesamten Körper erleichtert zudem das Sprechen über Übergriffe.

Selbst Vorbild sein: Eigene Grenzen achten und vertreten.

Altersgerechte Gespräche über sexualisierte Übergriffe: Kindern fällt es leichter, über sexuelle Übergriffe zu reden, wenn das Thema bereits zur Sprache gekommen ist und sie die Haltung der Eltern dazu einschätzen können. 

(Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

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